Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Todesstrafe in den USA: Ende durch Schlafmittel
> Ein geistig behinderter Mann wurde in Texas hingerichtet. Er hatte eine
> Frau vergewaltigt und ermordet. Sein Anwalt konnte die Strafe nicht in
> lebenslange Haft umwandeln.
Bild: Eine Hinrichtungszelle in Terre Haute, Indiana
HUNTSVILLE ap | In Texas ist ein Mann hingerichtet worden, der vor knapp 20
Jahren eine Frau erwürgt, mit einem Hammer malträtiert und ihre Leiche in
Brand gesetzt hat. Der 57-jährige Robert Ladd bekam am Donnerstagabend
(Ortszeit) eine Giftspritze gesetzt, nachdem der Oberste US-Gerichtshof
Einwände seines Anwaltes zurückgewiesen hatte, nach denen der Verurteilte
geistig beeinträchtigt gewesen sei. In diesem Falle wäre die Hinrichtung
nicht erlaubt gewesen.
Das Gericht wies auch Bedenken der Verteidigung zurück, ob das bei
Hinrichtungen in Texas eingesetzte Schlafmittel stark genug sei, um Ladd
schmerz- und leidlos zu betäuben. Ladd ist die zweite Person, die in diesem
Jahr in dem US-Staat hingerichtet wurde. Texas ist der Staat, in dem am
häufigsten Menschen exekutiert werden.
Der Häftling wurde wegen des Todes der 38-jährigen Vicki Ann Garner im Jahr
1996 hingerichtet, die erwürgt und mit einem Hammer geschlagen worden war.
Ihre Gliedmaßen waren gefesselt worden, Bettwäsche zwischen ihren Beinen
wurde in ihrer Wohnung angezündet. Als Ladd festgenommen wurde, hatte er
sich seit rund vier Jahren auf Bewährung befunden. Zuvor hatte er rund ein
Drittel seiner 40-jährigen Haftstrafe für die Tötung einer Frau aus Dallas
und ihrer beiden Kinder abgeleistet.
In seinen letzten Worten entschuldigte sich Ladd bei der Schwester des
Opfers. „Ich hoffe wirklich und bete dafür, dass du keinen Hass in deinem
Herzen hast“, sagte der 57-Jährige. Anschließend sagte er zum Aufseher:
„Los geht's.“ 27 Minuten nach der Verabreichung des Todesmittels war er um
19.02 Uhr tot.
Teresa Wooten, die Schwester von Garner, sagte nach der Hinrichtung, sie
habe die Entschuldigung von Ladd angenommen und verspüre keine Wut gegen
ihn. „Wir hassen die Sünde, die er begangen hat. Wir hassen die Tat, die er
begangen hat“, sagte Wooten. Am Ende seines Lebens habe ihre Familie den
57-Jährigen selbst aber nicht mehr gehasst.
30 Jan 2015
## TAGS
Todesstrafe
USA
Mord
Vergewaltigung
Behinderung
Hinrichtung
Leben mit Behinderung
Texas
Texas
Exekution
Georgia
Hinrichtung
Todesstrafe
Oklahoma
## ARTIKEL ZUM THEMA
Todesstrafe in den USA: Texas exekutiert weiter
13 Jahre nach zwei Morden wird Kent Sprouse die Giftspritze verabreicht. Er
ist bereits der fünfte Mörder, der in diesem Jahr in Texas hingerichtet
wird.
Todesstrafe in den USA: Gangmitglied in Texas hingerichtet
Als Auftragskiller tötete Manuel Vasquez 1999 eine 51-jährige Frau. Dafür
wurde er jetzt mit dem Tode bestraft. In Texas wird nun das
Betäubungsmittel knapp.
Todeskandidatin im US-Staat Georgia: Hinrichtung erneut verschoben
Kelley Renee Gissdaner soll Ende der 90er Jahre ihren Mann ermordet haben
und nun durch die Giftspritze sterben. Doch die Exekution wurde gestoppt –
zum zweiten Mal.
Todesstrafe in den USA: Wintersturm verhindert Exekution
Schlechtes Wetter hat im US-Bundesstaat Georgia zur Verschiebung einer
Hinrichtung geführt. Kelly Gissendaner soll nun am Montag exekutiert
werden.
Entscheidung des obersten US-Gerichts: Hinrichtungen nun ohne Giftcocktail
Nach Ansicht des Obersten Gerichts verstößt die Verwendung von Gift gegen
die Verfassung. Verurteilte in Oklahoma wehren sich gegen das umstrittene
Mittel.
Hinrichtung in den USA: Geistig behinderter Mörder getötet
Im US-Bundesstaat Georgia ist ein verurteilter zweifacher Mörder
hingerichtet worden. Sein Verteidiger spricht von „einem grotesken
Justizirrtum“.
Todesstrafe in den USA: Das Maß der Grausamkeit
Der Supreme Court prüft nach qualvollen Hinrichtungen die verwendeten
Präparate. Oklahoma will Vollstreckungen bis zum Urteil aussetzen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.