| # taz.de -- Eilklage gegen Corona-Lockdown scheitert: Gaststätten in Berlin bl… | |
| > Gastronom:innen sind mit Klagen gegen die Corona-Verordnung gescheitert. | |
| > Laut Gericht ist nicht auszuschließen, dass sie Treiber der Pandemie | |
| > sind. | |
| Bild: Nix los am Gendarmenmarkt: Kneipen, Restaurants und Cafés dürfen derzei… | |
| Berlin taz | Der Lockdown für Gaststätten in Berlin bleibt: Das | |
| Verwaltungsgericht Berlin wies am Dienstag eine Eilklage gegen die vom | |
| Senat erlassenen Einschränkungen zwischen dem 2. und 30. November ab. | |
| Restaurants, Cafés und sonstige Lokale müssen also für Gäste vorerst | |
| geschlossen bleiben. Derzeit dürfen Speisen und Getränke nur außer Haus | |
| verkauft werden. | |
| 22 Gastwirt:innen hatten gegen die „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung | |
| des Landes Berlin“ geklagt. Sie hatten argumentiert, dass Gaststätten | |
| aufgrund eingeführter Hygienepläne keine „Treiber der Pandemie“ seien. Mit | |
| einer ähnlichen Argumentation war eine Klage vor knapp vier Wochen gegen | |
| die vom Senat erlassene [1][Sperrstunde] noch erfolgreich. | |
| Die aktuelle Klage jedoch scheiterte vor dem Verwaltungsgericht: Es sei | |
| nicht davon auszugehen, dass das Verbot rechtswidrig sei, begründet das | |
| Gericht die Entscheidung. Weiter heißt es in einer Dienstagvormittag | |
| veröffentlichten [2][Pressemitteilung], die Verordnung beruhe auf einer | |
| verfassungskonformen Rechtsgrundlage und verstoße weder gegen den | |
| Parlamentsvorbehalt noch gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an | |
| Verordnungsermächtigungen. „Das Verbot dient dem legitimen Ziel der | |
| Bekämpfung der Krankheit COVID-19, die sich insbesondere in Berlin in | |
| kürzester Zeit dramatisch verbreitet habe“, wird die Erklärung der 4. | |
| Kammer des Gerichts zitiert. | |
| Drei der klagenden Selbständigen betrieben Gaststätten in Neukölln – „hi… | |
| liege die Inzidenz mit 332 Fällen pro 100.000 Einwohnern bundesweit sogar | |
| an erster Stelle“, wie es in der Mitteilung heißt. Selbst wenn das | |
| Robert-Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich | |
| zurückführe, ließen sich drei Viertel der Infektionen nicht auf eine | |
| bestimmte Quelle zurückführen. | |
| ## Zur Bekämpfung der Pandemie geeignet | |
| Insofern sei nicht auszuschließen, dass es häufig zu Ansteckungen in | |
| Gaststätten kommen könne: „Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentli… | |
| zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar“, heißt es. Das Verbot | |
| sei als Maßnahme eines Gesamtpakets zur Bekämpfung der Pandemie geeignet. | |
| Darüber hinaus ist es nach Auffassung des Gerichts mit einem Hygieneplan | |
| nicht getan: Gastronomie sei geprägt von Geselligkeit, Kommunikation und | |
| dem Knüpfen von neuen Kontakten. Weil Gäste dort keine Mund-Nasen-Bedeckung | |
| tragen müssten, greife zudem nicht der Gleichheitsgrundsatz mit weiterhin | |
| geöffneten Betrieben und Einrichtungen. Die Kläger hatten als Beispiel etwa | |
| [3][Friseurläden] genannt, die weiterhin öffnen dürfen. Nicht zuletzt sei | |
| ein de-facto Berufsverbot auch deshalb zu rechtfertigen, weil es | |
| finanzielle Entschädigungen geben soll. | |
| Gegen den neuen Beschluss können die Kläger:innen Beschwerde beim | |
| Oberverwaltungsgericht einlegen. Der Anwalt der Gastronom:innen Niko | |
| Härting sagte der Nachrichtenagentur dpa zum Urteil: „Wir werden uns das in | |
| Ruhe ansehen und überlegen, ob wir Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht | |
| einlegen.“ Insgesamt sind gegen die Verordnung 100 Eilanträge eingegangen, | |
| knapp 80 stammen von Gastronom:innen. | |
| 10 Nov 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Klagen-gegen-Coronamassnahmen/!5721651 | |
| [2] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen… | |
| [3] https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/1… | |
| ## AUTOREN | |
| Gareth Joswig | |
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