Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Vorkaufsrecht in Neukölln: Selbstverwaltet statt Ausverkauf
> Neukölln zieht für den Gebäudekomplex in der Hermannstraße 48 die
> Vorkaufsrecht-Karte. 125 Mieter*innen sollen selbst zum Zuge kommen.
Bild: Gekämpft und – vermutlich – gewonnen. Die Mieter*innen der Hermannst…
Berlin taz | Der Bezirk Neukölln hat für den verkauften Gebäudekomplex in
der [1][Hermannstraße 48], einem Ensemble aus Vorder-, Seiten-, Hinterhaus
und Fabrikgebäude, das auch den linksalternativen Projektraum H48
beheimatet, das Vorkaufsrecht ausgeübt. Zum Zuge kommen die 125
Mieter*innen selbst, die den Kauf über das Mietshäusersyndikat stemmen
und das Haus damit dauerhaft dem Immobilienmarkt entziehen wollen.
„Wir haben das sorgfältig geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen
gegeben sind und die Mieter*innen wirtschaftlich in der Lage und
dauerhaft dafür geeignet sind, das Haus im Sinne des Milieuschutzes zu
betreiben“, so Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) gegenüber der taz.
Ganz in trockenen Tüchern sei der Kauf für die Hausgemeinschaft jedoch noch
nicht. Denn am letzten Tag der Frist habe der private Käufer des Hauses
noch eine einseitige Abwendungsvereinbarung vorgelegt, die aber nicht jenen
durch den Bezirk gesetzten Bedingungen für den Erhalt des Milieuschutzes
entspricht. Diese werde jetzt „sorgfältig geprüft“, so Biedermann.
Sollte der Bezirk trotz dieses Versuches, das Vorkaufsrecht abzuwehren, an
der Ausübung festhalten – wie in einem ähnlich gelagerten Fall in der
Sanderstraße 11 vor drei Jahren –, stünden dem verhinderten Käufer aber
auch noch ein Widerspruch und der Rechtsweg offen. Biedermann gibt sich
aber optimistisch: „Ich bin froh, dass wir so weit gekommen sind.“ Den
Verkauf des Hauses, das zuvor einer Privateigentümerin gehörte, und den
drohenden Verlust des unkommerziellen Raumes H48 hatte Biedermann als
„Drama“ bezeichnet.
Hinter den Bewohner*innen liegen aufreibende Wochen, wie die
Vorsitzende des bereits zuvor bestehenden Hausvereins Hermannshöfe e. V.,
Anne-Kathrin Krug, berichtet. 15 bis 20 Personen hätten in verschiedenen
AGs und „hochspezialisert nahezu rund um die Uhr gearbeitet“.
## „Sternstunde der Selbstbestimmung“
Um den Kaufpreis in Höhe der 28-fachen Jahresnettokaltmiete zu stemmen,
mussten Bankkredite besorgt und Eigenkapitalnachweise erbracht werden.
Hilfe kam dabei vom Freiburger Mietshäusersyndikat, dem bereits 160
Projekte in ganz Deutschland angehören. Die Hermannstraße 48 ist eines der
teuersten Projekte des Vereins, der darüber wacht, dass ein späterer
Weiterverkauf ausgeschlossen bleibt.
Hätte all das nicht geklappt, wäre nach taz-Informationen auch eine
städtische Wohnungsbaugesellschaft bereit gewesen, in den Kauf
einzuspringen. Doch die Bewohner*innen haben sich auf einer
Hausversammlung für die Selbstverwaltung entscheiden. „Wir fanden es total
gut, selbst entscheiden zu können“, so Krug und sprach von einer
„Sternstunde der Selbstbestimmung im Häuserkampf“. Ob sie auch gekrönt
wird, liegt nun aber nicht mehr an ihnen.
24 Feb 2021
## LINKS
[1] /Neukoellner-Projekt-bangt-um-Existenz/!5742368
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Vorkaufsrecht
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Berlin-Neukölln
Miete
Mietshäusersyndikat
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Wohnungspolitik
Mieterinitiativen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Hausprojekt in Neukölln: Gemeinwohl wieder möglich
Seit dem gescheiterten Vorkauf leben die Mieter der Hermannstraße 48 in
Unsicherheit. Nun aber verhandelt eine Wohnungsbaugesellschaft über den
Kauf.
Berliner Mieter:innen organisieren sich: Mit vereinten Kämpfen
Durchs Vorkaufsrecht werden Mieter:innen zu professionellen
Akteur:innen und buhlen um gemeinwohlorientierte Käufer.
Neuköllner Projekt bangt um Existenz: Verlust der Strukturen
Das Projekt H48 will weiterhin in der Hermannstraße bleiben. Die
Eigentümerin hat das Haus verkauft. H48 hofft auf Rettung.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.