# taz.de -- Ländervorhaben zum Paragraf 219a: Berlin als Vorbild | |
> Politikerinnen aus Niedersachsen und Bremen wollen die Information über | |
> Schwangerschaftsabbrüche neu regeln. Dabei orientieren sie sich am | |
> Vorbild Berlin. | |
Bild: Mitglieder des Thüringer Frauen*kampftagsbündnisses protestieren vor de… | |
BREMEN/HANNOVER dpa/lni | Informationen über Schwangerschaftsabbrüche | |
müssen aus Sicht der Bremer Landesfrauenbeauftragten auf eine neue | |
gesetzliche Regelung gestellt werden. „Wir brauchen eine verlässliche Liste | |
von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen“, sagte | |
Bettina Wilhelm. Dafür sei eine entsprechende Ergänzung im Bremischen | |
Schwangerenberatungsgesetz notwendig – nach Berliner Vorbild. | |
Auch Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) forderte bessere | |
Informationsmöglichkeiten. „Im 21. Jahrhundert muss es möglich sein, dass | |
sich Frauen übers Internet informieren können. In Konfliktsituationen | |
brauchen Frauen seriöse fachliche Informationen zu | |
Schwangerschaftsabbrüchen, eben auch digital.“ | |
Hintergrund ist die bundesweite Debatte um das Werbeverbot für | |
Abtreibungen, das im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs festgeschrieben | |
ist. Im November 2017 war eine Ärztin im hessischen Gießen wegen | |
unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Zahlung von 6000 | |
Euro verurteilt worden. Deren Verteidigerin hatte erklärt, ihre Mandantin | |
habe auf ihrer Internetseite lediglich informiert. Seitdem ist die | |
Diskussion um die Abschaffung des Paragrafen 219a neu entflammt. | |
„Der unsägliche Paragraf 219a muss gekippt werden“, sagte Wilhelm. „Es g… | |
hier nicht um Werbung, sondern um das Recht auf Information.“ Auch Bremens | |
Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) und ihre niedersächsische | |
Amtskollegin Reimann verlangen die Abschaffung. „Das Werbeverbot führt zu | |
großer Unsicherheit in der medizinischen Praxis“, sagte Quante-Brandt. | |
Bei der Forderung nach einer Neuregelung in Bremen hat sich die | |
Frauenbeauftragte an Berlin orientiert. Ihr zufolge ist es dort gesetzlich | |
vorgeschrieben, dass die Gesundheitsbehörde ein Verzeichnis mit | |
Einrichtungen führt, die Abtreibungen vornehmen. Die Liste muss an | |
bestimmte Beratungsstellen und Ämter weitergegeben werden. | |
## Große Unterschiede zwischen den Ländern | |
In Bremen hingegen sei es für Frauen mitunter schwer, an entsprechende | |
Informationen zu gelangen. „Es kann nicht sein, dass Frauen in einer | |
existenziellen Notlage wie einer ungewollten Schwangerschaft sich erstmal | |
durchfragen müssen, bis sie einen Arzt oder eine Ärztin finden.“ Als | |
weiteres Beispiel, wo Frauen sich besser informieren können, nannte Wilhelm | |
die Hansestadt Hamburg. Dort habe die Gesundheitsbehörde die Namen und | |
Adressen von entsprechenden Arztpraxen und Krankenhäusern im Internet | |
veröffentlicht. | |
In Niedersachsen wird eine solche Liste von der Ärztekammer geführt. Nach | |
Angaben des Gesundheitsressorts gibt es derzeit 136 niedergelassene | |
Ärztinnen und Ärzte, die befähigt und grundsätzlich bereit sind, | |
Schwangerschaftsabbrüche zu machen. Beratungsstellen informieren Schwangere | |
im Einzelfall über Einrichtungen, in denen ein Abbruch vorgenommen werden | |
kann. | |
Der Deutsche Ärztetag hatte jüngst empfohlen, den Paragrafen 219a vom | |
Grundsatz her beizubehalten. Allerdings sollten neutrale | |
Informationsangebote gestärkt und Hilfsangebote für Frauen in | |
Konfliktsituationen ausgebaut werden. Die sachliche Information über den | |
Schwangerschaftsabbruch soll nach dem Willen des Ärztetages straffrei | |
werden. | |
18 May 2018 | |
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