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# taz.de -- Maßregelvollzug in Berlin: Gute Tage, schlechte Tage
> Jahrelang lebte die obdachlose Ungarin in der Potsdamer Straße. Jetzt
> wurde sie zum Schutz der Allgemeinheit in den Maßregelvollzug
> eingewiesen.
Bild: Ramona S. im April 2022 an einem ihrer besseren Tage in ihrer Nische in d…
Berlin taz | In einer Nische in der Potsdamer Straße, wo früher eine
Postfiliale war, schlief Ramona S. häufiger. Manchmal war das Lager
liebevoll mit Tüchern abgehängt, sauber und aufgeräumt, dann wiederum
verbarrikadierte sie sich hinter Sperrmüll. In dem Viertel zwischen
[1][Bülowstraße, Frobenstraße und Kurfürstenstraße] war die hagere Ungarin
seit vielen Jahren bekannt.
Wechselhaft wie ihr Wesen war ihre Erscheinung. In engem Kleid,
hochhackigen Schuhen, geschminkt und aufgebrezelt tänzelte sie manchmal
hinter dem Einkaufswagen her, in dem sie ihre Habe herumschob. Dann wieder
rannte sie barfuß und nahezu unbekleidet durch die Straßen, war dreckig und
ungepflegt. Mal war sie in sich gekehrt, führte Selbstgespräche, dann
wieder schrie sie und pöbelte jeden an, der des Weges kam. Wenn sie Geld
oder Zigaretten wollte, konnte sie auch ungemein zuvorkommend sein.
Unberechenbar war die 36-Jährige, die [2][in der Kurfürstenstraße] auch der
Prostitution nachging. Vielleicht war die Unberechenbarkeit der Grund, dass
sie als obdachlose Frau so lange auf der Straße überlebt hatte. Aber sie
hat dafür einen hohen Preis gezahlt.
Im Frühjahr 2023 war Ramona S. plötzlich verschwunden. Eine schlimme
Nachricht machte im Kiez die Runde. Die „Verrückte“, wie sie auch genannt
wurde, sei irgendwo in einem Hausflur erstochen worden. Doch das stimmte
nicht. Ramona S. lebt, war aber – zunächst vorläufig – im Krankenhaus des
Maßregelvollzugs (KMV) untergebracht worden. Und sie muss vor Gericht: Fünf
Taten sind diesmal angeklagt: versuchte und vollendete Körperverletzungen,
begangen zwischen 2021 und 2022 in Schöneberg.
## Kaum wiederzuerkennen
Es geht um Vorfälle wie diese: Einem Mann, der möglicherweise ein Freier
war, soll sie gegen 3 Uhr morgens eine Bierflasche über den Kopf gehauen
haben. Eine auf dem U-Bahnhof Kurfürstenstraße wartende Frau soll sie durch
den Schlag mit einem Deoroller am Auge verletzt haben. Eine Passantin soll
sie mit dem abgebrochenen Oberteil einer Weinflasche bedroht haben.
Ramona S. ist kaum wiederzuerkennen, als sie am ersten Verhandlungstag
Anfang August in den Gerichtssaal geführt wird. Auch die Zeugen sagen das.
Sie hat stark zugenommen. Die schwarzen Haare, früher kurz geschoren oder
unter einem Turban verborgen, umlocken jetzt das Gesicht. Sie trägt ein
dunkles Sakko und ein weißes T-Shirt, sieht gepflegt aus. Die Zähne sind
wie gehabt in ganz schlechtem Zustand.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Frau vor Gericht steht, das geht aus
den Akten und dem Gutachten der Psychiaterin hervor. Seit 2007 ist sie mehr
als 250 Mal einschlägig in Erscheinung getreten: Ladendiebstahl, Bedrohung,
Körperverletzung, Sachbeschädigung, sogenannte Beischlafdelikte. Meistens
wurden die Verfahren zur Bewährung ausgesetzt oder wegen Schuldunfähigkeit
eingestellt.
Spätestens seit 2019 ist ärztlich bekannt, dass die Ungarin psychisch krank
ist: eine schizoaffektive Störung, die durch ihren Drogenkonsum verstärkt
wird. Mehrmals war sie seither vorübergehend in einem psychiatrischen
Krankenhaus untergebracht. Kaum entlassen, war sie zurück im Kiez, ging
wieder anschaffen, konsumierte wieder Chrystal Meth.
## Diesmal geht es um mehr
Auch früher war ihr schon vorgeworfen worden, unvermittelt Leute
angegriffen zu haben, aber diesmal geht es um mehr. Es ist kein normaler
Prozess, sondern ein Sicherungsverfahren. So nennt sich das, wenn
Straftaten im Zustand einer möglichen Schuldunfähigkeit begangen werden und
Beschuldigte dauerhaft nach Paragraf 63 StGB im Krankenhaus des
Maßregelvollzugs untergebracht werden sollen.
