# taz.de -- Stufenweise Erhöhung: Mindestlohn soll steigen | |
> Bis zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro erhöht werden. | |
> Die Bundesregierung muss die künftige Höhe noch per Verordnung umsetzen. | |
Bild: Arbeitsminister Heil mit dem Bericht der Mindestlohnkommission | |
BERLIN dpa | Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in vier Stufen | |
bis zum 1. Juli 2022 von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Das | |
empfiehlt [1][die zuständige Kommission] in einem am Dienstag in Berlin | |
vorgelegten Beschluss. Das Votum in dem Gremium, dem Vertreter von | |
Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft angehören, fiel einstimmig. | |
Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per | |
Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei in der Regel nach dem Vorschlag | |
der Kommission. | |
Konkret soll der Mindestlohn laut der Empfehlung zunächst zum 1. Januar | |
2021 auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite Anhebung auf | |
9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte | |
Stufe sieht zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor. | |
Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von | |
8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Zuletzt hatte es eine | |
Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf | |
die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020. | |
Nach mehreren Boomjahren war die Mindestlohn-Empfehlung auch mit Blick auf | |
den wirtschaftlichen Einbruch wegen der Corona-Pandemie mit Spannung | |
erwartet worden. Die Arbeitgeber hatten angesichts der Belastungen vieler | |
Unternehmen in der Krise vor zu großen Erhöhungen gewarNt. Die | |
Gewerkschaften forderten dagegen eine spürbare Anhebung. | |
Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Kommission aus Vertretern von | |
Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft an der zurückliegenden | |
Entwicklung der Tariflöhne. In einer „Gesamtabwägung“ zusammengebracht | |
werden sollen laut gesetzlicher Vorgabe dann der Mindestschutz der | |
Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, | |
Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, | |
was genau in die Berechnung einbezogen wird. | |
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer | |
für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs | |
Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter | |
drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche | |
Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen. | |
30 Jun 2020 | |
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