# taz.de -- Richter kippen Maskenpflicht an Schulen: Wildwest-Rechtsstaat | |
> Zwei FamilienrichterInnen aus Weimar und Weilheim hebeln Corona-Regeln an | |
> Schulen aus – obwohl sie gar nicht zuständig sind. | |
Bild: Vor der Schule Masken auf, manche Richter sehen das anders | |
FREIBURG taz | Auch in der Justiz gibt es QuerdenkerInnen und | |
Geistesverwandte. Zwei eigenwillige RichterInnen aus Weimar und Weilheim | |
haben jüngst angeordnet, dass [1][Kinder in der Schule] keine Masken tragen | |
müssen – weil diese das „Kindeswohl“ gefährden. Eine Korrektur der | |
Beschlüsse ist kompliziert. | |
Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man zum Beispiel, wenn ein Kind in | |
der Familie missbraucht, geschlagen oder vernachlässigt wird. Dann kann | |
einE FamilienrichterIn am Amtsgericht eingeschaltet werden. Sie kann | |
Auflagen erteilen oder sogar den Eltern das Sorgerecht entziehen. Geregelt | |
ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1666). | |
Möglich sind nach dieser Vorschrift auch Maßnahmen gegenüber Dritten. So | |
könnte zum Beispiel dem gewalttätigen Opa ein Hausverbot erteilt werden. | |
Doch an Auflagen für LehrerInnen und Schulen hat der Gesetzgeber dabei | |
sicher nicht gedacht. | |
So aber argumentierte nun der Familienrichter Christian Dettmar in Weimar | |
(Thüringen). Durch die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der | |
Schule würden die Kinder „physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, | |
ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe.“ | |
## Richter befürchtet Verformung der Ohrmuscheln | |
Der Richter hat Anfang April einen 192-seitigen Beschluss verfasst, der | |
offensichtlich auf Breitenwirkung zielt. Er zitiert dabei ausführlich drei | |
maskenkritische GutachterInnen und kommt zum Ergebnis, dass ein Nutzen von | |
Mund-Nasen-Bedeckungen nicht belegt sei. Stattdessen, so die Argumentation, | |
drohten den Kindern psychische Probleme, Zahnfleischentzündungen und eine | |
Verformung ihrer Ohrmuscheln. | |
Zwar gibt es landesrechtliche Anordnungen zum Tragen von Masken in der | |
Schule, das räumte auch Richter Dettmar ein. Doch die Regeln seien | |
ungeeignet und damit unverhältnismäßig und verfassungswidrig. | |
Dass der Familienrichter sich hier weit jenseits seiner Zuständigkeit | |
bewegt, ist für JuristInnen offensichtlich. Denn Eingriffe des Staates in | |
Rechte der BürgerInnen prüfen eigentlich die Verwaltungsgerichte. Das gilt | |
auch für die [2][Corona]-Verordnungen und Allgemeinverfügungen der Länder. | |
So hat etwa der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim schon im Oktober 2020 | |
auf Klage von zwei Schülern die Maskenpflicht im Unterricht geprüft und als | |
wirksames Mittel akzeptiert. Der VGH verwies dabei auf das Robert | |
Koch-Institut (RKI), die Gesellschaft für Virologie und die | |
Heidelberg-Studie zum Infektionsgeschehen bei Kindern. | |
## QuerdenkerInnen klagen gezielt | |
Doch der Beschluss des Familienrichters aus Weimar [3][zieht inzwischen | |
Kreise]. Am dortigen Amtsgericht sind bereits 22 ähnliche Anträge von | |
Eltern anhängig, für einige von ihnen wird wieder Richter Dettmar zuständig | |
sein. Und am Amtsgericht Weilheim (Bayern) hat am Dienstag eine | |
Familienrichterin entschieden, dass zwei Realschüler in der Schule keine | |
Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Sie berief sich in ihrem 27-seitigen | |
Beschluss ausdrücklich auf die Argumentation ihres Thüringer Kollegen. | |
Diese Entwicklung fällt nicht vom Himmel. Schon seit Wochen gibt der | |
pensionierte Richter Hans-Christian Prestien auf Youtube Tipps, wie Eltern | |
mit Hilfe von Familienrichtern die Maskenpflicht aushebeln können. Und in | |
Thüringen gab es nach Informationen der Thüringer Allgemeinen sogar eine | |
Telegram-Gruppe von maskenkritischen Eltern, die mit Hilfe der Anwältin | |
Yvonne Peupelmann die Klage beim Amtsgericht Weimar gezielt planten. So war | |
bekannt, für welche Anfangsbuchstaben Richter Dettmar zuständig ist, | |
deshalb wurden extra antragsstellende Eltern mit passenden Nachnamen | |
gesucht. | |
Doch was passiert nun mit den Beschlüssen von Weimar und Weilheim? | |
Normalerweise werden Fehlurteile und Kompetenz-Überschreitungen von | |
RichterInnen in der nächsten Instanz korrigiert. Doch das ist hier nicht so | |
einfach. | |
Ein Beschluss im familiengerichtlichen Eilverfahren ist unanfechtbar, wenn | |
er ohne mündliche Verhandlung erfolgte. Das Land als Schulträger kann dann | |
nur eine mündliche Verhandlung beantragen, in der das Eilverfahren | |
wiederholt wird – allerdings vor dem gleichen Richter. Erst anschließend | |
könnte die nächste Instanz angerufen werden. | |
## Fehlurteile und Kompetenzüberschreitung | |
Das Land Thüringen will darauf aber nicht warten. Es hat gegen den | |
Beschluss von Richter Dettmar sofort das Oberlandesgericht Jena | |
eingeschaltet. Begründung: Es handele sich um einen „Scheinbeschluss“ – … | |
den die üblichen Regeln des Prozessrechts offensichtlich nicht gelten | |
sollen. Das passt zum Thüringer Wildwest-Rechtsstaat. | |
Ein zusätzliches Problem bringt Dettmars Beschluss, weil er die | |
Maskenpflicht nicht nur im Fall der zwei 12- und 14-jährigen Jungs | |
beseitigte, um die es im Verfahren eigentlich ging, sondern auch für alle | |
MitschülerInnen, die an den beiden Schulen unterrichtet werden. Auch dieser | |
Exzess ist allem Anschein nach rechtswidrig – aber zunächst wirksam. Die | |
Landesregierung akzeptiert Dettmars Beschluss allerdings nur bezüglich der | |
beiden Jungs. „Bei allen übrigen Schülern werden die | |
infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen weiter angewandt“, hieß es im | |
Erfurter Bildungsministerium auf Nachfrage. Das heißt: die Maskenpflicht | |
gilt – trotz Gerichtsbeschluss – an den betroffenen Schulen vorerst weiter. | |
Zugleich stellten BürgerInnen erste Strafanzeigen gegen Richter Dettmar | |
wegen Rechtsbeugung. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat mit der Vorprüfung | |
begonnen. Vermutlich wird aber kein Verfahren gegen ihn eröffnet. Denn eine | |
strafbare Rechtsbeugung läge nur vor, wenn der Richter das Recht | |
vorsätzlich falsch angewandt hat. Das dürfte jedoch kaum nachweisbar sein. | |
Angesichts seines missionarischen Eifers ist eher davon auszugehen, dass er | |
seinen Beschluss für richtig hält und alle KritikerInnen für fehlgeleitet. | |
15 Apr 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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