| # taz.de -- Polizeigewalt in Berlin: Ein Tritt, zwei Schläge, keine Verurteilu… | |
| > Ein Bundespolizist muss sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten. | |
| > Das Gericht sieht von einer strafrechtlichen Verfolgung ab. | |
| Bild: Stress suchen: Bundespolizisten vor dem Berliner Hauptbahnhof | |
| Die Anklage lautete Körperverletzung im Amt, doch verurteilt wurde der | |
| Bundespolizist dafür nicht. Stattdessen sah das Gericht von einer | |
| Strafverfolgung ab. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 41-jährigen Beamten | |
| vorgeworfen, bei einem Einsatz einen bereits gefesselten Mann getreten und | |
| geschlagen zu haben. Der Richter am Amtsgericht Tiergarten verfügte am | |
| Mittwoch im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft statt einer | |
| Verurteilung über Auflagen. Der Beschuldigte muss nun innerhalb von sechs | |
| Monaten 2.500 Euro an die Staatskasse zahlen. | |
| Laut Staatsanwaltschaft sei das Opfer des Polizisten im Oktober 2024 auf | |
| dem Europaplatz durch „aggressives Verhalten auffällig“ geworden. Als | |
| Beamt:innen die Person fesselten und mit zur Wache am Hauptbahnhof | |
| brachten, sei das Opfer gestolpert. Daraufhin habe der beschuldigte | |
| Polizist den Mann in den Bauch getreten und zweimal mit der Hand auf den | |
| Kopf des am Boden Liegenden geschlagen. Eine Beamtin zeichnete das Ganze | |
| mit ihrer Bodycam auf. | |
| Der Polizeibeamte ließ bei der Verhandlung von seiner Anwältin ein | |
| Schreiben vorlesen, in dem er sich für sein Verhalten entschuldigte. Er | |
| habe in einer „stressbelasteten Situation die Kontrolle verloren“. Da das | |
| Opfer ohne festen Wohnsitz sei und deswegen schwer erreichbar, gab der | |
| Polizist an, sich stattdessen mit dem Betreuer des Mannes in Kontakt | |
| gesetzt zu haben. Bereits vor der Gerichtsverhandlung habe man sich so auf | |
| einen Opfer-Täter-Ausgleich geeinigt. Vergangene Woche überwies der Beamte | |
| 500 Euro an den Geschädigten. Damit sei der Sachverhalt auch für das Opfer | |
| erledigt, hieß es in einem Schreiben des Betreuers. | |
| Auf Grundlage der Strafprozessordnung Paragraf 153a verkündete das Gericht | |
| zunächst von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen, wenn der | |
| Polizeibeamte den Auflagen nachkommt. Bezahlt er die 2.500 Euro innerhalb | |
| des festgelegten Zeitraums, ist er auch nicht vorbestraft. Falls nicht, | |
| werde das Verfahren neu aufgerollt. Außerdem läuft gegen den | |
| Bundespolizisten ein Disziplinarverfahren. Möglicherweise könnte seine | |
| Probezeit um zwei Jahre verlängert werden. | |
| Damit entspricht dieses Verfahren dem Trend: In den seltensten Fällen | |
| werden Polizist:innen bei Körperverletzung im Amt verurteilt. Ein | |
| [1][Forschungsprojekt] an der Ruhr-Universität Bochum aus dem Jahr 2023 kam | |
| zu dem Ergebnis, dass lediglich in 2 Prozent der Fälle Anklage erhoben oder | |
| ein Strafbefehl beantragt werde. Dann kann es je nach Schwere des Vergehens | |
| bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geben. Verurteilt würden von den 2 | |
| Prozent Angeklagten knapp die Hälfte. Das sei deutlich geringer als bei | |
| anderen Verfahren, heißt es im Forschungsbericht. | |
| 19 Nov 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Clara Dünkler | |
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