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# taz.de -- Eigentümer und Besetzer der Rigaer 94: Treffen in der Halblegalit�…
> Die Eigentümerfirma des Hausprojekts scheitert an deutschem Recht, die
> Bewohner interessiert es auch nicht. Klingt nach dem perfekten Match.
Bild: Durchsuchung der Rigaer 94 Ende August
Es ist nicht wahrscheinlich, dass Bewohner:innen der Rigaer Straße 94
schon einmal Post ins Tanfield Lea Business Centre in der Grafschaft Durham
in Nordengland geschickt haben. Denn mit der dort registrierten
Eigentümergesellschaft ihres zu immer größeren Teilen besetzten Hauses, der
Lafone Investments Limited, wollen die Linksradikalen nichts zu tun haben.
Wie sie immer wieder betonen, sind ihnen legale Mietverhältnisse egal. Auf
der anderen Seite scheint es auch ausgeschlossen, dass sie eine Antwort
erhielten.
Das tun offensichtlich nicht einmal die Anwälte, die für die Lafone seit
vielen Jahren in den juristischen Ring gegen die Haus-Bewohnerschaft
steigen. Zwar schicken sie regelmäßig Briefe mit Honorarforderungen, doch
Antworten erhalten sie wohl keine. Das zumindest ergibt sich aus den Akten,
die von den Anwälten selbst beim Landgericht eingereicht wurden, [1][das am
Mittwoch als Berufungsinstanz sechs Räumungsklagen zu Wohnungen in der
Rigaer 94 verhandelte].
Eine „Korrespondenz“ finde laut dem Richter nicht statt, auch sonst sei
keinerlei geschäftliche Tätigkeit aus England nachweisbar, noch nicht
einmal im Zuge des eingeführten und später gekippten Mietendeckels. Die für
die Verhandlung einbestellte Geschäftsführerin der Lafone tauchte auch
nicht auf, krankheitsbedingt, wie aus einem englischsprachigen und daher
nicht den Anforderungen entsprechendem Attest hervorgehen sollte.
Für das Gericht scheint damit klar: Die Firma, eine klassische
Briefkastenfirma, deren wechselnde Geschäftsführer:innen als
Strohpuppen agieren, habe keinen Sitz in England, an dem eine
Geschäftstätigkeit stattfinde. Damit aber erfülle sie nicht die
Voraussetzung, um in Deutschland als juristische Person prozessfähig zu
sein.
## Kurze Hoffnung für die Eigentümer
[2][Zu diesem Ergebnis waren Berliner Gerichte in der Vergangenheit immer
wieder gekommen], so auch das Amtsgericht Kreuzberg, das in erster Instanz
alle Räumungsklagen aus diesem formalen Grund abgewiesen hatte. Nur das
Kammergericht hatte im vergangenen Jahr die Lafone für ein rechtsfähiges
Subjekt gehalten – für die Eigentümer schien das der lang ersehnte
Durchbruch.
Doch dem sicheren Gefühl, nun endlich gegen das Haus und seine
Bewohner:innen durchgreifen zu können, machte das Landgericht mit einer
vorläufigen Rechtseinschätzung ein Ende. Aussicht auf erfolgreiche
Räumungsklagen hat die Lafone aller Voraussicht nach nicht mehr. Als
nächste Instanz bliebe dann noch die Revision in Karlsruhe – mit ungewissem
Ausgang in ferner Zukunft. Oder aber die schwierige Umwandlung in eine
deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit vollständig haftenden
Geschäftsführern.
Die meisten der derzeit insgesamt zwölf Berufungsverfahren werden wohl mit
Vergleichen enden: Die [3][bisherigen Mietvertragsinhaber:innen],
die dort längst nicht mehr wohnen, geben ihre Verträge auf, die Lafone
verzichtet dafür auf sämtliche Ansprüche und übernimmt die Gerichtskosten.
Kaum eine Wohnung in der Rigaer 94 wird danach noch einen gültigen
Mietvertrag haben. Doch räumen lassen kann die Lafone die Wohnungen nicht.
Auch gegen Besetzer:innen braucht es Räumungstitel. Doch wer nicht
rechtsfähig ist, kann auch nicht erfolgreich klagen.
Die Rigaer 94 wird damit zu einem tatsächlich besetzten Haus, das aber
rechtlich geschützt ist, weil sich auch die Gegenseite mit deutschem Recht
nicht arrangieren kann. Besetzer:innen und Eigentümer bewegen sich
demnach jeweils in der Halblegalität und werden das wohl auch in Zukunft
nicht ändern. Beste Voraussetzungen eigentlich, um den Konflikt
einzufrieren und alles zu belassen, wie es ist.
13 Sep 2025
## LINKS
[1] /Raeumungsprozess-vor-dem-Landgericht/!6109326
[2] /Hausprojekt-Rigaer94-in-Berlin/!5902156
[3] /Autonomes-Hausprojekt-in-Berlin/!6025537
## AUTOREN
Erik Peter
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