Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Streit um Extra-Gebühren: Mastercard verliert vor Gericht
> Für Banken und Händler fallen bei der Benutzung von Kreditkarten Gebühren
> an. Beim Anbieter Mastercard waren sie bis 2007 zu hoch, urteilte nun der
> EU-Gerichtshof.
Bild: Ökonomisch erfolgreicher als juristisch: Mastercard.
LUXEMBURG dpa | Der Kreditkarten-Anbieter Mastercard hat den jahrelangen
Rechtsstreit um seine Extra-Gebühren in Europa endgültig verloren. Der
Europäische Gerichtshof [1][bestätigte am Donnerstag] (pdf) in Luxemburg in
letzter Instanz die Entscheidung der EU-Kommission von 2007. Sie hatte die
damals geltenden Verarbeitungsgebühren verboten, die Banken untereinander
und dann von Einzelhändlern verlangen, wenn Kunden beim Einkauf in einem
anderen EU-Land mit Mastercard-Karte zahlen (Interbankenentgelt). Die
Händler schlagen die Summen zumeist auf die Preise auf (Rechtssache
C-382/12 P).
Die EU-Kommission und nun auch die Luxemburger Richter untersagen solche
Gebühren aber nicht grundsätzlich. Das Urteil verbietet nur die damalige
Höhe von bis zu einem Prozent des Kaufpreises. Dabei geht es nur um
Einkäufe von EU-Bürgern in anderen europäischen Ländern.
Interbankenentgelte muss die Bank des Händlers an die Bank des
Karteninhabers zahlen.
An der aktuellen Praxis von Mastercard ändert die Entscheidung nichts. Das
US-Unternehmen hatte nach der Kommissionsentscheidung seine Gebühren
bereits gesenkt – in Absprache mit Brüssel. Seitdem fallen beim
Auslandseinkauf bei Kreditkarten noch maximal 0,3 Prozent des Kaufpreises
an, bei EC-Karten 0,2 Prozent. „Das heutige negative Urteil wird wenig oder
keine Auswirkungen auf die Arbeitsweise von Mastercard haben“, erklärte der
Präsident von Mastercard Europe, Javier Perez. Es seien auch keine höheren
Kosten für den Kunden zu erwarten. Der Konkurrent Visa hatte auf Druck der
EU-Kommission dieselben Grenzen akzeptiert.
Die alte Praxis von Mastercard war nach Ansicht des Gerichts unzulässig.
Die Gebühren beschränkten den Wettbewerb, urteilten die Richter. Sie wiesen
auch das Argument des Unternehmens zurück, dass höhere Gebühren notwendig
seien, um das Kartensystem zu finanzieren: „Das System bliebe (...) auch
ohne diese Entgelte funktionsfähig.“
Die EU-Kommission begrüßte das Urteil. „Dies ist ein großer Gewinn für den
europäischen Verbraucher, der zu lange ungerechtfertigt hohe Gebühren
gezahlt hat“, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín
Almunia. „Das ist der Endpunkt einer Debatte, die zwei Jahrzehnte gedauert
hat.“
Die EU geht seit Jahren gegen Kreditkartenfirmen wie Mastercard und Visa
vor. So will die EU-Kommission die Gebühren für den Einsatz von Kredit- und
EC-Karten insgesamt senken, um Händler und letztlich auch Verbraucher zu
entlasten. Brüssel hat Obergrenzen für Interbankenentgelte beim Einkauf im
Ausland wie auch im Inland vorgeschlagen (maximal 0,2 Prozent für EC-Karten
und maximal 0,3 Prozent für Kreditkarten), die derzeit noch beraten werden.
Mastercard warnte, solche Grenzen könnten zulasten der Kunden gehen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und forderte das
Bundeskartellamt auf, der Entscheidung zu folgen und Interbankenentgelte
auch für innerdeutsche Kreditkartenzahlungen zu untersagen. Der HDE hatte
2005 zusammen mit anderen Verbänden Beschwerde erhoben.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte: „Kartenorganisationen und
Banken müssen endlich neue und faire Geschäftsmodelle entwickeln.“ Auch der
Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte die Entscheidung.
11 Sep 2014
## LINKS
[1] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-09/cp140122de.…
## TAGS
Gebühren
Banken
Verbraucherschutz
Apple
## ARTIKEL ZUM THEMA
BGH-Urteil zu Buchungsgebühren: Bei Fehlbuchungen zahlt die Bank
Die Folgen von Fehlbuchungen zu beheben ist Aufgabe der Bank. Zahlen muss
dafür nicht der Kunde, urteilte nun der Bundesgerichtshof.
Apple kooperiert mit Kreditkartenfirmen: Zahlen per Fingerabdruck
Kunden sollen die neue Generation des iPhone als digitale Brieftasche
benutzen. Das berge aber auch neue Risiken, warnen Verbraucherschützer.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.