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# taz.de -- Lohnprellung bei der Mall of Berlin: Ins letzte Gefecht um Lohnzahl…
> Am Mittwoch entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob ein Investor haftet,
> wenn Subunternehmen Bauarbeiterlöhne nicht zahlen.
Bild: Wird wegen der ausgebeuteten Arbeiter auch „Mall of Shame“ genannt
In letzter Zeit war es ruhig geworden um den Arbeitskampf bei der Mall of
Berlin. Seit 2014 hatten dort sieben rumänische Bauarbeiter mit
Unterstützung der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) um die Löhne
gekämpft, um die sie geprellt wurden. Jetzt könnten sie Rechtsgeschichte
schreiben. Am 16. Oktober entscheidet nun das Bundesarbeitsgericht in
Erfurt über die Klagen der zwei Bauarbeiter Ovidiu Mindrila und Niculae
Hurmuz.
Die beiden haben den Investor der Mall of Berlin auf Zahlung ihrer Löhne
verklagt. Das Bundesarbeitsgericht hat nun die Frage zu klären, ob der
Bauherr als letztes Glied in der Kette für die Zahlung des Mindestlohns
haften muss, wenn General- und Subunternehmen ihrer Zahlungspflicht nicht
nachgekommen sind.
Genau das ist im Fall der Mall of Berlin geschehen. Die Bauarbeiter hatten
zunächst die zwei Subunternehmen verklagt, die sie um ihren Lohn geprellt
hatten. Zwar gewannen sie mehrere Prozesse, Geld bekamen sie aber dennoch
bis heute nicht. Das Subunternehmen Metatec ging pleite und bei
Openmallmaster war niemand mehr erreichbar. Beide Unternehmen konnten nicht
mehr haftbar gemacht werden, die Bauarbeiter gingen leer aus – keine
Seltenheit gerade im Bausektor.
## Betrug mit System
Das Besondere bei der Mall of Berlin war nicht der Lohnbetrug, sondern die
hartnäckige Widerstandsbereitschaft der lohngeprellten Arbeiter und der
FAU, die sie in ihrem Kampf unterstützte. Zuvor hatten Mindrila und Hurmuz
beim DGB Rat gesucht – dort war ihnen ein Vergleich empfohlen worden, weil
sie den Kampf nicht gewinnen könnten.
Sollte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch zugunsten der Bauarbeiter
entscheiden, hätte das Signalwirkung für viele andere Fälle. Die FAU
spricht von einem „Präzedenzfall, der den systematischen Lohnbetrug
einschränken kann und den Bauherren einen Strich durch ihre Rechnung machen
würde“. Am Mittwoch wird eine Delegation der Berliner FAU gemeinsam mit den
beiden Klägern nach Erfurt fahren und ab 8 Uhr vor dem Bundesarbeitsgericht
eine Kundgebung abhalten.
Sollte die Klage abgewiesen werden, wäre das ein Signal an die Unternehmer,
dass Lohnbetrug keine Konsequenzen hat. Es besteht allerdings auch die
Möglichkeit, dass das Bundesarbeitsgericht den Fall wieder an die Berliner
Gerichte zurück gibt. Dann müsste dort der ganze Prozess noch mal
aufgerollt werden.
16 Oct 2019
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Mall of Berlin
FAU
Betrug
FAU
Mall of Berlin
Arbeitsrecht
Rumänien
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