Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Goldhandel aus dem Kongo: Auch Schmuggler haben Rechte
> Ein kongolesischer Mineralienhändler bekommt beim Europäischen
> Menschenrechtsgerichtshof Recht. Gegen Belgien erging ein Urteil.
Bild: Goldmine in Süd-Kivu, Kongo
BRÜSSEL taz | Mit ihm hatte vor zwölf Jahren der internationale Kampf gegen
„Blutmineralien“ aus dem Kongo begonnen: Zulfikarali Panju, kanadischer
Goldhändler pakistanischer Abstammung, ansässig in der ostkongolesischen
Stadt Bukavu. Am 19. November 2002 hatte die belgische Polizei ihn am
Flughafen Brüssel festgenommen – mit 51 Kilogramm Gold im Wert von 1,2
Millionen Euro im Gepäck, die er in Antwerpen einschmelzen und
weiterverkaufen sollte.
Seit Jahren, stellte die Polizei fest, war er zweimal im Monat mit einer
ähnlichen Menge Gold aus Kongo nach Belgien gereist. Sein Auftraggeber, so
die Beschuldigung gegen ihn, sei die damalige kongolesische
Rebellenbewegung RCD (Kongolesische Sammlung für Demokratie) gewesen, die
im Kongokrieg zwischen 1998 und 2003 das östliche Drittel des Landes
beherrschte und von Ruandas Armee geschützt wurde. Für sie sollte er Gold
zu Geld machen. Die 51 Kilo Gold trug Panju in vom RCD versiegelten
Päckchen.
Kurz nach seiner Festnahme froren die belgischen Behörden 4 Millionen
US-Dollar auf Panjus Konten bei der belgischen Bank BBL (heute ING) ein,
weitere 10 Millionen Dollar wurden in der Schweiz eingefroren. Panju kam
zunächst auf Kaution frei; 2005 erhob Belgien Anklage gegen ihn wegen
Geldwäsche.
Aber aus ungeklärten Gründen kam das Verfahren nicht voran. Panjus Anwalt
Xavier Magnée, in Belgien bekannt als Verteidiger des Kinderschänders Marc
Dutroux, schaffte es, erst den Fall vor den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zu bringen und 2012 sogar die
Kontensperrungen aufzuheben – seine vier Millionen Dollar, vermutlich in
Wahrheit RCD-Geld aus dem Kongo, erhielt Panju daraufhin zurück.
Er hatte immer geltend gemacht, dass die RCD damals die anerkannte
Regierungsgewalt im Ostkongo ausgeübt hatte und er lediglich an sie Steuern
gezahlt habe.
## Überlange Verfahrensdauer
Und jetzt hat der Mineralienhändler auch noch in Straßburg Recht erhalten.
Wie nun bekannt wurde, verurteilte das Gericht am 28. Oktober den
belgischen Staat wegen Verschleppung des Verfahrens gegen Panju, das
offiziell immer noch läuft. Mit der überlangen Verfahrensdauer seien die
Menschenrechte des Klägers verletzt, befanden die Richter mehrheitlich.
Konkrete Folgen für Panju hat der Richterspruch nicht – aber er macht
deutlich, wie schwierig es ist, mutmaßliche Schmuggler kongolesischer
Reichtümer zur Rechenschaft zu ziehen.
Während Panju in Europa prozessierte, exportierte er aus dem Kongo weiter:
Zinnerz nach Asien. Aus Bukavu ist seine Firma mittlerweile in Kongos
wichtigste Bergbauprovinz Katanga gezogen und sucht den Anschluss an
internationale Zertifizierungsprogramme.
14 Nov 2014
## TAGS
Kongo
Belgien
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Gold
Schwerpunkt Demokratische Republik Kongo
Kongo
## ARTIKEL ZUM THEMA
Offener Brief von 70 Experten: Kurswechsel bei „Blutmineralien“
Die Kampagnen gegen Konfliktrohstoffe im Kongo haben negative Folgen. 70
Experten plädieren für Perspektiven statt Strafen für Bergleute.
Rohstoffe für Handys: Der Kongo steckt im Detail
Ab sofort müssen Unternehmen in den USA nachweisen, dass sie mit ihren
Rohstoffen keine Konflikte im Kongo fördern. Ein Vorbild, aber ein
gewagtes.
Korruption im Kongo: Gold und Kupfer zu Dumpingpreisen
Die Regierung von Präsident Joseph Kabila hat vor den Wahlen wertvolle
staatliche Mineralienvorkommen an Briefkastenfirmen verramscht, sagen
Kritiker.
Gigantischer Goldschmuggel im Kongo: Dollars, Goldstücke und ein General
Händler aus Nigeria wollten dem kongolesischen Armeegeneral Bosco Ntaganda
Gold abkaufen. Sie schickten ein Flugzeug voller Bargeld nach Goma - ein
Fehler.
Schmuggel im Kongo: Dem Blutgold auf der Spur
Das Kongo-Goldgeschäft ist in Uganda ein offenes Geheimnis. Es ist
lukrativ, hält Kriege am Laufen, erstreckt sich von Kivu bis nach Dubai und
wird von höchster Stelle protegiert.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.