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# taz.de -- Uber bleibt in Deutschland verboten: „Nur Vermittlung“ gibt es …
> Das OLG Frankfurt sieht Personenbeförderung durch Fahrer ohne Genehmigung
> als unlauteren Wettbewerb. Eine Revision ist aber möglich.
Bild: Bleiben von Uber-Chauffeuren verschont – vorerst
Frankfurt am Main taz | Die Fahrervermittlung Uber Pop bleibt in
Deutschland verboten. Das entschied am Donnerstag das Oberlandesgericht
(OLG) Frankfurt am Main. Uber Pop vermittelte über eine Smartphone-App
günstige Fahrdienste von Fahrern mit ihren privaten Fahrzeugen. Das Urteil
ist eine schwere Schlappe für das US-Unternehmen, das den Service in
Deutschland in fünf Städten angeboten hat: Berlin, Hamburg, Frankfurt,
München und Düsseldorf. Es wollte aber bundesweit expandieren.
In den USA und in Asien feiert der Konzern steigende Umsätze. In vielen
Ländern Europas wehrt sich das lokale Taxigewerbe dagegen erfolgreich gegen
Uber. Bereits 2014 klagte die Genossenschaft Taxi Deutschland, die die
gemeinsame App der Taxizentralen anbietet, gegen „unlauteren Wettbewerb“,
weil die Uber-Pop-Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben.
Uber bietet eine App an, mit denen Privatleute zahlungswillige Mitfahrer
finden können. Dafür verlangt Uber einen Teil des vereinbarten Tarifs. Der
Konzern gilt als weltweiter Vorreiter der aufstrebenden Branche von
Online-Mitfahrdiensten. Uber operiert nach eigenen Angaben weltweit in mehr
als 470 Städten, wird aber in vielen Märkten immer wieder gerichtlich
ausgebremst.
Im März 2015 verbot das Landgericht Frankfurt Uber Pop mit bundesweiter
Wirkung. Die Uber-Fahrer verstießen gegen das Gesetz zur
Personenbeförderung, Uber sei ebenfalls „Täter“, weil es das Geschäft
faktisch in der Hand habe. Seitdem hat Uber Pop sein Angebot in Deutschland
eingestellt. Allerdings ging man in Berufung.
## Täter oder nur Gehilfe?
Das OLG Frankfurt ließ offen, ob Uber selbst Täter oder nur Gehilfe der
rechtswidrig handelnden Fahrer ist. Jedenfalls handele Uber
wettbewerbswidrig, sagte der Vorsitzende Richter Roland Vorbusch. Uber, das
in Europa von seiner Tochter in den Niederlanden aus agiert, berief sich
dagegen auf die europäische Dienstleistungsfreiheit. „Uber betreibt nur
Vermittlung“, betonte Uber-Anwältin Vanessa Wettner, „das muss man klar von
der Tätigkeit der Fahrer trennen.“
Richter Vorbusch wollte dem aber nicht folgen: „Dann wäre ja auch eine
Vermittlung von Berufskillern zulässig, weil es nur um Vermittlung geht.“
Begründet wird die Genehmigungspflicht für Taxifahrer mit
Sicherheitsinteressen der Fahrgäste. „Sie wissen sonst ja nicht, ob der
Fahrer zuverlässig ist und in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet.“
Uber hielt entgegen, dass man ein eigenes Sicherheits- und Aufsichtssystem
habe, das dem staatlichen mindestens ebenbürtig sei. So könnten die Nutzer
Fahrer und Fahrzeug für alle sichtbar bewerten. Der Anwalt von Taxi
Deutschland, Herwig Kollar, widersprach: „Nur Taxifahrer müssen ein
behördliches Führungszeugnis vorlegen.“ Nur die Führerscheinbehörde werde
über aktuelle Verurteilungen und Ermittlungsverfahren informiert.
OLG-Richter Vorbusch ließ offen, ob es gleichwertige private
Sicherheitsmechanismen geben könne: „Dies muss der Gesetzgeber entscheiden,
der dabei einen Gestaltungsspielraum hat.“ Am Ende bestätigte das OLG
Frankfurt das Verbot von Uber Pop, ließ aber die Revision zu. Uber hofft,
dass der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit des Verbots dem Europäischen
Gerichtshof vorlegt.
Die Genossenschaft Taxi Deutschland begrüßte das Urteil, gegen das noch
Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann. „Das Urteil kommt
all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen
wehren können: Dies sind die rund 21.000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in
700 Taxizentralen und rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland“, teilte
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft, mit.
9 Jun 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Mobilität
Taxi-App
Taxi
Uber
Taxi-App
Airbnb
Taxigewerbe
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