# taz.de -- Klage von DUH und Nabu abgeschmettert: LNG wichtig für die Gasvers… | |
> Überflüssig und umweltschädlich oder wichtig für die Versorgung? Die | |
> Pipeline zum Rügener LNG-Terminal ist rechtens, urteilt das | |
> Bundesverwaltungsgericht. | |
Bild: Schon im Probebetrieb: LNG-Schiff im Hafen von Mukran | |
LEIPZIG/MUKRAN dpa/taz Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des | |
[1][umstrittenen Rügener Terminals] für Flüssigerdgas (LNG) ist nach | |
Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das Leipziger Gericht | |
hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes | |
Deutschland (Nabu) abgewiesen. | |
Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der | |
Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer | |
Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am Donnerstag mit. | |
DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom | |
August 2023 geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp | |
abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr | |
gescheitert. | |
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den | |
Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger | |
von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der | |
Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine | |
Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. | |
Gasmangellage gilt weiterhin | |
Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts | |
der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die | |
fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der | |
russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines zu | |
bewältigen. „Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des | |
Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin.“ | |
Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das | |
Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und | |
Natur schade. Der Bund hatte es unter Verweis auf die | |
Energieversorgungssicherheit verteidigt. [2][DUH und Nabu kritisierten das | |
Urteil am Donnerstag scharf]: Man prüfe nun weitere rechtliche Schritte. | |
Die DUH kündigte an, „jetzt gegen die Genehmigung des gesamten unnötigen | |
Terminals im Hafen von Mukran vorzugehen.“ Durch das LNG-Terminal würden | |
„wertvolle Riffe unwiederbringlich zerstört und Laichgebiete des Herings | |
und Vogelrastgebiete erheblich gestört“, außerdem seien bislang „die | |
langfristigen Auswirkungen des Vorhabens unberücksichtigt“ geblieben. | |
Auch die [3][Gemeinde Binz], die unweit des Terminals liegt, hatte | |
angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem | |
Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der | |
sich gegen den Betrieb richtet. | |
## Seit Anfang März Probebetrieb | |
Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee ist | |
fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem | |
Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran | |
liegt bereits das Spezialschiff „Energos Power“, das seit Anfang März im | |
Probebetrieb Gas eingespeist hat. | |
Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per | |
Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung | |
einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der | |
Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit | |
erreicht werden. | |
25 Apr 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Proteste-gegen-LNG-Terminal-auf-Ruegen/!5992706 | |
[2] https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwe… | |
[3] /Protest-gegen-LNG/!5961847 | |
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