| # taz.de -- Gesetz für Whistleblower: Gut für JournalistInnen | |
| > Das geplante Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessert auch | |
| > den Schutz der Medien. Der ARD-Protest ist nicht überzeugend. | |
| Bild: Ob das Gesetz auch ihm geholfen hätte? Edward Snwoden bei einer Livescha… | |
| Am Donnerstag diskutiert der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der | |
| Bundesregierung zum [1][„Schutz von Geschäftsgeheimnissen“]. In dem | |
| geplanten Gesetz wird auch die Position von investigativen Journalisten | |
| verbessert. Die Kritik der ARD am Gesetzentwurf kann nicht überzeugen. | |
| Wer [2][Geschäftsgeheimnisse verrät oder diese anschließend nutzt und | |
| offenlegt], muss mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
| rechnen, so der Entwurf. Zudem können betroffene Firmen zivilrechtlich | |
| Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft verlangen. Der Gesetzentwurf soll | |
| eine EU-Richtlinie umsetzen. | |
| Die ARD kritisiert, dass der Gesetzentwurf über die EU-Vorgabe hinausgehe, | |
| die keine Strafvorschriften enthalte. „Damit bedeutet der aktuelle | |
| Gesetzentwurf, dass journalistische Arbeit, die bisher grundsätzlich | |
| erlaubt ist, kriminalisiert werden kann“, erklärt Albrecht Hesse, | |
| Vorsitzender der Juristischen Kommission der ARD. „Investigative Recherche | |
| darf durch das neue Gesetz nicht unnötig behindert oder gar kriminalisiert | |
| werden“, fordert der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. | |
| Faktisch ändert sich hier aber nichts. Schon bisher war im Gesetz gegen den | |
| unlauteren Wettbewerb (UWG) die so genannte Geheimnishehlerei strafbar. | |
| Danach wird unter anderem bestraft, wer ein unbefugt verschafftes | |
| Geschäftsgeheimnis unbefugt verwertet. Anders als Hesse behauptet, galt | |
| dies bisher nicht nur „zu Zwecken des Wettbewerbs“, sondern auch „aus | |
| Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des | |
| Unternehmens Schaden zuzufügen“. Bei dieser Aufzählung bleibt es. | |
| ## Ausdrückliche Rechtfertigung | |
| Neu ist jedoch eine ausdrückliche Rechtfertigung für Whistleblower und | |
| Journalisten. Wer eine rechtswidrige Handlung oder ein sonstiges | |
| Fehlverhalten aufdeckt, macht sich ebenso wenig strafbar wie der | |
| Journalist, der sich darüber informiert. Eine sachfremde Absicht des | |
| Informanten (Rache, Eifersucht) beeinträchtigtt den Schutz des Journalisten | |
| nicht. Damit sind Journalisten vor Strafverfolgung, aber auch vor | |
| zivilrechtlichen Ansprüchen (einschließlich Auskunftsansprüchen) geschützt. | |
| Eine solche Schutz-Klausel gab es im UWG noch nicht. | |
| Die ARD hätte allerdings eine andere rechtliche Konstruktion bevozugt. | |
| „Wenn Informanten oder Berichterstatter sich den Unwägbarkeiten einer | |
| Rechtmäßigkeitsabwägung ausgesetzt sehen, werden sie sich im Zweifelsfalle | |
| eher dazu entscheiden, dieses Risiko zu vermeiden, als wenn sie schon den | |
| Tatbestand nicht erfüllen“, schreibt ARD-Justiziar Hesse und warnt vor | |
| „chilling effects“ (Einschüchterungseffekten). Tatsächlich ist in der | |
| Begründung des Gesetzentwurfs von einer „Abwägung“ der Interessen die Red… | |
| die im Normtext des Gesetzes fehlt. Bei einem Strafgesetz kommt es | |
| allerdings nur auf den Normtext an. | |
| Gleichzeitig hat die Lösung der Bundesregierung auch einen klaren Vorteil. | |
| Wenn etwas im Gesetz ausdrücklich als rechtmäßig eingestuft ist, können | |
| sich Journalisten generell darauf berufen. Das ist besser, als wenn das | |
| Gesetz auf sie gar nicht anwendbar wäre. | |
| Schließlich kritisiert der ARD-Vorsitzende Wilhelm auch: „Wenn Unternehmen | |
| weitgehend selbst bestimmen können, was als Geschäftsgeheimnis unter den | |
| Schutz des Gesetzes fällt, ist eine journalistische Aufklärung von | |
| Missständen im Geschäftsgebaren von Unternehmen nicht mehr ausreichend | |
| möglich.“ Dabei übersieht Wilhelm aber, dass es auf die Definionsmacht (die | |
| die Unternehmen schon immer hatten) gar nicht ankommt – weil sich | |
| Journalisten bei ihrer Arbeit ja auf die Rechtmäßigkeitklausel berufen | |
| können. | |
| 11 Oct 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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