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# taz.de -- Düsseldorfer Gericht zu Dügida: Rechts vor links
> In Düsseldorf eskaliert der Streit über das Demonstrationsrecht von
> Dügida. Ist der Chef des Verwaltungsgerichts noch neutral?
Bild: Demonstration unter Polizeischutz: Dügida-Aufzug im Januar.
BERLIN taz | Am Montagabend demonstrieren sie wieder. Und wären es bloß die
paar Dutzend Rechtsausleger und Neonazis, die hier seit einigen Wochen
jeden Montag auflaufen, dann wäre die Aufregung in Düsseldorf auch gar
nicht so groß. Doch weil sich in der nordrhein-westfälischen
Landeshauptstadt die komischen Zufälle mehren, hat die Stadt inzwischen
eine ansehnliche Debatte am Hals. Es geht um die Demonstrationsfreiheit der
einen, um die Demonstrationsfreiheit der anderen und um die Rolle, die das
Düsseldorfer Verwaltungsgericht dabei spielt.
Wenn sich am heutigen Montag wieder BürgerInnen den als besonders rechts
bekannten Dügida-Demonstranten entgegenstellen wollen, stellt sich für sie
vor allem die Frage: Mit welchen Einschränkungen dürfen sie dann wieder
rechnen?
Erst vergangene Woche waren viele Antifaschisten und Düsseldorfer Bürger
frustriert abgezogen. Für ihre Kundgebung gegen rechts hatte die Polizei
den Demonstranten die Auflage erteilt, nur über eine bestimmte Straße zu
erscheinen. In einer Eilentscheidung verfügte dann das Verwaltungsgericht,
dass ausgerechnet die Demonstration der Rechten just über diese eine Straße
führt. Damit war den Gegendemonstranten faktisch der Zugang zur eigenen
Kundgebung verwehrt. Die Entscheidung war auch deshalb umstritten, weil sie
den rund 100 Dügida-Demonstranten erlaubte, zur Gebetszeit an einer Moschee
vorbeizumarschieren.
„Man kann bisweilen den Eindruck bekommen, dass das Verwaltungsgericht den
Rechten das Versammlungsrecht auf dem Servierteller zurechtbiegt“, sagt
Volker Neupert, der in der Stadt das bürgerliche Bündnis für
interkulturelle Verständigung koordiniert, den „Düsseldorfer Appell“. Er
wandte sich in der letzten Woche mit einem offenen Brief an das Gericht.
Auch andere Gruppen kritisieren das Verwaltungsgericht massiv.
## Konservativer Richter
Mehr und mehr rückt damit der Leiter des Gerichts, Andreas Heusch, in den
Fokus. Der gilt als konservativ und hatte erst kürzlich für Schlagzeilen
gesorgt, als seine Kammer dem Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD)
gerichtlich untersagte, als Zeichen des Protests gegen rechts die Lichter
im Düsseldorfer Rathaus auszuknipsen – eine Protestform, für die es zuvor
bundesweit großen Zuspruch gegeben hatte. In der nächsten Instanz wurde
Heuschs Urteil kassiert.
Demonstranten spekulieren seitdem, inwieweit auch Heuschs Hauspolitik bei
den Entscheidungen des Gerichts eine Rolle spielen könnte. Zwar entscheidet
in Sachen Versammlungsrecht die 18. Kammer, der der Gerichtspräsident nicht
selbst angehört. Aber zumindest scheint in seinem Haus eine
christlich-konservative Abendlandfixierung eher ein Karrierefördernis zu
sein.
2010 umging Heusch in seinem Gericht das Kruzifix-Urteil, indem er ein
Kreuz aufhängen ließ – und dieses als Kunstwerk deklarierte. In Juraforen
im Internet kursieren außerdem Berichte, wonach es bei Bewerbungsgesprächen
im Düsseldorfer Verwaltungsgericht sinnvoll sei, gottgefällig zu antworten.
In einem Beitrag schrieb etwa ein Nutzer: „Hier kann es schon mal
passieren, dass der Gerichtspräsident fragt, ob man, wenn man verheiratet
ist, die kirchliche Heirat nicht noch nachholen möchte.“
Ein Gerichtssprecher wies diese Darstellung gegenüber der taz zurück. Er
kündigte an, in der kommenden Woche in einem Pressegespräch auf die
Vorwürfe eingehen zu wollen. Der Fall Düsseldorf zeigt zumindest: Der Kampf
ums Abendland findet nicht nur auf der Straße statt, sondern auch stets im
Namen des Volkes.
2 Mar 2015
## AUTOREN
Martin Kaul
## TAGS
Demonstrationsrecht
Dügida
Düsseldorf
Schwerpunkt Pegida
Staatsanwalt
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Schwerpunkt Rassismus
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Islamophobie
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