# taz.de -- EuGH zu Überwachungskameras: Datenschutz gilt auch für Privatleute | |
> Eine Kamera darf nicht ohne Weiteres auf dem eigenen Grundstück genutzt | |
> werden. Zumindest nicht, wenn sie über dieses hinausfilmt, befindet das | |
> EuGH. | |
Bild: Muss mit den EU-Datenschutz-Richtlinien übereinstimmen: die Überwachung | |
LUXEMBURG dpa | Auch Privatleute müssen den EU-Datenschutz beachten, wenn | |
sie aus Furcht vor Kriminellen ihr Haus per Kamera überwachen. Sobald | |
öffentlicher Grund wie etwa der Gehweg oder die Straße gefilmt werden, | |
gelten strikte Vorschriften. Dies entschied am Donnerstag der Europäische | |
Gerichtshof in Luxemburg. | |
Auch in Deutschland betreiben immer mehr Hausbesitzer eigene Kameras, um | |
Verbrecher abzuschrecken oder überführen zu können. Insgesamt gibt es nach | |
Expertenschätzung in der Bundesrepublik bis zu eine Million | |
Überwachungskameras. | |
Die EuGH-Richter befassten sich mit einem Fall aus Tschechien. Dort hatte | |
ein Mann nach mehreren Angriffen auf sein Haus seinen Eingang, die Straße | |
davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses gefilmt. Bei der | |
nächsten Attacke erfasste er so tatsächlich zwei Verdächtige, die laut | |
Video bei ihm eine Scheibe zerschossen. | |
Einer der Gefilmten zweifelte jedoch die Rechtmäßigkeit der Überwachung der | |
Straße vor dem Wohnhaus an. Tschechische Datenschützer gaben ihm Recht und | |
verhängten gegen den Betreiber der Kamera ein Bußgeld. Der zog dagegen vor | |
Gericht. | |
## Öffentlicher Raum ist kein Eigentum | |
Konkret ging es vor dem EuGH um die Frage, ob der Mann sich beim Schutz | |
seines Eigentums und seiner Gesundheit auf eine Ausnahme in der | |
EU-Datenschutzrichtlinie für „ausschließlich persönliche oder familiäre | |
Tätigkeiten“ berufen kann. Die Richter sagten „nein“: Diese Ausnahme sei | |
„eng auszulegen“ und gelte nicht, wenn öffentlicher Raum gefilmt werde. | |
Damit greift grundsätzlich der europäische Datenschutz, und das heißt: Es | |
müssen viele Regeln beachtet werden. Grundsätzlich ist die „Verarbeitung | |
personenbezogener Daten“ nur erlaubt, „wenn die betroffene Person ihre | |
Einwilligung gegeben hat“, wie das Gericht unterstreicht. Das von einer | |
Kamera aufgezeichnete Bild falle darunter. | |
## „Orientierungshilfe“ für private Überwachung | |
Allerdings, auch darauf weist der EuGH hin, gibt es Ausnahmen: Die | |
Datenverarbeitung dürfe, „dann ohne die Einwilligung der betroffenen Person | |
erfolgen, wenn sie zur Verwirklichung des berechtigten Interesses des für | |
die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich ist“. Um Erlaubnis fragen | |
muss man dem Richterspruch zufolge auch nicht, wenn dies „unmöglich ist | |
oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordert“. Und die EU-Mitgliedstaaten | |
dürften eigene Regeln erlassen, wenn es um die Verhütung oder Aufklärung | |
von Straftaten gehe. | |
In Deutschland gilt das Bundesdatenschutzgesetz, das die EU-Richtlinie von | |
1995 ausgestaltet. Die Grundsätze sind die gleichen. Die deutschen | |
Datenschutzbeauftragten haben eine „Orientierungshilfe“ veröffentlicht, die | |
genau auflistet, was Hausbesitzer alles beachten müssen, bevor sie eine | |
Kamera anschrauben. | |
11 Dec 2014 | |
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