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# taz.de -- Scheinsicherheit in Hamburg: Vorsicht, Kamera
> Mehr als 16.000 Kameras filmen in Hamburg im öffentlichen Raum – sogar in
> Kitas. Die FDP kritisiert den Überwachungswahn.
Bild: Überwachungswahn oder Sicherheitsgewinn? Kamera auf der Reeperbahn
HAMBURG taz | Exakt 16.342 Kameras überwachen pausenlos den öffentlichen
Raum in Hamburg – und einige sogar den nicht-öffentlichen. Das hat der
Senat nachgerechnet und dem FDP-Abgeordneten Finn-Ole Ritter mitgeteilt. In
der Senatsantwort auf Ritters schriftliche Anfrage, die der taz vorliegt,
werden 22 Seiten lang Überwachungskameras an Dienstgebäuden oder in
Bahnhöfen aufgelistet, aber auch in Museen und sogar Kindertagesstätten.
„Das ist Überwachungswahn“, sagt Ritter.
„Erschütternd“ findet es Ritter, dass Hamburg ausweislich der Polizeilichen
Kriminalstatistik eine der niedrigsten Aufklärungsquoten unter allen
deutschen Großstädten hat, vor allem bei der Straßenkriminalität, dem
Fahrradklau und den Taschendiebstählen in Bussen und Bahnen: „Hamburg
erkauft sich hier trügerische Scheinsicherheit auf Kosten von
Bürgerrechten“, sagt Ritter.
Der weitaus größte Teil der Kameras ist in U- und S-Bahnhöfen, Bahnen und
Bussen installiert. Mehr als 11.000 Geräte nehmen den öffentlichen
Nahverkehr auf Video auf. Mehr als 700 Kameras gibt es in
Justizvollzugsanstalten, fast 400 werden von der Polizei unter anderem zur
Verkehrsüberwachung betrieben.
Während all das laut Ritter sinnvoll sein dürfte, wundert er sich über
andere Auskünfte um so mehr. So sind in den Gebäuden des städtischen
Wohnungsunternehmens Saga/GWG 530 Kameras „zur Abwehr von Vandalismus“
angebracht.
Die Bilder würden nach sieben Tagen automatisch gelöscht, so die Auskunft,
über die Erfolgsquoten herrscht Schweigen. „Bei der Überprüfung der
Erforderlichkeit 2014 wurde die Notwendigkeit eines weiteren
Kameraeinsatzes festgestellt“, heißt es lapidar.
Auch in vielen Schulen und Museen sind Kameras installiert, auch die
Vereinigung Hamburger Kindertagsstätten unterhält 30 Kameras zum Schutz
gegen Einbrüche. Rechtsgrundlage sei hier wie bei vielen anderen
Einrichtungen mit Publikumsverkehr eine Betriebsvereinbarung, ansonsten
erfolgen Aufnahmen, Speicherung und Löschung nach dem Hamburger
Datenschutzgesetz.
Angesichts dieser Umstände sei jede erneute Diskussion über die anlasslose
Vorratsdatenspeicherung „blanker Hohn“, sagt Ritter. „Bloße Datenhalden
sind offensichtlich nicht dazu geeignet, Straftaten zu verhindern oder
aufzuklären. Gezielte Aufklärungsarbeit statt Generalverdacht muss die
Devise sein“, fordert der Freidemokrat.
Besonders bizarr indes mutet an, dass von allen potenziell
sicherheitsrelevanten öffentlichen Einrichtungen Hamburgs einzig das
Landesamt für Verfassungsschutz kamerafrei ist.
27 Jan 2015
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
Kameras
Vorratsdatenspeicherung
NSA
Wlan
Schwerpunkt Angela Merkel
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