| # taz.de -- Ägyptischer Journalist in Berlin: Ahmad Mansur ist wieder frei | |
| > Der in Berlin festgenommene Journalist Ahmad Mansur wird nicht an Ägypten | |
| > ausgeliefert. Nun kann er Deutschland wieder verlassen. | |
| Bild: Wird nicht ausgeliefert: der 52-jährige Ahmed Mansur. | |
| Freiburg taz | Der ägyptische Journalist Ahmad Mansur ist frei. Der | |
| Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother verfügte am Montagnachmittag seine | |
| Haftentlassung. Das Auslieferungsverfahren wird aus rechtlichen, aber auch | |
| politisch-diplomatischen Gründen eingestellt. Mansur kann Deutschland nun | |
| verlassen. | |
| Der ägyptische Journalist, der für den arabischen Fernsehsender | |
| Al-Dschasira arbeitet, war am Samstag von der Bundespolizei auf dem | |
| Berliner Flughafen Tegel vorläufig festgenommen worden. Grund war eine | |
| Fahndungsausschreibung im deutschen Inpol-System, dem wiederum ein | |
| ägyptischer Haftbefehl zugrunde lag. | |
| Ägypten wirft Mansur Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor. Er soll | |
| auf dem Tahrirplatz einen Anwalt gefoltert haben. Dafür wurde er 2014 von | |
| einem ägyptischen Gericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Mansur bestreitet, | |
| zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt auf dem Platz gewesen zu sein. | |
| Im Herbst 2014 informierte die ägyptische Interpol-Filiale die anderen | |
| Interpol-Außenstellen – darunter das Bundeskriminalamt (BKA) – über diesen | |
| Haftbefehl und bat um die Fahndung nach Ahmad Mansur. Kurze Zeit später | |
| traf beim BKA allerdings eine Nachricht der Interpol-Zentrale in Lyon ein. | |
| Mansur sei kein Fall für Interpol, weil er Artikel 3 der | |
| Interpol-Verfassung widerspreche. Danach verpflichtet sich Interpol zu | |
| strikter politischer Neutralität und wirkt bei der Fahndung wegen | |
| angeblicher politischer Straftaten nicht mit. | |
| ## Ministerien hatten hinter den Kulissen beraten | |
| Ob jemand aufgrund eines ausländischen Ersuchens in die deutsche | |
| Inpol-Fahndung aufgenommen wird, entscheidet in einfachen Fällen das BKA. | |
| Bei „besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher | |
| Beziehung“ muss laut BKA-Gesetz zuvor allerdings eine Bewilligung des | |
| Bundesjustizministeriums eingeholt werden. | |
| In der Praxis trifft das Bundesamt für Justiz die Entscheidung in Absprache | |
| mit dem Auswärtigen Amt. Warum die Beamten Mansur zur Fahndung freigaben, | |
| konnte am Montag auf Nachfrage niemand beantworten. Die Entscheidung blieb | |
| aber auch bestehen, nachdem die Interpol-Zentrale später noch einmal auf | |
| den politischen Charakter des Falles hinwies. | |
| Vermutlich verließen sich alle darauf, dass die Stichhaltigkeit der | |
| Vorwürfe nach einer Festnahme Mansurs immer noch ausreichend geprüft werden | |
| könnte. Eine erste richterliche Prüfung fand am Sonntagnachmittag beim | |
| Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Dort wurde aber nur festgestellt, ob | |
| überhaupt die richtige Person festgenommen wurde. Das Gericht sprach dann | |
| eine sogenannte „Festhalteanordnung“ aus. | |
| Am Montag musste die Berliner Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Ahmad | |
| Mansur freilässt oder beim Berliner Kammergericht einen | |
| Auslieferungshaftbefehl beantragt. Mansur hätte dann für die Dauer des | |
| Auslieferungsverfahrens hinter Gitter bleiben müssen, möglicherweise für | |
| mehrere Monate. | |
| Hinter den Kulissen hatten allerdings längst das Justizministerium und das | |
| Auswärtige Amt über die politischen Implikationen beraten. Laut | |
| Staatsanwaltschaft habe dabei auch der Berliner Justizsenator Thomas | |
| Heilmann (CDU) vermittelt. | |
| Sie kamen zum Schluss: „Die Bedenken gegen die Bewilligungsfähigkeit der | |
| Auslieferung hätten auch nicht durch Zusicherungen Ägyptens ausgeräumt | |
| werden können.“ | |
| Mitarbeit: Tobias Schulze | |
| 22 Jun 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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