# taz.de -- Festnahme am G20-Jahrestag in Hamburg: Parkbank-Trio angeklagt | |
> Staatsanwaltschaft klagt zwei Männer und eine Frau wegen der Vorbereitung | |
> mehrerer teils schwerer Brandstiftungen an. Zwei sitzen in U-Haft. | |
Bild: Können sich nun vor Gericht verteidigen: die Drei von der Parkbank | |
HAMBURG taz | Es hat eine ganze Weile gedauert, nun liegt die Anklage vor: | |
„Die [1][Drei von der Parkbank“], die am zweiten Jahrestag des G20-Gipfels | |
in einem Park in Eimsbüttel festgenommen wurden, können sich jetzt | |
verteidigen. Zwei junge Männer sitzen seit dem 8. Juli in | |
Untersuchungshaft, eine Frau ist unter Auflagen frei. Die | |
Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Verabredung zur gemeinschaftlichen | |
Begehung von drei Brandstiftungen und einer schweren Brandstiftung vor. | |
In einem Rucksack, den einer der drei bei sich trug, hatte die Polizei | |
selbst gebastelte Brandsätze, Handschuhe und ein Feuerzeug gefunden, bei | |
den anderen beiden ebenfalls Handschuhe, Feuerzeuge und Wechselkleidung. In | |
dem Rucksack mit den Brandsätzen sei außerdem einen Zettel mit vier | |
Adressen gewesen, die die Ermittler*innen als Anschlagsziele werten. | |
Laut der Staatsanwaltschaft stehen die Adressen in Zusammenhang mit der | |
Hamburger Immobilienwirtschaft. Darunter ist auch ein Wohnhaus – offenbar | |
die Adresse von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). | |
Dieses Ziel rechtfertige den Vorwurf der schweren Brandstiftung, sagte die | |
Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nana Frombach. | |
Außerdem komme dem Verfahren eine besondere Bedeutung zu, weil die | |
Angeklagten durch „Art und Ausmaß der geplanten Rechtsverletzungen eine | |
erhebliche Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen“ in Kauf | |
genommen hätten, sagt Frombach. Das erwartete Strafmaß liegt bei mindestens | |
einem und höchstens 15 Jahren. Die Ermittlungen führt die | |
Generalstaatsanwaltschaft, das Verfahren soll am Landgericht eröffnet | |
werden. | |
## Angeklagte sind nicht vorbestraft | |
Die Anwält*innen der Betroffenen können jetzt Stellung beziehen und | |
gegebenenfalls weitere Ermittlungen veranlassen. Eine Strafkammer muss dann | |
die Anklage prüfen und das Verfahren eröffnen. Die Verteidiger*innen halten | |
sich bedeckt, was die Kommunikation nach außen angeht. Es sind schwere | |
Vorwürfe, die auf ihren Mandant*innen lasten. | |
Zugute kommen könnte ihnen, dass sie nicht vorbestraft sind. Zudem werden | |
zwei von ihnen schon einige Monate abgesessen haben, wenn das Verfahren | |
eröffnet wird. [2][Eine Unterstützer*innen-Gruppe], die Solipartys für die | |
Betroffenen organisiert und regelmäßig zum Briefeschreiben an die | |
Inhaftierten einlädt, geht davon aus, dass der Prozess noch in diesem Jahr | |
startet. | |
Zum Jahreswechsel müsste das Oberlandesgericht eine neue Haftprüfung | |
durchführen, weil die Inhaftierten dann sechs Monate ohne Anklage hinter | |
Gittern säßen. Um eine so lange U-Haft zu rechtfertigen, müssen ein | |
dringender Tatverdacht und Haftgründe wie Fluchtgefahr bestehen. | |
Dass die Ermittler*innen die drei nachts im Park festgenommen haben, geht | |
wahrscheinlich auf Observationen anlässlich des G20-Jahrestags zurück. | |
Offiziell heißt es bei Polizei und Innenbehörde, das Trio hätte sich in dem | |
Park auffällig verhalten. | |
25 Nov 2019 | |
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## AUTOREN | |
Katharina Schipkowski | |
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