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# taz.de -- Effizienz bei Immobilien: Rechtsfreier Wohnraum
> Seit einem Jahr müssen Vermieter einen Energieausweis vorlegen. Viele
> ignorieren die Pflicht – mit Duldung der Behörden.
Bild: Die Größe einer Wohnung lässt sich leicht messen. Aber wie ist der Ene…
BERLIN taz | Die Rechtslage ist eindeutig: Seit einem Jahr müssen Vermieter
jedem Wohnungsinteressenten unaufgefordert einen Energieausweis vorlegen.
Dieses Dokument, das seit dem Jahr 2008 schrittweise für die meisten
Gebäude in Deutschland vorgeschrieben wurde, gibt Auskunft darüber, wie
hoch der Energiebedarf einer Wohnung pro Jahr und Quadratmeter ist. Und das
lässt wiederum Rückschlüsse auf die zu erwartenden Heizkosten zu. So sollen
die Vorteile von energiesparenden Maßnahmen sichtbar werden.
In der Praxis wird die Regelung jedoch vielfach umgangen. Bei einem Test
des Deutschen Mieterbunds in vier Städten haben nur 25 Prozent der
Vermieter den Energieausweis von sich aus vorgelegt; weitere 25 Prozent
taten dies auf Nachfrage, rund die Hälfte überhaupt nicht. „Der
Energieausweis bleibt ein Papiertiger“, kritisierte der Geschäftsführer des
Mieterbunds, Ulrich Ropertz, am Montag in Berlin. Bei professionellen
Anbietern wie Maklern oder Wohnungsgesellschaften sei die Quote der
Verweigerer besonders hoch.
Konsequenzen müssen sie nicht befürchten. Zwar sieht die
Energieeinsparverordnung ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro für fehlende
oder falsche Energieausweise vor. Doch in der Praxis gibt es fast keine
Kontrollen. Eine Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei den
zuständigen Landesbehörden habe ergeben, dass kein Bundesland die Vorlage
des Ausweises mit anlassunabhängigen Stichproben überprüft, sagte
Geschäftsführer Jürgen Resch.
Selbst auf ausdrückliche Beschwerden von Bürgern werden demnach nur vier
Bundesländer tätig – Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
Die mangelhafte Umsetzung zeige ein „Desinteresse an einem wirksamen
Klimaschutz“, kritisierte Resch.
## Begrenzte Aussagekraft
Selbst wenn die Wohnungsinteressenten einen Energieausweis in die Finger
bekommen, ist die Aussagekraft allerdings begrenzt. „Die Bundesregierung
hat es versäumt, dieses Instrument so gut und verständlich wie möglich zu
gestalten“, meint die Grünen-Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden. Die
Rot-Grün-Skala, auf der die Immobilie eingeordnet wird, wurde mehrfach
geändert, sodass Ausweise aus unterschiedlichen Jahren nicht ohne Weiteres
vergleichbar sind.
Zudem wird teilweise ein theoretisch berechneter „Energiebedarf“ angegeben,
teilweise ein empirisch gemessener „Energieverbrauch“; Letzterer ist in der
Praxis nach Auskunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen meist 25
Prozent niedriger. Berücksichtigt werden muss zudem, ob die Heizanlage auch
das warme Wasser bereitstellt. Und weil der Ausweis nicht pro Wohnung,
sondern immer für ein ganzes Haus erstellt wird, können sich durch die Lage
der Wohnung Abweichungen ergeben: Je mehr Außenwände oder Dachflächen sie
hat, desto größer ist der Energiebedarf.
Zumindest überschlagsweise lassen sich die Angaben im Enerergieausweis
dennoch in die zu erwartenden Heizkosten umrechnen. Ein Unterschied von 100
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – in dieser Einheit wird der
Energiebedarf oder -verbrauch angegeben – bedeutet nach Angaben der
Verbraucherzentrale bei normalem Heizverhalten einen monatlichen
Unterschied in der Warmmiete von 50 bis 70 Cent pro Quadratmeter, je nach
verwendetem Energieträger.
28 Apr 2015
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Deutsche Umwelthilfe
Mieterverein
Wohnungssuche
Sozialer Wohnungsbau
Immobilien
Peter Altmaier
Heizkosten
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