# taz.de -- BGH-Urteil zu Buchungsgebühren: Bei Fehlbuchungen zahlt die Bank | |
> Die Folgen von Fehlbuchungen zu beheben ist Aufgabe der Bank. Zahlen muss | |
> dafür nicht der Kunde, urteilte nun der Bundesgerichtshof. | |
Bild: Gegen Gebühren bei Fehlbuchungen hatte die Schutzgemeinschaft für Bankk… | |
KARLSRUHE rtr | Banken dürfen für eigene Fehlbuchungen keine Gebühr vom | |
Kunden erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag | |
entschieden. Eine Bank habe als Zahlungsdienstleister „keinen Anspruch auf | |
ein Entgelt, wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt wird“. | |
Mit dieser Begründung erklärte der 11. Zivilsenat eine pauschale | |
Entgeltklausel einer Raiffeisenbank für Buchungen bei der Führung eines | |
privaten Girokontos für ungültig. Gekippt wurde eine Regelung, die als | |
Teilgebühr für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro | |
Buchungsposten“ festlegt. (Az. XI ZR 174/13). | |
Eine Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Raiffeisenbank | |
Gräfenberg-Forchheim war damit in letzter Instanz erfolgreich. Die Bank | |
hatte per Aushang einen „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ festgesetzt. | |
Diese Klausel bepreise letztlich auch Buchungen, die bei der fehlerhaften | |
Ausführung eines Zahlungsauftrags anfallen, rügte der BGH. | |
Mit einer solchen Regelung wälze die Bank „Aufwand zur Erfüllung eigener | |
Pflichten auf ihre Kunden ab“. Eine Bank müsse jedoch „in Fällen der | |
fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags das Zahlungskonto wieder auf | |
den sachlich richtigen Stand bringen“. Solche Berichtigungsbuchungen seien | |
unentgeltlich vorzunehmen. | |
Anders als erwartet entschied der BGH in seinem Urteil nicht über die | |
Zulässigkeit einer Bankgebühr für Bareinzahlungen auf das eigene Girokonto | |
und für Barabhebungen. Diese Frage habe der 11. Zivilsenat nicht geklärt, | |
sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. | |
Die BGH-Entscheidung konzentriere sich letztlich auf die Frage von | |
Fehlbuchungen und sei damit „sehr eng gefasst“. | |
27 Jan 2015 | |
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