# taz.de -- Datenschützer gegen Cookie-Banner: 422 Beschwerden in 10 EU-Staaten | |
> Firmen, die noch nicht bei Cookie-Bannern nachgebessert haben, dürften | |
> nun Probleme bekommen: Datenschützer haben sich offiziell beschwert. | |
Bild: Für Datenschützer nicht O.K.: Cookie-Banner | |
WIEN dpa | Die europäische Datenschutzorganisation noyb legt bei ihrem | |
Kampf gegen rechtswidrige Cookie-Zustimmungsabfragen im Internet nach. Nach | |
[1][einer ersten Beschwerdewelle], die sich Ende Mai noch an die | |
Webseitenbetreiber selbst richtete, will das Team um den österreichischen | |
Datenschutzaktivisten Max Schrems nun [2][422 formale Beschwerden bei zehn | |
Datenschutzbehörden] einreichen. Nach Ansicht der Aktivisten verstoßen die | |
Firmen mit manipulativen Cookie-Bannern gegen die europäische | |
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). | |
Cookies sind kleine Datensätze, die Webseiten hinterlegen, um die Nutzer | |
identifizierbar zu machen. Mit ihrer Hilfe können individuelle Profile | |
erstellt werden, die weitreichende Rückschlüsse über Surfverhalten, | |
Vorlieben und Lebensgewohnheiten zulassen. Dieses Wissen wird dann etwa für | |
personalisierte Werbung herangezogen. | |
Nach den Schreiben an mehr als 500 Unternehmen am 31. Mai seien 42 Prozent | |
aller Verstöße auf mehr als 516 Websites beseitigt worden. Zu den | |
Unternehmen, die die Verwendung von „dark patterns“ zur Einholung der | |
Zustimmung vollständig eingestellt haben, gehören globale Marken wie | |
Mastercard, Procter & Gamble, Forever 21, Seat oder Nikon. | |
Unter „dark patterns“ versteht man Bedienoberflächen, die Nutzer zu einer | |
Handlung bringen sollen, die nicht ihren eigentlichen Absichten entspricht. | |
Im Fall von Cookie-Hinweisen werden Buttons, Aufbau und Beschriftung | |
gezielt so gewählt, dass die Website-Besucher am ehesten eine | |
datenschutzunfreundliche Auswahl treffen. | |
## Schrems starker Gegner für Werbeindustrie | |
Nur eine Minderheit der angeschriebenen Unternehmen kam der Aufforderung | |
von noyb nach, den Widerruf so einfach wie die Erteilung der Einwilligung | |
zu gestalten. Nur 18 Prozent hätten eine solche Option quasi als | |
Widerrufssymbol auf ihrer Website eingerichtet. | |
In dem Cookie-Streit hat es die werbetreibende Industrie mit einem starken | |
Gegner zu tun. Schrems hat in zwei spektakulären Fällen bereits Facebook in | |
die Knie gezwungen. Er setzte zum einen im Oktober 2015 vor dem | |
Europäischen Gerichtshof (EuGH) durch, dass die von Facebook genutzte | |
transatlantische Datenschutzvereinbarung „Safe Harbor“ gekippt wurde. Im | |
Juni 2020 brachte er vor dem EuGH schließlich auch die Nachfolgeregelung | |
„Privacy Shield“ zu Fall. | |
Schrems erklärte nun, Unternehmen hätten die Befürchtung geäußert, dass | |
ihre Konkurrenten die Vorschriften nicht einhalten, was zu einem unfairen | |
Wettbewerb führen würde. „Andere sagten, dass sie auf eine klare | |
Entscheidung der Behörden warten, bevor sie die Gesetze einhalten. Wir | |
hoffen daher, dass die Datenschutzbehörden bald Entscheidungen und | |
Sanktionen erlassen werden.“ | |
## „Klare gesamteuropäische Regeln“ | |
Unabhängig von der Überprüfung der mehr als 500 Webseiten in der ersten | |
Beschwerdewelle nahmen Schrems und sein Team auch größere globale und | |
nationale Websites unter die Lupe, die individuelle „Cookie-Banner“ | |
verwenden und daher eine manuelle Überprüfung erfordern. Dazu gehören alle | |
großen Plattformen wie Amazon, Twitter, Google oder Facebook. „Sie alle | |
haben sich geweigert, ihre Banner zu verbessern“, erklärten die | |
Datenschutz-Aktivisten. Noyb reiche deshalb weitere 36 Beschwerden gegen | |
diese Unternehmen ein. | |
„Größere Akteure und Seiten, die stark von Werbung abhängig sind, haben | |
unsere Verwarnung weitgehend ignoriert“, beklagte Schrems. „Sie | |
argumentieren teilweise offen, dass sie das Recht hätten, Nutzer mit | |
Manipulationen zu einem Klick auf den „Okay“-Button zu bringen.“ | |
Schrems setzte sich für „klare gesamteuropäische Regeln“ ein. „Im Moment | |
hat ein deutsches Unternehmen das Gefühl, dass die Auslegung der DSGVO | |
durch die französischen Behörden nur für Frankreich gilt, obwohl das Recht | |
überall gleich gelten sollte.“ | |
10 Aug 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Tracking-im-Netz/!5771643 | |
[2] https://noyb.eu/de/noyb-reicht-422-formelle-dsgvo-beschwerden-gegen-cookie-… | |
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