Bis zu 100 Sicherungsverfahren nach Paragraf 63 finden vor den Berliner
Strafkammern im Jahr statt. Nicht immer ist die Einweisung in die
geschlossene Psychiatrie-Abteilung des KMV die Folge.
Eine Unterbringung von verurteilten Menschen in einem Krankenhaus des
Maßregelvollzugs ist ein schwerwiegender Eingriff. Die Maßnahme nach
Paragraf 63 ist zeitlich unbefristet. Acht Jahre ist in Berlin die
Durchschnittsverweildauer. Etliche kommen nie wieder frei.
Dazu kommt: Die Zustände im KMV sind katastrophal, das Krankenhaus ist
dramatisch überbelegt. Die Berliner Strafkammern wissen das, kommen aber
trotzdem nicht umhin, Menschen einzuweisen.
## Vier Kinder, die 20, 18, 16 und 3 Jahre alt sind
Eine Dolmetscherin soll in ihre Muttersprache übersetzen, aber Ramona S.
beantwortet die Fragen lieber auf Deutsch. Ob sie eine feste Wohnanschrift
habe, will der Vorsitzende Richter Thilo Bartl wissen. „Nein, leider nicht,
ich bin Ungarin.“ Ob sie Kinder habe? „Ja, vier Stück.“ Wie alt die seie…
„20, 18, 16 und 3 Jahre.“
Ramona S. bekommt starke Psychopharmaka. „Sehr gut führbar“ sei sie auf der
Krankenstation, sagt die psychiatrische Sachverständige im Prozess. „Keine
Übergriffe, keine Schreiereien“. Ja, sie bekomme Medikamente, bestätigt
Ramona S. Warum, wisse sie aber nicht. Ob sie die weiter nehmen werde, wenn
sie entlassen würde? „Nein, der Doktor sagt, dann brauche ich sie nicht
mehr.“
Kaum Angaben über ihr Leben habe sie bei der Begutachtung gemacht, sagt die
Sachverständige. Bekannt aus den Akten sei nur das: Vor etwa 15 Jahren ist
sie nach Deutschland gekommen, ungefähr 20 Jahre alt, und ziemlich gleich
in Berlin in der Obdachlosigkeit und der Straßenprostitution gelandet. Bei
der Geburt des ersten Kindes war sie wohl 15 Jahre alt, die drei älteren
Kinder seien in Ungarn. Dort soll es noch einen Bruder und eine Schwester
geben, die Eltern seien gestorben.
Zu den Fragen, die sich in diesem Prozess stellen, gehört auch die: Warum
wurde diese Frau nie unter gesetzliche Betreuung gestellt, obwohl das
angeregt worden war? Die einzige Organisation, die sich kontinuierlich um
Ramona S. gekümmert hat, war [3][der Frauentreff Olga in der
Kurfürstenstraße].
## Nie gern prostituiert
Zum Frauentreff habe Frau S. Vertrauen aufgebaut, sagt die psychiatrische
Gutachterin. Von dort stammt die in den Akten enthaltene Information, dass
Frau S. anfangs ein sehr liebevoller Mensch gewesen sei, eine attraktive
Frau mit schöner Stimme. Dass sich Frau S. nie gern prostituiert habe. Dass
sie in den vielen Jahren, die sie auf der Straße lebte, oft vergewaltigt
worden sei. Mit dem Messer an der Kehle, zusammengeschlagen und mehrere
Tage entführt worden sei. Dass Ramona S. massiv traumatisiert sei.
Das Gericht nimmt sich viel Zeit, befragt die Zeugen ausgiebig. Ramona S.
schaltet oft ab, wiegt sich auf dem Sitz vor und zurück, blickt ins Leere,
lacht manchmal leise und unvermittelt. Sie scheint im Bilde zu sein, worum
es in diesem Prozess geht. Sie wolle nach Ungarn, „ich möchte nach Hause“.
Mehrmals sagt sie das bei der Verhandlung.
Mit den Tatvorwürfen kann sie nichts anfangen. „Ich habe das nicht gemacht“
oder „Ich habe das vergessen“, erwidert sie. Als ihr das Video von dem
Schlag mit dem Deoroller gezeigt wird, reagiert sie bestürzt. Sie erkennt
sich in dem Film wieder. Der zeigt, wie sie auf einer Bank im U-Bahnhof
Kurfürstenstraße ihre Sachen ausbreitete, möglicherweise um dort zu
schlafen.
