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# taz.de -- Rassistischer Brandanschlag in Saarlouis: Anklage wegen Beihilfe zu…
> Durch einen Brandanschlag in Saarlouis vor 30 Jahren starb der
> Geflüchtete Samuel Yeboah. Nach einem ersten Urteil ist nun ein zweiter
> Mann angeklagt.
Bild: Peter S. in Handschellen – seinem Komplizen wird Beihilfe zum Mord vorg…
Berlin afp/dpa | 32 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine
Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis hat die
Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Mann erhoben. [1][Peter St.
wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen], wie eine Sprecherin der Behörde in
Karlsruhe am Montag sagte. St., damals eine Größe in der örtlichen
Skinheadszene, soll den mutmaßlichen Haupttäter Peter S. beeinflusst haben.
Peter S. wurde im Oktober vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und
mehrfachen versuchten Mordes [2][zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und
zehn Monaten verurteilt]. Das Gericht sah als erwiesen an, dass er – durch
Hass auf Ausländer motiviert – im September 1991 einen Brand in der
Flüchtlingsunterkunft gelegt hatte.
Dabei starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah. Zwei
weitere Bewohner sprangen aus dem Fenster und brachen sich dabei Knochen.
18 Bewohner konnten sich unverletzt retten. Das Urteil gegen S. ist aber
noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof soll es überprüfen.
Der nun angeklagte Peter St. wurde [3][im Juni festgenommen und sitzt
seitdem in Untersuchungshaft]. Der Anklageschrift zufolge soll er nach wie
vor eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen
geprägte Ideologie vertreten.
## „Hier müsste auch mal sowas brennen“
In der Nacht vor dem Brandanschlag am 19. September 1991 soll er mit
Gesinnungsgenossen eine Gaststätte in Saarlouis besucht haben. Darunter sei
auch der spätere mutmaßliche Haupttäter S. gewesen. Die Gruppe habe sich in
der Kneipe über die damaligen rassistisch motivierten Anschläge auf
Flüchtlingsunterkünfte vor allem in Ostdeutschland unterhalten. St. habe im
Gespräch deutlich gemacht, dass er einen solchen Anschlag auch in Saarlouis
gutheiße. Im Beisein des ihm untergebenen S. soll er gesagt haben: „Hier
müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“ Davon beeinflusst und
bestärkt, soll S. später im Treppenhaus der Unterkunft Benzin vergossen und
angezündet haben.
Neben Beihilfe zu Mord wirft die Bundesanwaltschaft St. auch Beihilfe zu
versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen vor. Über die Zulassung der
Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht Koblenz.
Nach dem Anschlag blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden
eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer
Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen
wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft
übernahm den Fall.
13 Nov 2023
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