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# taz.de -- Todesstrafe in den USA: Das Maß der Grausamkeit
> Der Supreme Court prüft nach qualvollen Hinrichtungen die verwendeten
> Präparate. Oklahoma will Vollstreckungen bis zum Urteil aussetzen.
Bild: Midazolam dient als Ersatz für Präparate, die europäische Hersteller a…
WASHINGTON kna | Oklahoma hat vor dem Supreme Court beantragt, die
Hinrichtung von drei Gefangenen auszusetzen. Der Aufschub soll solange
gelten, bis das Oberste Gericht der USA entschieden hat, ob die in dem
Bundesstaat eingesetzte Methode zur Vollstreckung der Todesstrafe
verfassungskonform ist. Der achte Verfassungszusatz verbietet ausdrücklich
die „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“ von Gefangenen.
Der Supreme Court ließ vor wenigen Tagen eine Klage zu, in der Anwälte die
Kombination aus Präparaten beanstanden, mit denen Staaten wie Oklahoma
Todeskandidaten hinrichten. Die [1][fehlgeschlagene Exekution von Clayton
Lockett] im April 2014 hatte eine intensive Diskussion über die
eingesetzten Chemikalien ausgelöst.
Sowohl bei Lockett als auch bei Delinquenten in Ohio und Arizona soll der
Einsatz von Midazolam zu schweren und unnötig langen Qualen geführt haben.
Das Betäubungsmittel wird in diesen Staaten als Ersatz für Präparate
eingesetzt, die europäische Hersteller aus ethischen Bedenken nicht mehr an
die US-Behörden verkaufen.
Anwalt Dale Baich, der die drei Todeskandidaten vertritt, deren Hinrichtung
auf Antrag des Bundesstaates nun verschoben werden soll, unterstützt an
diesem Punkt das Vorgehen des Chefanklägers von Oklahoma, Scott Pruitt. Es
sei „angemessen“, die Urteile nicht zu vollstrecken, während der Supreme
Court den Fall untersucht.
Die Zahl der Hinrichtungen in den USA ist seit Jahren rückläufig. Sie
erreichte 2014 den niedrigsten Stand seit 1994. Im vergangenen Jahr
vollstreckten sieben US-Bundesstaaten insgesamt 35 Todesurteile. In den
ersten Wochen des neuen Jahres waren es bislang vier Fälle, einer davon in
Oklahoma.
27 Jan 2015
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