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# taz.de -- Ermittlungen zum EnBW-Deal eingestellt: Keine Anklage gegen Mappus
> Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen Ex-Regierungschef
> Mappus zum EnBW-Deal ein – obwohl sie eine Pflichtverletzung ausgemacht
> hat.
Bild: Ein „großer Sieg des Rechtsstaats“, sagen die Anwälte – und Mappu…
STUTTGART dpa | Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Stefan
Mappus (CDU) wird sich nicht strafrechtlich für den von ihm eingefädelten
EnBW-Deal verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft stellte ein
Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue ein. Es habe kein
strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, teilte die Behörde am
Mittwoch in Stuttgart mit. Sie erhebt somit keine Anklage gegen den
früheren Regierungschef. Mappus' Anwälte sprachen von einem „großen Sieg
des Rechtsstaats“.
Die Staatsanwälte hatten im Juli 2012 Ermittlungen aufgenommen, weil Mappus
Ende 2010 beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW
von der französischen EDF mit 4,7 Milliarden Euro möglicherweise zu viel
gezahlt und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet haben könnte. Die
Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte zuerst über die Einstellung des
Verfahrens berichtet.
Ebenso verliefen die Ermittlungen gegen den früheren Staatsminister Helmut
Rau und Ex-Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) wegen
Untreueverdachtes im Sande. Sie hätten zwar – ebenso wie Mappus – ihre
Pflicht verletzt, den Kaufgegenstand vor der Unterzeichnung des Vertrages
genau zu prüfen und zu bewerten. „Jedoch konnte ihnen kein vorsätzliches
Handeln bezüglich eines Vermögensschadens zum Nachteil des Landes
Baden-Württemberg nachgewiesen werden“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Dies sei aber eine zwingende Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue.
Ein fahrlässiges Verhalten sei indes nicht strafbar.
Zudem ließen die Staatsanwälte den Verdacht der Beihilfe zur Untreue gegen
den früheren Berater und Vertrauten von Mappus, Dirk Notheis von der
Investmentbank Morgan Stanley, fallen. Notheis hätte sich nur wegen
Beihilfe strafbar machen können, wenn auch der vermeintliche Haupttäter
eine Straftat begangen hätte, hieß es zur Begründung.
Konkret zur Frage, ob dem Land Baden-Württemberg mit dem EnBW-Deal ein
Vermögensnachteil entstanden ist, hatte die Staatsanwaltschaft ein
Gutachten beim Münchner Finanzprofessor Wolfgang Ballwieser in Auftrag
gegeben. Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass Mappus rund 780
Millionen Euro zu viel für das EnBW-Aktienpaket bezahlt hat. Jedoch seien
solche Expertisen naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet, erklärte die
Staatsanwaltschaft am Mittwoch.
Mappus' Anwälte werteten die Einstellung des Verfahrens als Rehabilitierung
ihres Mandanten. Sie zollten der Staatsanwaltschaft Stuttgart großen
Respekt. Sie habe trotz des „enormen Drucks von außen“ unvoreingenommen und
sachgerecht entschieden. Im Landtag hatte sich ein Untersuchungsausschuss
ausführlich mit dem EnBW-Deal beschäftigt.
29 Oct 2014
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EnBW-Deal
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