# taz.de -- Chlor-Einsatz in LNG-Terminal erlaubt: Umwelthilfe verliert Prozess | |
> Für die Reinigung des Flüssiggas-Terminals in Wilhelmshaven wird Chlor | |
> verwendet. Dies bedrohe das Wattenmeer, fürchtet die Umwelthilfe und hat | |
> geklagt. | |
Bild: Das Spezialschiff „Höegh Esperanza“, ein schwimmendes LNG-Terminal, … | |
Wilhelmshaven/Leipzig dpa | Der Einsatz von Chlor zur Reinigung des | |
Importterminals für Flüssigerdgas ([1][LNG]) in Wilhelmshaven ist | |
rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, | |
wie dessen Pressestelle mitteilte. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den | |
Biozid-Einsatz im Betrieb des Terminalschiffes „Höegh Esperanza“ geklagt. | |
Die Umweltschützer befürchten durch das Einleiten von chlorhaltigem | |
Abwasser Schäden für das angrenzende Wattenmeer. Das | |
Bundesverwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen. Das Verfahren | |
entspreche dem vom Gesetz geforderten Stand der Technik, hieß es. | |
Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass die Höegh Esperanza für | |
einen Biozid-freien Betrieb umgerüstet wird. Nach Angaben des Betreibers | |
Uniper ist der Einsatz von Biozid in Form von aktivem Chlor notwendig, um | |
zu verhindern, das Seewassersysteme des Schiffes mit Algen und Muscheln | |
zuwachsen. | |
Die Klage richtete sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis für das | |
schwimmende Terminal, die der Niedersächsische Landesbetrieb für | |
Wasserwirtschaft, Küsten- und Umweltschutz (NLWKN) erteilt hat. | |
Zuletzt hatte die Behörde im September mitgeteilt, dass chlorhaltiges | |
Abwasser aus der Reinigung bislang keine negativen Auswirkungen auf die | |
Jade hatte und verwies dazu auf eine fortlaufende gewässerökologische | |
Überwachung. | |
## Gericht: Ultraschallverfahren noch nicht bewährt | |
Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich dem Gericht zufolge darauf berufen, | |
dass das Verfahren der Elektrochlorierung nicht dem Stand der Technik | |
entspreche, sondern das Biozid-freie Ultraschallverfahren. | |
Das Bundesverwaltungsgericht verwies darauf, dass die Eignung des | |
Ultraschallverfahrens noch nicht gesichert sei. „Der bisherige Einsatz auf | |
Seeschiffen genügt für die Annahme der praktischen Bewährung nicht“, hieß | |
es in der Mitteilung. Bei dem zweiten schwimmenden Terminalschiff in | |
Wilhelmshaven sei die Ultraschallmethode in einer Erprobungsphase. Als | |
praktische Bewährung könne dies nicht angesehen werden. | |
20 Dec 2024 | |
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