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# taz.de -- Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: Bußgeld bleibt Staatssache
> Verkehrsunternehmen führen keine Strafzahlungen für Maskenverweigernde
> ein. Die Gewerkschaften sehen die Bußgelder als eine staatliche Aufgabe
> an.
Bild: Stuttgarter U-Bahn: Zwei Polizisten kontrollieren das Einhalten der Maske…
Berlin taz | Die Verkehrsunternehmen in Deutschland werden nicht
flächendeckend ein erhöhtes Beförderungsentgelt für Fahrgäste ohne
Mund-Nasen-Schutz einführen. Strafzahlungen für MaskenverweigerInnen in
Bussen und Bahnen werden deshalb weiterhin fast überall nur von staatlichen
Ordnungskräften und nicht den Beschäftigten der Verkehrsbetriebe verhängt.
Das ist das Ergebnis des Runden Tischs zur [1][Maskenpflicht im
Personenverkehr] mit VertreterInnen aus Politik, Kommunen, Unternehmen und
Gewerkschaften. Ab Oktober soll es regionale und bundesweite
Schwerpunktkontrollen geben, um die Maskendisziplin zu erhöhen. Dazu wollen
sich alle Beteiligten eng koordinieren.
In allen Bundesländern besteht wegen der Coronapandemie [2][eine
Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.] Sie wird größtenteils, aber eben nicht
immer eingehalten. „Die zuständigen Behörden sowie die Verkehrsunternehmen
werden ihre Maßnahmen zur Kontrolle und Einhaltung der Maskenpflicht
sichtbar erhöhen“, heißt es in einer Erklärung der Konferenzbeteiligten.
Das Treffen war eine Folge des Coronagipfels der Ministerpräsidenten und
der Bundesregierung Ende August. Dabei hatten die Verkehrsminister den
Auftrag bekommen, zu prüfen, „wie für alle Verkehrsträger im Regional- und
Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein –
wie ein Bußgeld wirkendes – erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden
kann“. Auch wenn das in der Konferenz nicht explizit gesagt wird, ist das
als bundesweite Lösung vom Tisch.
## Gewerkschaften sind dagegen
Ein erhöhtes Beförderungsentgelt müsste durch eine Änderung der
Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe verfügt werden. Das
haben bislang nur einzelne Unternehmen gemacht, etwa die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG). Dort können BVG-Kräfte wie beim Schwarzfahren von
MaskenverweigererInnen ein Strafgeld von 50 Euro verlangen.
Im Vorfeld der Konferenz hatten sich Landesverkehrsminister und
GewerkschaftsvertreterInnen gegen diesen Weg ausgesprochen. Sie halten es
für falsch, die Beschäftigten zu „Hilfssheriffs“ zu machen, und pochen
darauf, dass das Verhängen von Bußgeldern eine staatliche Aufgabe ist. „Wir
sind davon überzeugt, dass es gemeinsames Ziel sein muss, unsere Mitglieder
vor Ort in den Zügen zu schützen und sie nicht zum Prellbock für
Aggressionen werden zu lassen“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer Claus Weselsky. Dem Beschluss des Runden Tischs
zufolge muss das Zugbegleitpersonal die Maskenpflicht in den Zügen zwar
kontrollieren, nicht aber durchsetzen.
Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist gegen eine
Änderung der Beförderungsbedingungen. „Der weit überwiegende Teil unserer
Fahrgäste hält sich an die Maskenpflicht“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer
Oliver Wolff. „Von daher sind für uns Aufklärung, Information und direkte
Ansprache weiterhin die zentralen Maßnahmen, um das Tragen der
Mund-Nasen-Bedeckungen in Bus und Bahn durchzusetzen.“
Fahrgäste, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, würden auf Grundlage
der Coronamaßnahmen der Länder von der Beförderung ausgeschlossen. „Eine
explizite Änderung der Beförderungsbedingungen ist daher aus unserer Sicht
nicht notwendig“, sagte Wolff.
Zur Prüfauftrag des Coronagipfels Ende August sah auch vor, ein möglichst
einheitliches [3][Bußgeld für Fahrgäste] ohne Mund-Nasen-Schutz
einzuführen. Das ist mittlerweile geschehen. Alle Bundesländer – bis auf
Sachsen-Anhalt – haben ein Bußgeld von 50 Euro oder mehr für
MaskenverweigererInnen in Bussen und Bahnen eingeführt. „Das Erheben von
Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bleibt Aufgabe der
zuständigen Behörden“, heißt es in der Erklärung.
24 Sep 2020
## LINKS
[1] /Verreisen-mit-Corona/!5700667
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[3] /Bussgeld-Plaene-bei-Maskenpflichtverstoss/!5700362
## AUTOREN
Anja Krüger
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