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# taz.de -- Chlor-Einsatz in LNG-Terminal erlaubt: Umwelthilfe verliert Prozess
> Für die Reinigung des Flüssiggas-Terminals in Wilhelmshaven wird Chlor
> verwendet. Dies bedrohe das Wattenmeer, fürchtet die Umwelthilfe und hat
> geklagt.
Bild: Das Spezialschiff „Höegh Esperanza“, ein schwimmendes LNG-Terminal, …
Wilhelmshaven/Leipzig dpa | Der Einsatz von Chlor zur Reinigung des
Importterminals für Flüssigerdgas ([1][LNG]) in Wilhelmshaven ist
rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden,
wie dessen Pressestelle mitteilte. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den
Biozid-Einsatz im Betrieb des Terminalschiffes „Höegh Esperanza“ geklagt.
Die Umweltschützer befürchten durch das Einleiten von chlorhaltigem
Abwasser Schäden für das angrenzende Wattenmeer. Das
Bundesverwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen. Das Verfahren
entspreche dem vom Gesetz geforderten Stand der Technik, hieß es.
Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass die Höegh Esperanza für
einen Biozid-freien Betrieb umgerüstet wird. Nach Angaben des Betreibers
Uniper ist der Einsatz von Biozid in Form von aktivem Chlor notwendig, um
zu verhindern, das Seewassersysteme des Schiffes mit Algen und Muscheln
zuwachsen.
Die Klage richtete sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis für das
schwimmende Terminal, die der Niedersächsische Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Umweltschutz (NLWKN) erteilt hat.
Zuletzt hatte die Behörde im September mitgeteilt, dass chlorhaltiges
Abwasser aus der Reinigung bislang keine negativen Auswirkungen auf die
Jade hatte und verwies dazu auf eine fortlaufende gewässerökologische
Überwachung.
## Gericht: Ultraschallverfahren noch nicht bewährt
Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich dem Gericht zufolge darauf berufen,
dass das Verfahren der Elektrochlorierung nicht dem Stand der Technik
entspreche, sondern das Biozid-freie Ultraschallverfahren.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies darauf, dass die Eignung des
Ultraschallverfahrens noch nicht gesichert sei. „Der bisherige Einsatz auf
Seeschiffen genügt für die Annahme der praktischen Bewährung nicht“, hieß
es in der Mitteilung. Bei dem zweiten schwimmenden Terminalschiff in
Wilhelmshaven sei die Ultraschallmethode in einer Erprobungsphase. Als
praktische Bewährung könne dies nicht angesehen werden.
20 Dec 2024
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Schwerpunkt Klimawandel
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