# taz.de -- Privates auf dem Datenträger: Neuware mit Nebenwirkung | |
> Ein Elektronikmarkt verkauft eine Festplatte als neu – inklusive der | |
> persönlichen Daten des Vorbesitzers. Der Händler will nun seine | |
> Mitarbeiter schulen. | |
Bild: Alles abgespeichert? Hoffentlich nicht auf der falschen Festplatte. | |
BERLIN taz | Ausweiskopien. Briefe. Kontoauszüge. Es sind sehr persönliche | |
Daten, die auf der neuen Festplatte von Marian B. liegen. Das Problem: Die | |
Daten sind nicht von ihm. Die Festplatte war B. als Neuware verkauft | |
worden. | |
Es ist der 28. Juli gegen 21 Uhr, als B. eine Filiale der Elektronikkette | |
Mediamarkt am Berliner Alexanderplatz betritt. Der Systemelektroniker weiß, | |
was er will: Neben diversen kleineren Artikeln sucht er eine externe | |
SSD-Festplatte mit ausreichend Speicher für seine Backups. Seine Wahl fällt | |
auf ein Verbatim-Produkt mit 128 Gigabyte Speicher für knapp 64 Euro. | |
Erst als er die Hardware in Betrieb nehmen will, fällt ihm auf: Die | |
Festplatte wurde bereits genutzt. 18 Stunden ist sie schon gelaufen, und | |
als B. genauer nachschaut, wird ihm klar, dass der Vorbesitzer in diesen 18 | |
Stunden mehr getan haben muss, als nur testweise ein paar Dateien | |
zwischenzuspeichern. | |
Die Daten lassen in vielerlei Hinsicht Rückschlüsse auf das Leben des | |
Vorbesitzers zurück. Auf den Musikgeschmack, auf den genauen Wohnort und | |
den Familienstand. Wer die gespeicherten Bankunterlagen, Kontoauszüge und | |
Korrespondenz unter die Lupe nimmt, würde hier wohl auf weitere sensible | |
persönliche Informationen stoßen. B. vermutet, dass der Vorbesitzer die | |
Festplatte gekauft, recht intensiv genutzt und dann innerhalb der | |
Kulanzzeit zurückgegeben hat. Tatsächlich bestätigt der von der taz | |
kontaktierte Vorbesitzer, etwa im Juli eine SSD-Festplatte bei Mediamarkt | |
gekauft und dann zurückgegeben zu haben. | |
## Kein Einzelfall | |
Dass Händler gebrauchte Ware als neu verkaufen, ist kein Einzelfall. Gerade | |
bei Ebay oder kleineren Versandhändlern beklagen sich immer wieder Kunden | |
über als neu verkaufte Produkte, bei denen an Gebrauchsspuren, teilweise | |
schon anhand von Schäden an der Verpackung, zu erkennen ist, dass die Ware | |
doch nicht mehr so frisch ist. | |
„Ein als neu verkauftes Gerät muss der Qualität einer neuwertigen Ware | |
entsprechen“, sagt Miriam Rusch, Juristin bei der Verbraucherzentrale | |
Nordrhein-Westfalen. Wo die Grenze zwischen neuwertig und gebraucht | |
verläuft, sei mitunter schwer zu sagen. Doch bei einer Festplatte, die | |
bereits mehrere Stunden in Betrieb war, könnten die Kunden in jedem Fall | |
ihre Gewährleistungsrechte geltend machen, um ein tatsächlich neues Produkt | |
zu erhalten. B.s Anfrage an den Elektronikmarkt mündete dann auch in einem | |
Angebot, die Festplatte umtauschen zu können – auf die Hinweise zu den noch | |
vorhandenen Daten geht die Antwort nicht ein. | |
Auf taz-Anfrage gibt das Unternehmen an, jedes zurückgegebene Produkt | |
durchlaufe einen „sorgfältigen Prüfprozess“. Festplatten würden formatie… | |
und dabei alle Daten gelöscht. „Offensichtlich wurde in dem geschilderten | |
Fall diese Vorgehensweise nicht vollständig eingehalten“, räumt eine | |
Mediamarkt-Sprecherin ein. Man werde daher die Abläufe überprüfen und | |
„Mitarbeiter nochmals in Schulungen für dieses Thema sensibilisieren“. | |
Verbraucherschützerin Rusch sieht auch den Vorbesitzer in der Pflicht: | |
„Wenn ich etwa eine Festplatte zurückbringe, muss ich dafür sorgen, dass | |
die Daten gelöscht sind.“ Allerdings müsse der Händler zumindest prüfen, … | |
sich tatsächlich keine Daten mehr darauf befinden. „Ich bin weniger | |
geschädigt als derjenige, dessen Daten darauf sind“, sagt auch der Käufer | |
B. Der Vorbesitzer kündigte an, strafrechtliche Schritte einleiten zu | |
wollen. | |
6 Jan 2015 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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