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# taz.de -- Privates auf dem Datenträger: Neuware mit Nebenwirkung
> Ein Elektronikmarkt verkauft eine Festplatte als neu – inklusive der
> persönlichen Daten des Vorbesitzers. Der Händler will nun seine
> Mitarbeiter schulen.
Bild: Alles abgespeichert? Hoffentlich nicht auf der falschen Festplatte.
BERLIN taz | Ausweiskopien. Briefe. Kontoauszüge. Es sind sehr persönliche
Daten, die auf der neuen Festplatte von Marian B. liegen. Das Problem: Die
Daten sind nicht von ihm. Die Festplatte war B. als Neuware verkauft
worden.
Es ist der 28. Juli gegen 21 Uhr, als B. eine Filiale der Elektronikkette
Mediamarkt am Berliner Alexanderplatz betritt. Der Systemelektroniker weiß,
was er will: Neben diversen kleineren Artikeln sucht er eine externe
SSD-Festplatte mit ausreichend Speicher für seine Backups. Seine Wahl fällt
auf ein Verbatim-Produkt mit 128 Gigabyte Speicher für knapp 64 Euro.
Erst als er die Hardware in Betrieb nehmen will, fällt ihm auf: Die
Festplatte wurde bereits genutzt. 18 Stunden ist sie schon gelaufen, und
als B. genauer nachschaut, wird ihm klar, dass der Vorbesitzer in diesen 18
Stunden mehr getan haben muss, als nur testweise ein paar Dateien
zwischenzuspeichern.
Die Daten lassen in vielerlei Hinsicht Rückschlüsse auf das Leben des
Vorbesitzers zurück. Auf den Musikgeschmack, auf den genauen Wohnort und
den Familienstand. Wer die gespeicherten Bankunterlagen, Kontoauszüge und
Korrespondenz unter die Lupe nimmt, würde hier wohl auf weitere sensible
persönliche Informationen stoßen. B. vermutet, dass der Vorbesitzer die
Festplatte gekauft, recht intensiv genutzt und dann innerhalb der
Kulanzzeit zurückgegeben hat. Tatsächlich bestätigt der von der taz
kontaktierte Vorbesitzer, etwa im Juli eine SSD-Festplatte bei Mediamarkt
gekauft und dann zurückgegeben zu haben.
## Kein Einzelfall
Dass Händler gebrauchte Ware als neu verkaufen, ist kein Einzelfall. Gerade
bei Ebay oder kleineren Versandhändlern beklagen sich immer wieder Kunden
über als neu verkaufte Produkte, bei denen an Gebrauchsspuren, teilweise
schon anhand von Schäden an der Verpackung, zu erkennen ist, dass die Ware
doch nicht mehr so frisch ist.
„Ein als neu verkauftes Gerät muss der Qualität einer neuwertigen Ware
entsprechen“, sagt Miriam Rusch, Juristin bei der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen. Wo die Grenze zwischen neuwertig und gebraucht
verläuft, sei mitunter schwer zu sagen. Doch bei einer Festplatte, die
bereits mehrere Stunden in Betrieb war, könnten die Kunden in jedem Fall
ihre Gewährleistungsrechte geltend machen, um ein tatsächlich neues Produkt
zu erhalten. B.s Anfrage an den Elektronikmarkt mündete dann auch in einem
Angebot, die Festplatte umtauschen zu können – auf die Hinweise zu den noch
vorhandenen Daten geht die Antwort nicht ein.
Auf taz-Anfrage gibt das Unternehmen an, jedes zurückgegebene Produkt
durchlaufe einen „sorgfältigen Prüfprozess“. Festplatten würden formatie…
und dabei alle Daten gelöscht. „Offensichtlich wurde in dem geschilderten
Fall diese Vorgehensweise nicht vollständig eingehalten“, räumt eine
Mediamarkt-Sprecherin ein. Man werde daher die Abläufe überprüfen und
„Mitarbeiter nochmals in Schulungen für dieses Thema sensibilisieren“.
Verbraucherschützerin Rusch sieht auch den Vorbesitzer in der Pflicht:
„Wenn ich etwa eine Festplatte zurückbringe, muss ich dafür sorgen, dass
die Daten gelöscht sind.“ Allerdings müsse der Händler zumindest prüfen, …
sich tatsächlich keine Daten mehr darauf befinden. „Ich bin weniger
geschädigt als derjenige, dessen Daten darauf sind“, sagt auch der Käufer
B. Der Vorbesitzer kündigte an, strafrechtliche Schritte einleiten zu
wollen.
6 Jan 2015
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Datenschutz
Computer
Schwerpunkt Überwachung
Datenschutz
Netzneutralität
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Kameras
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