# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Ankauf von Staatsanleihen wa… | |
> Ein billionenschweres Programm der Euro-Staaten verstößt nicht gegen | |
> EU-Recht, sagt das Gericht. Damit ist das Thema aber noch nicht erledigt. | |
Bild: Vorerst ist die Europäische Zentralbank (EZB) fein raus | |
FREIBURG taz | Der billionenschwere Ankauf von Staatsanleihen durch die | |
Europäische Zentralbank (EZB) verstößt nicht gegen EU-Recht. Das entschied | |
jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er teilt damit nicht | |
die Einschätzung des deutschen Verfassungsgerichts (BVerfG). | |
Seit März 2015 kaufte das Eurosystem, zu dem die Zentralbanken aller | |
Euro-Staaten gehören, Staatsanleihen im Wert von bislang rund 2,6 Billionen | |
Euro auf. Das Programm heißt PSPP (Public Sector Purchase Programme) und | |
dient laut EZB geldpolitischen Zielen. Es soll bei Banken Liquidität | |
freisetzen und damit Kreditvergabe und Wirtschaft ankurbeln. Dies | |
verhindere eine Deflation, die wiederum zu Kaufzurückhaltung führen könne, | |
so die Meinung der Zentralbanken. | |
Euro-Kritiker wie Bernd Lucke (Ex-AfD) und Peter Gauweiler (CSU) hatten | |
dagegen beim [1][Bundesverfassungsgericht] geklagt. Sie halten die | |
EZB-Begründung für vorgeschoben. Die EZB betreibe unerlaubt | |
Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik. Denn der Aufkauf von | |
Staatsanleihen ermögliche stark verschuldeten EU-Staaten eine zinsgünstige | |
Refinanzierung. | |
Auch die Verfassungsrichter sahen „gewichtige Anhaltspunkte“, dass die EZB | |
ihr Mandat überschritten hat. Sie legten deshalb im Sommer 2017 dem | |
zuständigen EuGH die Frage vor, ob auch er die EU-Verträge verletzt sieht. | |
Der EuGH erklärte nun, das PSPP-Programm verstoße nicht gegen EU-Recht, | |
insbesondere verstoße das Programm nicht gegen das Verbot, Staaten über die | |
Notenpresse zu finanzieren. Die Zentralbanken kauften die Anleihen ihrer | |
Staaten nicht direkt, sondern erst nach einer gewissen Zeit auf dem | |
Sekundärmarkt und auch nur maximal ein Drittel einer Anleihe. Ein privater | |
Käufer könne sich also nicht darauf verlassen, dass die Zentralbank ihm das | |
Papier abkaufe. Das Aufkaufprogramm sei auch nicht auf Dauer angelegt und | |
gebe den Euro-Staaten damit keinen Anreiz zu einer unsoliden | |
Haushaltspolitik. | |
Das Programm verfolge auch währungspolitische und keine | |
wirtschaftspolitischen Ziele, so der EuGH. Der Ankauf von Staatsanleihen | |
sei nicht deshalb unzulässig, weil man damit auch wirtschaftspolitische | |
Ziele verfolgen könnte. Der EuGH weist zudem darauf hin, dass die Anleihen | |
aller Euro-Staaten aufgekauft werden, nicht nur der Staaten „mit besonderem | |
Finanzierungsbedarf“. Das PSPP-Programm soll Ende des Jahres auslaufen und | |
wurde schon stark reduziert. Derzeit stecken die Zentralbanken monatlich | |
noch 15 Milliarden Euro in Staatsanleihen. Ende 2017 waren es noch 60 | |
Milliarden Euro pro Monat. | |
Im nächsten Schritt muss das BVerfG über die konkreten | |
Verfassungsbeschwerden entscheiden. Falls die Karlsruher Richter dann das | |
EuGH-Urteil für falsch erklären, hätte die EU einen neuen großen Konflikt. | |
11 Dec 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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