# taz.de -- Folgen der Klimakrise auf die Meere: Seegericht nimmt Staaten in Pf… | |
> Ein Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs zeigt, wie die | |
> Erderhitzung zur „Verschmutzung“ der Meere führt. Ein Erfolg für kleine | |
> Inselstaaten. | |
Bild: Der Müll und das Meer in Tuvalu | |
FREIBURG taz | Das Aufheizen und Versauern der Meere sowie der | |
Meeresspiegelanstieg durch Kohlendioxid gelten als Verschmutzung der Ozeane | |
– damit sind Staaten schon allein durch das Seerechtsübereinkommen von 1982 | |
zum Klimaschutz verpflichtet, nicht etwa erst durch das [1][Pariser | |
Weltklimaabkommen] von 2015. Zu diesem Schluss ist am Dienstag der | |
Internationale Seegerichtshof in Hamburg gekommen. Er verkündete ein | |
Gutachten, das von neun kleinen Inselstaaten angefordert worden war. | |
Die kleinen Inselstaaten, zu denen [2][Tuvalu], Vanuatu und die Bahamas | |
gehören, hatten sich erst 2021 am Rande der Klimakonferenz in Glasgow zu | |
einer Vereinigung namens Cosis zusammengefunden. Die Abkürzung Cosis steht | |
für Commission of Small Island States on Climate Change and International | |
Law. Manche der Staaten drohen bei weiterem Ansteigen des Meeresspiegels zu | |
verschwinden. | |
2022 beantragte Cosis ein Gutachten, um zu erfahren, welche | |
Klimaschutzverpflichtungen aus dem Seerechtsübereinkommen folgen. Ende 2023 | |
fand in Hamburg eine mündliche Verhandlung statt, an der 33 Staaten – auch | |
Deutschland – teilnahmen und ihre Stellungnahme abgaben. | |
Nun verlas Albert J. Hoffmann, der südafrikanische Präsident des | |
Seegerichtshofs, über eineinhalb Stunden lang das Gutachten. Der | |
Gerichtshof besteht seit 1996 und klärt Streitfragen zum | |
UN-Seerechtsübereinkommen von 1982. | |
## Negative Folgen der Klimakrise | |
In diesem Übereinkommen tauchen die Worte Klimaschutz und Treibhausgase | |
nicht auf, aber es gibt eine Verpflichtung der Vertragsstaaten zum Schutz | |
der Meere vor Verschmutzung – und als solche gelten nun laut dem Hamburger | |
Gerichtshof auch die negativen Folgen der Klimakrise auf die Meere. | |
Die Vertragsstaaten haben daher die Pflicht, so Hoffmann, alle notwendigen | |
Maßnahmen zu ergreifen, um Meeresverschmutzung durch menschengemachte | |
Treibhausgase zu vermeiden, zu vermindern und zu kontrollieren. Dabei | |
müssen sich die Staaten an den besten verfügbaren wissenschaftlichen | |
Erkenntnissen orientieren sowie an den Verpflichtungen internationaler | |
Verträge wie dem Pariser Klimaschutzübereinkommen. | |
Konkrete Verpflichtungen nannte der Gerichtshof nicht, sie würden je nach | |
Mitteln und Fähigkeiten der Staaten variieren. Entwicklungsländern sollten | |
besonders unterstützt werden – insbesondere, wenn sie existenziell bedroht | |
sind. | |
Das Gutachten des Gerichtshofs erging einstimmig, das heißt alle 21 | |
Richter:innen stimmten zu. Es ist zwar rechtlich nicht bindend, kann | |
aber als Grundlage für Klagen gegen einzelne Vertragsstaaten genutzt | |
werden. Für solche Klagen wäre dann wohl auch der Hamburger Seegerichtshof | |
zuständig. Payam Akhavan, der kanadische Anwalt der [3][kleinen | |
Inselstaaten], sprach bereits von Schadensersatzforderungen. | |
21 May 2024 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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