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# taz.de -- Einigung im Atomstreit mit dem Iran: Senat nimmt Obama ans Gängelb…
> Die Regierung muss ein Abkommen mit Iran erst dem Kongress vorlegen. Erst
> dann können Sanktionen aufgehoben werden.
Bild: Während der Pressekonferenz des zuständigen Senatskommitees wird Protes…
GENF taz | Der US-Senat hat eine weitere Hürde für ein Abkommen über das
iranische Nuklearprogramm errichtet, das die USA und weitere Regierungen
bis spätestens zum 30. Juni mit Iran vereinbaren wollen. Der Auswärtige
Ausschuss des Senats beschloss in der Nacht zum Mittwoch einstimmig einen
Gesetzentwurf, der dem Kongress Einspruchsmöglichkeiten gegen ein Abkommen
einräumt.
Im Gegenzug verzichteten die SenatorInnen nach intensiven Diskussionen mit
der Regierung lediglich darauf, bereits die weiteren Verhandlungen mit
Teheran durch neue Sanktionsbeschlüsse zu torpedieren.
Laut Gesetzentwurf muss Obama ein Abkommen mit Iran unmittelbar nach seiner
Vereinbarung dem Kongress vorlegen. Dieser hat dann 30 Tage, das Abkommen
gutzuheißen oder abzulehnen. Die Frist verdoppelt sich auf 60 Tage, sollte
die Regierung das Abkommen dem Kongress erst nach dem 9. Juli vorlegen.
Im Fall einer Ablehnung durch den Kongress kann Obama innerhalb einer Frist
von maximal zwölf Tagen sein Veto einlegen. Danach hätte der Senat noch
einmal zehn Tage Zeit, um das Präsidentenveto zu überstimmen. Für die dafür
erforderliche Zweidrittelmehrheit müssten allerdings mindestens 13 der 46
Demokraten im Senat mit den 54 Republikanern gegen den eigenen Präsidenten
stimmen. Dieses Szenario gilt als höchst unwahrscheinlich.
## Probleme vorprogrammiert
Während dieser gesamten Zeit von maximal 52 oder gar 82 Tagen darf die
US-Regierung keine der Sanktionen gegen Iran aufheben, die durch Beschluss
des Kongresses verhängt wurden.
Dieser Passus des künftigen US-Gesetzes könnte zu Problemen mit Teheran
führen. Denn die am 3. April in Lausanne zwischen Iran und der Länderguppe
5+1 erzielte Rahmenvereinbarung sieht keine konkrete Mindestzeitspanne
zwischen dem Abschluss des Abkommens und der Aufhebung von Sanktionen vor.
In der Vereinbarung heißt es lediglich, dass die Sanktionen aufgehoben
werden, sobald die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) die
Umsetzung aller Vertragsverpflichtungen durch Teheran zertifiziert hat.
Diese Formulierung erlaubte dem iranischen Präsidenten Hassan Ruhani und
Außenminister Mohammed Sarif bislang die Darstellung gegenüber der eigenen
Bevölkerung, die Sanktionen würden zeitgleich mit dem spätestens für den
30. Juni geplanten Abschluss eines Abkommens aufgehoben. Das wäre
theoretisch vor dem neuen Beschluss des US-Senats sogar fast möglich
gewesen– vorausgesetzt, Teheran würde schon jetzt mit der Umsetzung der
durch die Eckpunkte-Vereinbarung ja bereits absehbaren
Vertragsverpflichtungen beginnen.
Das am Montag von Russlands Präsident Wladimir Putin verkündete Dekret zur
Aufhebung des Lieferverbots von Flugabwehrraketen an Teheran erfolgte nach
Auskunft russischer Diplomaten nicht zufällig kurz vor der Entscheidung im
US-Senat. Moskau hatte das Lieferverbot 2010 unter westlichem Druck
verhängt. Allerdings fallen die seinerzeit von Teheran bestellten S-300
Flugabwehrraketen mit einer Reichweite von unter 25 Kilometern nicht unter
das im Juni 2010 vom UN-Sicherheitsrat verhängte Verbot der Lieferung von
Raketen und anderen konventionellen Waffen an Iran.
Laut Putins Dekret sollen die Lieferungen an Teheran erst Ende des Jahres
erfolgen. Bis dahin könnte auch nach Einschätzung von US-Außenminister John
Kerry Iran seine Verpflichtungen aus dem Nuklearabkommen umgesetzt und die
Aufhebung der von USA, EU und UNO verhängten Sanktionen gegen Iran
zumindest begonnen haben.
15 Apr 2015
## AUTOREN
Andreas Zumach
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