# taz.de -- Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Keine Zöpfe für Soldaten | |
> Männliche Soldaten müssen kurze Haare haben. Ein Gericht bestätigte die | |
> Praxis der Bundeswehr, über Haarlängen zu wachen. Für Frauen gelten | |
> hingegen andere Regeln. | |
Bild: Die Soldatin hat Glück, sie darf ihren Zopf weiter tragen. | |
LEIPZIG dpa | Soldaten mit Zopf bleiben tabu. Das Bundesverwaltungsgericht | |
in Leipzig hat am Dienstag entschieden, dass der sogenannte Haar- und | |
Barterlass der Bundeswehr rechtmäßig ist. | |
Es wies in zwei Beschlüssen die Beschwerden eines Wehrpflichtigen ab, der | |
2009 mit 40 Zentimeter langen Haaren seinen Grundwehrdienst angetreten | |
hatte. Er widersetzte sich den Befehlen, seine Frisur den Bundeswehr-Regeln | |
anzupassen. Der Mann sah sich in seinem Recht auf freie Entfaltung der | |
Persönlichkeit verletzt und fühlte sich gegenüber Soldatinnen | |
benachteiligt. | |
Der Haar- und Barterlass schreibt nach Angaben des Gerichts vor, dass bei | |
männlichen Soldaten das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein | |
muss, dass Augen und Ohren nicht bedeckt sind. Zudem dürfe bei aufrechter | |
Kopfhaltung das Haar Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. | |
Der 1. Wehrdienstsenat entschied nun, dass das | |
Bundesverteidigungsministerium befugt sei, die Haar- und Barttracht der | |
Soldaten zu regeln. Auftrag und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte seien | |
„in einem hohen Maß durch ein nach außen einheitliches Auftreten und einen | |
nach innen engen Zusammenhalt ihrer Angehörigen geprägt“. Überdies werde | |
keine Einheitsfrisur verordnet. | |
Dass Soldatinnen längere Haare tragen dürfen, stelle „eine zulässige | |
Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr dar“. (Az.: BVerwG 1 | |
WRB 2.12 und 3.12) | |
17 Dec 2013 | |
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