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# taz.de -- Stufenweise Erhöhung: Mindestlohn soll steigen
> Bis zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro erhöht werden.
> Die Bundesregierung muss die künftige Höhe noch per Verordnung umsetzen.
Bild: Arbeitsminister Heil mit dem Bericht der Mindestlohnkommission
Berlin dpa | Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in vier Stufen
bis zum 1. Juli 2022 von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Das
empfiehlt [1][die zuständige Kommission] in einem am Dienstag in Berlin
vorgelegten Beschluss. Das Votum in dem Gremium, dem Vertreter von
Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft angehören, fiel einstimmig.
Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per
Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei in der Regel nach dem Vorschlag
der Kommission.
Konkret soll der Mindestlohn laut der Empfehlung zunächst zum 1. Januar
2021 auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite Anhebung auf
9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte
Stufe sieht zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor.
Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von
8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Zuletzt hatte es eine
Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf
die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020.
Nach mehreren Boomjahren war die Mindestlohn-Empfehlung auch mit Blick auf
den wirtschaftlichen Einbruch wegen der Corona-Pandemie mit Spannung
erwartet worden. Die Arbeitgeber hatten angesichts der Belastungen vieler
Unternehmen in der Krise vor zu großen Erhöhungen gewarNt. Die
Gewerkschaften forderten dagegen eine spürbare Anhebung.
Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Kommission aus Vertretern von
Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft an der zurückliegenden
Entwicklung der Tariflöhne. In einer „Gesamtabwägung“ zusammengebracht
werden sollen laut gesetzlicher Vorgabe dann der Mindestschutz der
Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel,
Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum,
was genau in die Berechnung einbezogen wird.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer
für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs
Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter
drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche
Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.
30 Jun 2020
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[1] /Empfehlung-der-Mindestlohnkommission/!5697599
## TAGS
Mindestlohn
Arbeitsbedingungen
Kommission
Schlachthof
Norbert Walter-Borjans
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