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# taz.de -- Empfehlung der Mindestlohnkommission: Wie viel ist genug?
> Am Dienstag stellt die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung vor. Welche
> Aufgaben haben die ExpertInnen? Ein Überblick.
Bild: Hier bekommen viele nur den Mindestlohn: Gebäudereiniger bei der Arbeit
Berlin taz | Am Dienstag stellt die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung
zur Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vor. Unklar ist noch,
welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Empfehlung haben wird.
2015 wurde das [1][Mindestlohngesetz (MiLog)] eingeführt. Es regelt die
absolute Lohnuntergrenze in Deutschland. Die unabhängige
Mindestlohnkommission wurde eingerichtet, um regelmäßig die Höhe des
Mindestlohns zu überprüfen und Empfehlungen für Anpassungen zu machen.
Hierzu erarbeitet sie alle zwei Jahre einen Vorschlag. Letztmalig ist der
gesetzliche Mindestlohn nach der Empfehlung der Kommission am 1. Januar
2020 angehoben worden, momentan beträgt er 9,35 Euro pro Stunde. Bisher
empfahl die Kommission stets die [2][Erhöhung des Mindestlohns].
Blickt man auf die langfristige Entwicklung in anderen Branchen, scheint
zunächst klar, dass der Mindestlohn auch im Januar 2021 steigen müsste:
Sofern dieser entsprechend der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre
angepasst werden sollte, müsste er nächstes Jahr 9,85 Euro pro Stunde
betragen, also um 50 Cent steigen.
Die Coronakrise bremst die Lohnentwicklung in Deutschland nun aber stark.
Das beleget eine Studie des Vergleichsportals Gehalt.de. Statt der
durchschnittlichen Lohnsteigerungsrate von 2,57 Prozent prognostiziert das
Portal eine durchschnittliche Lohnsteigerungsrate von 1,6 Prozent für 2020
und von nur noch 0,3 Prozent für 2021.
Und wegen der Coronakrise befindet sich die Wirtschaft erstmals seit
Einrichtung der Kommission auch in der Rezension. Gerade in Branchen mit
einem hohen Anteil an Mindestlohnempfängern haben viele Unternehmen
Kurzarbeit angemeldet oder den Beschäftigen gleich ganz gekündigt. Die
Frage ist nun: Welche Schlussfolgerung zieht die Mindestlohnkommission
daraus? Steigt die Lohnuntergrenze wie gehabt, nur wenig oder sogar gar
nicht?
Die EU-Kommission, ab Juli [3][unter deutscher Ratspräsidentschaft], setzt
sich derweilen ebenfalls für eine die Lebensgrundlage sichernde
staatsabhängige Lohnuntergrenze ein. Das Institut für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) berechnete auf dieser Grundlage den Mindestlohn
für Deutschland: er müsste bei 12,61 Euro liegen. Auch deutsche
Sozialverbände, sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerverbände, sprechen
sich dafür aus, den Mindeslohn anzuheben.
30 Jun 2020
## LINKS
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/milog/
[2] /CDU-Abgeordnete-gegen-Mindestlohn/!5685068
[3] /Deutschlands-EU-Ratspraesidentschaft/!5688708
## AUTOREN
Bennet Groen
## TAGS
Kommission
Tarifverhandlungen
Mindestlohn
Mindestlohn
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
Schlachthof
Mindestlohn
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