# taz.de -- Kommentar zum Kopftuchurteil des EuGH: Das Recht auf Religionsfreih… | |
> Unternehmen dürfen nach einem Urteil des EuGH künftig das Tragen eines | |
> Kopftuchs verbieten. Es ist ein Urteil für Religionsneutralität. | |
Bild: Religion ist Privatsache | |
Es ist weder ein Antikopftuchurteil noch eines gegen kopftuchtragende | |
Musliminnen, sondern ein Urteil für Religionsneutralität: Der Europäische | |
Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Unternehmen das Tragen eines | |
Kopftuchs verbieten dürfen, wenn auch andere religiöse Symbole nicht | |
erlaubt sind. | |
Damit folgt das Gericht der Auffassung, dass Religion Privatsache sei – und | |
das ist vollkommen legitim. Anders wäre es, ein Kopftuch zu verbieten, weil | |
sich möglicherweise ein Kunde von einer kopftuchtragenden Mitarbeiterin | |
nicht bedienen lassen möchte. In dem Fall handelte es sich eindeutig um | |
Diskriminierung. | |
Jeder Mensch darf glauben, woran er möchte: an Gott, Götter, Geister oder | |
Horoskope. Es gibt aber durchaus Lebensbereiche sowie öffentliche | |
Einrichtungen, die religionsfrei sein sollten. Dazu können | |
Bildungseinrichtungen, Gerichte, Parlamente gehören. Sie haben die Aufgabe, | |
so weit es geht neutral zu bilden, zu vermitteln, zu entscheiden. | |
Staatliche, nicht explizit religiös ausgerichtete Kitas und Schulen | |
beispielsweise sollten auf religiöse Symbole verzichten. Das heißt nicht, | |
dass die MitarbeiterInnen dort AtheistInnen sein müssen. Es bedeutet auch | |
nicht, dass Religion in der Schule keine Rolle spielen darf. | |
Im Gegenteil, als Schulfach, das Wissen über verschiedene Weltanschauungen | |
vermittelt, ist es wichtig für die Verständigung untereinander. Das heißt | |
ebenso wenig, dass beispielsweise Musliminnen ihr Glaube untersagt würde | |
und sie gezwungen wären, im Unterricht das Kopftuch abzulegen. Es geht | |
ausschließlich um eine neutrale Wertevermittlung. | |
Wer seine Kinder religiös erziehen oder wer in einem religiösen Umfeld | |
arbeiten möchte, kann dies weiterhin ungehindert tun. So wie Gläubige | |
natürlich in auch religionsfreien Firmen arbeiten dürfen. Ebenso sollten | |
Unternehmen in ihren Räumen das Nebeneinander religiöser Symbole gestatten | |
oder eben verbieten dürfen. | |
14 Mar 2017 | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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