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# taz.de -- Kommentar geplante Klage gegen BND: Der Knoten ist durch
> Gegen Überwachungspraktiken des BND zieht nun das Unternehmen DE-CIX vor
> Gericht. Das ist gut, reicht aber bei weitem nicht aus.
Bild: Könnte gerichtlich in ihren Befugnissen eingeschränkt werden: die neue …
Endlich. Die Betreiber des Internetknotenpunktes DE-CIX in Frankfurt wollen
[1][juristisch gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) vorgehen]. Mit einer
Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wollen sie klären lassen, dass die
Datenauswertung des deutschen Auslandsgeheimdienstes in ihren Serverräumen
rechtswidrig ist.
Das wurde auch Zeit. Bereits seit langem finden Datenschützer das
umfassende Abfischen von Daten in Frankfurt bedenklich. In gigantischen
hochsicherheitsgeschützten Serverräumen steht dort einer der größten
Internetknotenpunkte der Welt – ein Großteil des E-Mail-Verkehrs etwa aus
Deutschland geht über diese Leitungen.
Wiederholt war bekannt geworden, dass verschiedene Geheimdienste dort tätig
sind und munter E-Mails abschöpfen. Auch der Bundesnachrichtendienst liest
dort E–Mails aus. Die deutschen Agenten behaupteten stets, sie hätten
zuverlässige Filter um sicherzustellen, dass von ihrer Spionage keine
deutschen Grundrechtsträger, also keine deutschen Bürger, betroffen seien –
denn die dürfen nicht unter die Lupen des BND gelangen.
Das war schon immer Quatsch, denn es gibt keinen digitalen Filter, der in
der Lage ist, Nationalitäten von Menschen anhand ihrer Mails zu erkennen.
Dass jetzt die Betreiber selbst vor Gericht ziehen, ist deshalb ein
wichtiger Schritt. Bislang kritisierten Datenschutzbewegte die BND-Praxis
zwar.
Eine gerichtliche Klärung durch den Betreiber selbst wird aber wesentlich
effektiver sein. Der will im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht
ziehen – und sollte gute Chancen haben, die hochproblematische Auslegung
[2][des G10-Gesetzes] zu attackieren.
Das Gesetz ist veraltet und bietet Auslegungsspielräume, die der BND
offensiv nutzt – auch um dem US-Schnüffelapparat der NSA möglichst
umfassend zuliefern zu können. Derzeit plant die Bundesregierung zwar, das
Gesetz zu überarbeiten. Allerdings dürften dabei vor allem die Rechte der
Überwacher gestärkt werden.
Deshalb kommt die Klage nun zum richtigen Zeitpunkt – sie wird die Debatte
über die Grenzen der Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf
deutschem Boden befördern. Und auch die Aufmerksamkeit darauf lenken, was
nach wie vor täglich am Frankfurter Knotenpunkt passiert – internationale
Datenspionage von gigantischem Ausmaß.
23 Apr 2015
## LINKS
[1] /Netz-Knotenpunkt-DE-CIX-ueberwacht/!158667/
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/
## AUTOREN
Martin Kaul
## TAGS
BND
Bundesnachrichtendienst
de-cix
Schwerpunkt Überwachung
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Wirtschaftsspionage
Bundesanwaltschaft
NSA
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Datenschutz
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