Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Alkoholverbote in Parks: Freifahrtschein für Willkür
> Bei den Corona-Verordnungen sieht kaum noch jemand durch. Das ist gut für
> die Polizei, aber fatal für marginalisierte Gruppen.
Bild: Ist das schon eine Party? Illegal biertrinkende Menschen auf dem Boxhagen…
Berlin taz | Der Sommer ist da, das Leben auf den Straßen und in den Parks
pulsiert, und fast könnte man den Eindruck bekommen, es hätte so etwas wie
eine Pandemie nie gegeben. Doch es bleibt immer noch das mulmige Gefühl,
irgendetwas falsch zu machen, wenn man mit Freunden nach langer Zeit
endlich wieder ein Bierchen im Park trinkt. Viele Berliner:innen
dürften schon lange den Überblick verloren haben, was jetzt eigentlich
erlaubt ist und was nicht. Aber das Bier im Park sollte doch drin sein,
oder?
Falsch. Denn auch wenn Freiluftveranstaltungen mit bis zu 1.000
Teilnehmer:innen erlaubt sind, verbietet die aktuelle
Infektionsschutzverordnung ausdrücklich den Alkoholkonsum in Berlins
Grünflächen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) behauptete letzten Monat
sogar, [1][das Trinken in Parks sei schon vor Corona verboten gewesen.]
Das ist zwar Quatsch, doch die Tatsache, dass Geisel diese Fake News
unwidersprochen auch in der taz unterbringen konnte, offenbart ein
gefährliches Erbe der Pandemieverordnungen. Denn wenn anstelle klarer und
transparenter Regeln ein diffuses Verordnungswirrwarr herrscht, öffnet das
Tür und Tor für polizeiliche Willkür.
Exemplarisch dafür steht die Debatte um „illegale Partys“ in Parks. Fragt
heute noch jemand, was genau eine Party eigentlich illegal macht, wenn
Kontaktbeschränkungen wegfallen? Ab wie vielen Personen zählt eine Runde
von Freunden als Party? Wie den wenigsten bewusst sein wird, dürften es vor
allem die alkoholischen Getränke sein, die das nächtliche Treffen im Park
zu einem illegalen machen.
## Leidtragend sind die Marginalisierten
Und wenn die vermeintlichen Delinquenten zufällig doch keine Flasche in der
Hand haben, denken sich Ordnungshüter*innen womöglich im Notfall
einfach irgendeine Verordnung aus. Wenn schon ihr oberster Dienstherr keine
genaue Kenntnis der Rechtslage hat, ist nicht zu erwarten, dass die
Polizist:innen es besser wissen. Auch die wenigsten
Parkbesucher:innen dürften im angetrunkenen Zustand die aktuelle
Infektionsschutzverordnung und das Grünflächengesetz herauskramen, um über
die rechtlichen Grundlagen zu diskutieren.
Die Verwirrung um die Corona-Verordnung ist die beste Voraussetzung für die
Ordnungsmacht, unerwünschte und als störend empfundene Bevölkerungsgruppen
aus öffentlichen Räumen wie Parks zu verbannen. Leidtragend dürften all
jene sein, die sowieso schon im Fokus der Polizeiarbeit stehen:
Jugendliche, Migrant:innen, Obdachlose und Menschen ohne Papiere. Denn um
den Infektionsschutz geht es angesichts niedriger Fallzahlen schon lange
nicht mehr.
8 Jul 2021
## LINKS
[1] /Landesregierung-mahnt-zur-Vorsicht/!5775021
## AUTOREN
Jonas Wahmkow
## TAGS
Rave
Parks
Polizeigewalt
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Berliner Nachtleben
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Deltavariante des Coronavirus: Wettlauf gegen die 4. Welle
Wieso steigen die Infektionszahlen? Wirken die Impfungen wirklich
schlechter gegen die Deltavariante? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Spanien wird Corona-Risikogebiet: Quarantäneurlaub
Ab Sonntag gilt ganz Spanien als Corona-Risikogebiet. Aber die zehntägige
Quarantäne kann vermieden oder verkürzt werden. In Deutschland steigt die
Inzidenz.
Debatte um Partys in Berliner Parks: „Öffentlicher Raum ist für alle da“
Statt über Partys zu mosern, sollten die Bezirke mit den Clubs über neue
Konzepte und Flächen nachdenken, fordert Georg Kössler (Grüne).
Landesregierung mahnt zur Vorsicht: Noch nicht ganz „sin corona“
Der Senat streicht die Maskenpflicht im Freien, hält aber an der
FFP2-Pflicht für Bus und Bahn fest. Negative Testergebnisse sind weiter
gefragt.
Landesregierung verändert Corona-Regeln: Das große Lockermachen
Der Senat zieht Öffnungsschritte vor und lockert Testpflicht und
Kontaktbeschränkungen. Die Schulen kehren am 9. Juni zum Regelunterricht
zurück.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.