# taz.de -- Bamf-Ermittlungsskandal: Staatsanwälte nicht justiziabel | |
> Bremer Generalstaatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Janhenning | |
> Kuhn und Untergebene ein. Sie findet nämlich nicht raus, wer was gesagt | |
> hat. | |
Bild: Janhenning Kuhn ist unschuldig, auch wenn er illegal handelt | |
BREMEN taz | Für ihr illegales Tun zum Schaden der [1][ehemaligen Leiterin | |
der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge | |
(Bamf)] werden Staatsanwälte in Bremen nicht zur Rechenschaft gezogen. Das | |
hat die Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Sie hat die Ermittlungen | |
gegen den Chef der Anklagebehörde, Janhenning Kuhn, und seine Helfershelfer | |
eingestellt. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht. | |
Im Zuge des so genannten Bamf-Skandals hatten sich Kuhn und drei | |
Dezernent*innen im Februar 2019 mit einem Journalisten der | |
Wochenzeitung Die Zeit verabredet, um ihm Geheimnisse aus den | |
Ermittlungsakten gegen die Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. zukommen zu | |
lassen. Rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Bremen im Mai 2019 | |
festgestellt hat. | |
Nach langer Weigerung, der Sache nachzugehen, hatte die | |
Generalstaatsanwältin das Verfahren im Frühjahr 2021 endlich an sich | |
gezogen – um die Ermittlungen nun zu beenden. Dabei war in ihrem Zuge sogar | |
herausgekommen, dass die Staatsanwaltschaft selbst das illegale | |
Pressegespräch angeleiert hatte – ein drastischer Verstoß gegen das | |
presserechtliche Gleichbehandlungsgebot. | |
Trotz der kompletten Rechtsferne dieser Justizbehörde habe man „keinem der | |
Beteiligten eine strafbare Handlung nachweisen“ können, behauptet nun der | |
Ermittler. Es sei nämlich „völlig offen“ geblieben, „wem welcher | |
Redebeitrag zuzuordnen“ gewesen wäre. Und von einem „gemeinsamen | |
Tatentschluss“ sei „nicht auszugehen“. | |
## Gemeinsam wie die Mafia | |
Mit Empörung reagierte Ulrike B.s Berliner Anwalt Johannes Eisenberg auf | |
die Einstellung der Ermittlungen. „Wie Mafiosi“ hätten sich die Beteiligten | |
verhalten. Die Begründung für die Beendigung der Untersuchung wertete er | |
als Ausflüchte | |
Anders als von der Generalstaatsanwaltschaft behauptet, sei die Frage, wer | |
exakt welche Äußerung getan habe, irrelevant. „Tatsächlich wollten die vier | |
Beteiligten gemeinschaftlich das Ausplaudern der Geheimnisse“, so Eisenberg | |
zur taz. | |
„Soweit einer sprach, saßen die anderen dabei und förderten dessen | |
Plauderei durch psychische Unterstützung.“ Zudem habe Kuhn die Verbreitung | |
der ehrenrührigen Legenden durch sein Beisein als weisungsbefugter | |
Vorgesetzter gebilligt. „Hätten die ehemals Beschuldigten in dieser Weise | |
eine gemeinschaftliche Körperverletzung begangen, wären die Tatbeiträge des | |
jeweils Handelnden den anderen Beteiligten jeweils als Mittäter zugerechnet | |
worden.“ | |
Ein trübes Licht werfe der Vorgang auf die Qualität der Behörden, so | |
Eisenbergs Fazit nun. „Der damals handelnde Dezernent ist in der | |
Terrorismusabwehr beim Generalbundesanwalt tätig, seine Vorgesetzte beim | |
Landesrechnungshof, der Behördenleiter weiter Behördenleiter, der | |
Pressesprecher verwest weiter die ‚Öffentlichkeitsarbeit‘ der | |
Staatsanwaltschaft“, so der Anwalt. „Wir müssen also mit weiteren | |
vergleichbaren Taten rechnen, denn ihr Tun bleibt völlig folgenlos.“ | |
18 Sep 2021 | |
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[1] /Bremer-Bamf-Prozess/!5762191 | |
## AUTOREN | |
Benno Schirrmeister | |
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Staatsanwaltschaft Bremen | |
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