Gänzlich unvermittelt sei der Angriff gekommen, sagt die Betroffene, eine
28-jährige Reinigungskraft, die seinerzeit auf die U-Bahn gewartet hatte,
als Zeugin. Ramona S. versucht eine Erklärung. „Vielleicht hat sie mich
gefilmt mit dem Handy und sie hat mich angeguckt.“ Der Vorsitzende Bartl
widerspricht entschieden. „Nein, das sähe man auf dem Video.“
## Das Neugeborene kam sofort in Pflegschaft
Auch Polizisten sind als Zeugen geladen. „[4][In dem Kiez kennt man Frau
S].“, sagt ein 46-jähriger Uniformierter des Abschnitts 48. Dass er für die
Angeklagte Empathie empfindet, zeigt sich auch daran, dass er sie beim
Betreten des Saals begrüßt. Ramona S. erkennt ihn, freut sich, winkt
zurück. „Hallo, hallo“, ruft sie, Tränen schimmern in ihren Augen. Immer
wieder habe es Stress gegeben mit Frau S., sagt der Beamte. „Es gab viele
schlechte Tage, aber auch gute.“ Die Polizei habe sie in der Regel als
Autorität akzeptiert. „Wenn man es bei ihr auf Augenhöhe versucht, klappt
es.“
Die Sache mit dem Kind habe ihn sehr betroffen gemacht, sagt der Beamte.
Hochschwanger sei Ramona S. noch im Kiez unterwegs gewesen, sagt der
Beamte. Vom Hörensagen wisse er, dass sie das Neugeborene nach der Geburt
habe abgeben müssen. „Ein schlimmes, tragisches Schicksal ist das“, es
klingt ehrlich bekümmert.
Das Kind kam Ende 2020 zur Welt. Um ihr eigenes Wohl und das des Kindes
nicht noch mehr zu gefährden, war Ramona S. Monate vor der Geburt in eine
geschlossene psychiatrische Abteilung eingewiesen worden. Aber auch dort
war sie, wie bei vorherigen Kurzzeitunterbringungen, immer wieder
entwichen. Stark unter Drogen stehend wurde sie von der Polizei bei
Routinekontrollen auf der Kurfürstenstraße angetroffen und zurückgebracht.
Das Kind sei direkt nach der Geburt in Pflegschaft gekommen, danach sei
Frau S. zusammengebrochen. Auch diese Informationen hat die psychiatrische
Gutachterin den Akten entnommen. Und auch, dass es eigentlich den Plan gab,
dass Frau S. von Angehörigen danach zurück nach Ungarn geholt wird. Aber
das Geld für die Fahrt habe die Familie erst drei Tage später
beisammengehabt. Da sei Frau S. schon wieder auf Crystal gewesen und habe
die Chance verpasst.
## Keine Krankheitseinsicht
Am vergangenen Mittwoch erging das Urteil. Die 28. Strafkammer folgte der
Empfehlung der psychiatrischen Sachverständigen und wies Ramona S. wegen
Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Krankheit nach Paragraf 63 in
den Maßregelvollzug ein. Die Taten hätten sich zum Teil zwar als „erheblich
geringer“ als angeklagt dargestellt, sagt der Vorsitzende Bartl. Aber
Ramona S. habe keine Krankheitseinsicht. Unbehandelt werde sie mit hoher
Wahrscheinlichkeit weitere Delikte dieser Art begehen.
Zuvor hatte sich der Pflichtverteidiger für eine Entlassung nach Ungarn
eingesetzt. Eine adäquate Behandlung werde ihr im KMV angesichts der dort
herrschenden Zustände ohnehin nicht zuteil. Sie werde dort nur verwahrt.
Und er rechnete vor: „Angenommen, meine Mandantin bleibt bei einem
Tagessatz von 280 Euro sieben Jahre unter Verschluss, dann macht das für
den Staat 715.966 Euro.“ Eine Fahrkarte nach Ungarn würde allenfalls 300
Euro kosten.
Die Zustände im KMV „sind alles andere als optimal“, gibt Bartl dem Anwalt
recht. Zu einem früheren Zeitpunkt hätte es möglicherweise Alternativen
gegeben, räumt der Richter ein. „Man hätte einen Betreuer installieren oder
ein Ticket nach Ungarn ermöglichen können.“ Die Behörden hätten aber
„lieber weggeschaut“. Auch aus anderen Verfahren dieser Art kenne er das.
Der „häufig gefeierte Sozialstaat“ versage nahezu komplett, wenn es um die
Versorgung dieser „Hochproblemgruppe geht, für die Frau S. steht“.
Die Kammer habe keine andere Wahl gehabt, betont der Richter. Jeder kenne
die Situation, wenn psychisch kranke Menschen in der Öffentlichkeit
herumpöbelten. „Sie wollen nicht angestarrt und beäugt werden trotz ihres
auffälligen Benehmens.“ Ein falscher Blick, eine falsche Bewegung könne
fatale Folgen haben. Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch, geschützt zu
werden.
Ramona S. ist von ihrem Sitz aufgesprungen, versteht zunächst nicht, ruft
aufgeregt: Ob sie im Krankenhaus bleiben müsse? Wie lange? Richter Bartl:
„Das hängt von Ihnen ab. Sie müssen mitarbeiten, dass es Ihnen besser
geht.“
21 Aug 2023
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## AUTOREN
Plutonia Plarre
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