# taz.de -- Ex-Diktator des Tschad vor Gericht: Hissène Habré bleibt hinter G… | |
> Das Sondertribunal der Afrikanischen Union fällt ein Berufungsurteil über | |
> Tschads Exdiktator: Es bestätigt die lebenslange Haft. | |
Bild: Hissène Habré bei seiner Prozesseröffnung am 20. Juli 2016 | |
BERLIN taz | Tschads ehemaliger Diktator Hissène Habré bleibt endgültig in | |
Haft. Das im Jahr 2013 für ihn eingerichtete Sondertribunal der | |
Afrikanischen Union (AU) in Senegals Hauptstadt Dakar bestätigte am | |
Donnerstag letztinstanzlich die Verurteilung des mittlerweile 74-jährigen | |
Tschaders zu lebenslanger Haft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen | |
die Menschlichkeit. | |
Habré, der Tschad von 1982 bis 1990 regierte und damals von Frankreich als | |
militärischer Verbündeter gegen Libyens Diktator Muammar al-Gaddafi | |
unterstützt wurde, wird der Tod von Zehntausenden Menschen durch | |
systematische politische Verfolgung und Folterhaft zur Last gelegt; eine | |
tschadische Untersuchungskommission hatte die Zahl von 40.000 Todesopfern | |
des Habré-Regimes genannt. | |
Vom aktuellen tschadischen Präsidenten Idriss Déby 1990 gestürzt, hatte | |
Habré in Senegal Zuflucht gefunden. Es dauerte ein Vierteljahrhundert, bis | |
die Bemühungen tschadischer und internationaler Menschenrechtsgruppen | |
Erfolg hatten, ihn vor Gericht zu bringen. | |
Am 30. Mai 2016 hatte das AU-Sondergericht in Dakar ihn erstinstanzlich des | |
„systematischen und generalisierten Angriffs gegen die Bevölkerung“ seines | |
Landes schuldig gesprochen und bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. | |
Habré hatte dagegen Berufung eingelegt. | |
## Für Vergewaltigung verantwortlich gemacht | |
Am umstrittensten war gewesen, dass das Gericht ihn auch persönlich für die | |
Vergewaltigung weiblicher politischer Häftlinge verantwortlich machte – | |
einige von ihnen hatten als Überlebende vor dem Gericht ausgesagt. | |
Die Berufungsverhandlung fand im Januar in Abwesenheit des Angeklagten | |
statt, der die Hauptverhandlung immer wieder gestört hatte. | |
Am 29. Juli hatte das Gericht Habré zusätzlich zu Entschädigungszahlungen | |
verurteilt: 20 Millionen CFA-Franc (30.490 Euro) für jedes direkte Opfer | |
von Vergewaltigung und sexueller Versklavung, 15 Millionen für jedes Opfer | |
illegaler Inhaftierung und 10 Millionen für jedes „indirekte“ Opfer, also | |
Hinterbliebene von Getöteten. Die Zahl der Betroffenen war nicht präzisiert | |
worden, aber die zivilen Nebenkläger hatten 1.633 direkte und 3.108 | |
indirekte Opfer namentlich benannt. | |
Das erstinstanzliche Urteil ist in der Berufung nicht in allen Einzelheiten | |
bestätigt worden. Berichten zufolge zogen die Berufungsrichter die | |
Glaubwürdigkeit der als Zeuginnen aussagenden Vergewaltigungsopfer in | |
Zweifel und ließen diesen Teil des Anklagevorwurfs fallen. Auswirkungen auf | |
das Gesamturteil und das Strafmaß hat dies jedoch nicht. | |
Die Berufungskammer bestätigte auch das Entschädigungsurteil und ordnete | |
die Beschlagnahmung von Habrés als beträchtlich geltendem Vermögen | |
zugunsten eines noch einzurichtenden Opferfonds an. | |
28 Apr 2017 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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