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# taz.de -- Polizeigewalt in Berlin: Ein Tritt, zwei Schläge, keine Verurteilu…
> Ein Bundespolizist muss sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten.
> Das Gericht sieht von einer strafrechtlichen Verfolgung ab.
Bild: Stress suchen: Bundespolizisten vor dem Berliner Hauptbahnhof
Die Anklage lautete Körperverletzung im Amt, doch verurteilt wurde der
Bundespolizist dafür nicht. Stattdessen sah das Gericht von einer
Strafverfolgung ab. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 41-jährigen Beamten
vorgeworfen, bei einem Einsatz einen bereits gefesselten Mann getreten und
geschlagen zu haben. Der Richter am Amtsgericht Tiergarten verfügte am
Mittwoch im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft statt einer
Verurteilung über Auflagen. Der Beschuldigte muss nun innerhalb von sechs
Monaten 2.500 Euro an die Staatskasse zahlen.
Laut Staatsanwaltschaft sei das Opfer des Polizisten im Oktober 2024 auf
dem Europaplatz durch „aggressives Verhalten auffällig“ geworden. Als
Beamt:innen die Person fesselten und mit zur Wache am Hauptbahnhof
brachten, sei das Opfer gestolpert. Daraufhin habe der beschuldigte
Polizist den Mann in den Bauch getreten und zweimal mit der Hand auf den
Kopf des am Boden Liegenden geschlagen. Eine Beamtin zeichnete das Ganze
mit ihrer Bodycam auf.
Der Polizeibeamte ließ bei der Verhandlung von seiner Anwältin ein
Schreiben vorlesen, in dem er sich für sein Verhalten entschuldigte. Er
habe in einer „stressbelasteten Situation die Kontrolle verloren“. Da das
Opfer ohne festen Wohnsitz sei und deswegen schwer erreichbar, gab der
Polizist an, sich stattdessen mit dem Betreuer des Mannes in Kontakt
gesetzt zu haben. Bereits vor der Gerichtsverhandlung habe man sich so auf
einen Opfer-Täter-Ausgleich geeinigt. Vergangene Woche überwies der Beamte
500 Euro an den Geschädigten. Damit sei der Sachverhalt auch für das Opfer
erledigt, hieß es in einem Schreiben des Betreuers.
Auf Grundlage der Strafprozessordnung Paragraf 153a verkündete das Gericht
zunächst von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen, wenn der
Polizeibeamte den Auflagen nachkommt. Bezahlt er die 2.500 Euro innerhalb
des festgelegten Zeitraums, ist er auch nicht vorbestraft. Falls nicht,
werde das Verfahren neu aufgerollt. Außerdem läuft gegen den
Bundespolizisten ein Disziplinarverfahren. Möglicherweise könnte seine
Probezeit um zwei Jahre verlängert werden.
Damit entspricht dieses Verfahren dem Trend: In den seltensten Fällen
werden Polizist:innen bei Körperverletzung im Amt verurteilt. Ein
[1][Forschungsprojekt] an der Ruhr-Universität Bochum aus dem Jahr 2023 kam
zu dem Ergebnis, dass lediglich in 2 Prozent der Fälle Anklage erhoben oder
ein Strafbefehl beantragt werde. Dann kann es je nach Schwere des Vergehens
bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geben. Verurteilt würden von den 2
Prozent Angeklagten knapp die Hälfte. Das sei deutlich geringer als bei
anderen Verfahren, heißt es im Forschungsbericht.
19 Nov 2025
## LINKS
[1] https://kviapol.uni-frankfurt.de/index.php/publikationen/buch-gewalt-im-amt
## AUTOREN
Clara Dünkler
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