# taz.de -- Corona in Deutschland: Wenn ein „Hotspot“ zum Makel wird | |
> Das Beherbergungsverbot wegen Corona ist schwer umsetzbar. Vor allem kurz | |
> vor den Herbstferien und bei Online-Buchungen. | |
Bild: Corona Test in Berlin-Neukölln: Nur mit Negativ-Test darf man in andere … | |
Immer mehr Landkreise und Städte in Deutschland werden zu sogenannten | |
Corona-Hotspots, zu Risikogebieten, in denen [1][binnen sieben Tagen mehr | |
als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner] gezählt wurden. Laut einem | |
Beschluss vieler Bundesländer unterliegen Menschen aus diesen „Hotspots“ | |
einem Beherbergungsverbot, dürfen sich also in den meisten anderen | |
Bundesländern nicht einmieten – das Problem: In einigen dieser Regionen | |
beginnen just am Wochenende die Herbstferien. Und viele Urlaube sind schon | |
gebucht. | |
Zu den „Hotspots“ mit den hohen Infektionszahlen gehören Städte wie Breme… | |
Vechta, Hagen, Wuppertal, Aachen, Remscheid, Offenbach, Esslingen und die | |
Landkreise Wesermarsch und das Emsland. Die Liste verändert sich | |
fortwährend. So waren in Berlin zuerst vier Stadtbezirke als „Hotspots“ | |
eingestuft, nämlich Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg | |
und Neukölln. Seit Donnerstagnachmittag überschritt die ganze Stadt den | |
Wert und gilt als Risikogebiet. | |
In Frankfurt am Main gilt ab Freitag zwischen 23 Uhr und 6 Uhr eine | |
gastronomische Sperrstunde. Das bedeutet, dass Kneipen während dieser Zeit | |
geschlossen bleiben müssen. | |
In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordhrein-Westfalen beginnen die | |
Herbstferien. Wer beispielsweise aus Berlin-Tempelhof kommt, kann derzeit | |
einen Urlaub in einem gebuchten Hotel in Bayern nicht antreten. Es sei | |
denn, er oder sie weist einen höchstens 48 Stunden alten negativen | |
Coronatest vor. Die Frage nur ist: [2][Wer behält den Überblick], wer sagt | |
die Reise ab und wer zahlt? | |
Das Beherbergungsverbot sei in dieser Form „eigentlich nicht praktikabel“, | |
sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Hotel- und | |
Gaststättenverbands (Dehoga) Bayern, im Gespräch mit der taz. Viele | |
Hoteliers hätten aufgrund der Online-Buchungssysteme oftmals zwar eine | |
Kreditkartennummer, aber keine Herkunftsadresse der noch nicht angereisten | |
Gäste und könnten diese deshalb nicht ohne Weiteres einem Risikogebiet | |
zuordnen. Geppert ist dafür, die Verantwortung, ob man aus einem Hotspot | |
kommt und von daher den Urlaub nicht antreten darf, „in die Hände der Gäste | |
zu legen“. Diese müssten bei der Anreise eine Selbsterklärung ausfüllen | |
oder eben ein negatives Ergebnis eines Coronatestes vorlegen. | |
## Rechtliche Unklarheiten | |
Damit verknüpft ist allerdings auch die Frage, wer für die Stornierung | |
zahlt. Kann ein Hotelier aus unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen | |
nicht vermieten, sei er „verpflichtet, dem Gast eine kostenlose Stornierung | |
zu gewähren oder einen gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten“, sagt Robert | |
Bartel, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Brandenburg, der taz. | |
Ungeklärt sei allerdings die rechtliche Frage, ob der Hotelier den Gast | |
nicht darauf verweisen könnte, doch einen Test auf Covid-19 vorher zu | |
machen und dann mit einem negativen Testergebnis die Reise doch anzutreten. | |
Auch Geppert verweist auf diesen strittigen Punkt. „Wir versuchen das | |
rechtlich zu klären.“ | |
Mit einem negativen Testergebnis, das nicht älter sein darf als 48 Stunden, | |
können auch Gäste aus Corona-Hotspots von überall anreisen. Einige | |
Bundesländer wie Bremen, Berlin und Thüringen haben sich allerdings dem | |
generellen Beherbergungsverbot für Gäste aus „Hotspots“ (mit Stand | |
Donnerstag am Spätnachmittag) noch nicht angeschlossen. | |
8 Oct 2020 | |
## LINKS | |
[1] /Jens-Spahn-und-RKI-zur-Coronalage/!5719076 | |
[2] /Coronaregeln-in-den-Bundeslaendern/!5719027 | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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