| # taz.de -- Regulierter Verkauf von Cannabis: Es war nur blauer Dunst | |
| > In Friedrichshain-Kreuzberg wird es keine Coffeeshops geben. Das | |
| > Bundesinstitut für Arzneimittel weist einen Antrag des Bezirksamts | |
| > zurück. | |
| Bild: Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) und Suchthilfekoordinato… | |
| Wenn sie enttäuscht war, dann ließ sich Monika Herrmann das zumindest nicht | |
| anmerken. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) | |
| hat den Antrag des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg auf Einrichtung von | |
| legalen Cannabis-Verkaufsstellen abgewiesen. Am Montag um 9.07 Uhr war der | |
| lang erwartete Bescheid im Büro der grünen Bezirksbürgermeisterin | |
| eingegangen. Eine Stunde später traten Herrmann und der Koordinator des | |
| Projekts, Horst-Dietrich Elvers, vor die Presse. „Schade“, sagte Herrmann. | |
| Es klang fast trotzig. Das Projekt sei damit aber nicht tot: „Der Weg ist | |
| das Ziel“. | |
| Sechs Seiten umfasst der Ablehnungsbescheid. Das Bundesinstitut erklärt | |
| sich darin für nicht zuständig und verweist den Bezirk an den Gesetzgeber. | |
| Auch wenn Herrmann und ihre Kollegen die Möglichkeit haben, binnen vier | |
| Wochen Widerspruch einzulegen – das Vorhaben, vier Cannabis-Fachgeschäfte | |
| in Friedrichshain-Kreuzberg aufzumachen, ist damit in weite Ferne gerückt. | |
| Alle erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks sollten monatlich | |
| bis zu 60 Gramm Marihuana erwerben können. Oberste Priorität des Antrags, | |
| der aus der Feder von Suchthilfekoordinator Elvers stammt, hat der | |
| Gesundheits- und Jugendschutz: „Unser Ziel war nicht Kifferland Kreuzberg“, | |
| betonte Herrmann am Montag vor der Presse. „Wir wollen den Jugendschutz | |
| verbessern“. Ziel der kontrollierten Abgabe sollte sein, dem Schwarzmarkt | |
| die Basis zu entziehen und unter 18-Jährigen den Zugang zur Droge zu | |
| erschweren. Zudem sollte das Marihuana möglichst regional, biologisch und | |
| Co2-arm erzeugt werden. | |
| Diesen Plänen hat das Bundesinstitut nun mit dem Hinweis, nicht zuständig | |
| zu sein, einen Riegel vorgeschoben. Begründet wird das so: Der Verkauf von | |
| Cannabis zu Genusszwecken sei mit „dem Schutzzweck“ des bestehenden | |
| Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar. Aufgabe des Gesetzes sei es | |
| vielmehr, einen Betäubungsmittelmissbrauch zu unterbinden, sofern dieser | |
| nicht notwendig medizinisch indiziert sei. Ergo: Das Bundesamt würde seine | |
| Kompetenzen überschreiten, wenn es das Betäubungsmittelgesetz anders | |
| auslegen würde. „Sollte sich die Akzeptanz gesetzlicher Verbotsregelungen | |
| im Verlauf einer gesellschaftlichen Entwicklung tatsächlich verändert | |
| haben, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, dieser etwaigen Änderung Rechnung | |
| zu tragen“, heißt es wörtlich. | |
| Im Widerspruch dazu steht, dass sich das Bundesinstitut trotzdem inhaltlich | |
| mit dem Antrag des Bezirks auseinandersetzt. Allerdings geschieht das nur | |
| selektiv. So wird zum Beispiel moniert, dass die kontrollierte Abgabe | |
| „Unbedenklichkeit suggeriert, die das Betäubungsmittel nicht hat“. Auch an | |
| der Sicherheit und Kontrolle der Cannabisabgabe werden Zweifel angemeldet. | |
| Um zu vermeiden, dass mit dem Cannabis aus den Fachgeschäften gedealt wird, | |
| wollte der Bezirk es teurer verkaufen als auf dem Schwarzmarkt. | |
| Damit werde eine unerlaubte Weitergabe trotzdem nicht ausgeschlossen, | |
| stellt das Bundesinstitut fest. Ein Schwarzmarkt lasse sich nicht durch | |
| einen legalen Teilmarkt austrocknen. Der Schutz von Minderjährigen sei | |
| nicht gewährleistet. | |
| „Für uns ist das kein Scheitern“, sagte Suchthilfekoordinator Elvers. Und | |
| auch Herrmann gab sich überzeugt: Die kontrollierte Abgabe werde kommen. | |
| 5 Oct 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Plutonia Plarre | |
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