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# taz.de -- Deutsche Wohnen Enteignen: Verlierer könnten auch die Banken sein
> Bei einer Anhörung im Ausschuss zeigt sich: Die Debatte über die
> Vergesellschaftung nimmt Fahrt auf, wird aber trotzdem weiter
> verschleppt.
Bild: Klare Sicht voraus
Eine Anhörung zum Volksentscheid Deutsche Wohnen und Co. Enteignen (DWE) im
Stadtentwicklungsausschuss endete am Montag wie nahezu alle Debatten zu dem
Thema seit vielen Jahren. Dem abschließenden Antrag der Linken, der Senat
solle schnellstmöglich ein Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, stimmten
Linke und Grüne zu, SPD, CDU und AfD votierten dagegen.
Dem vorausgegangen war eine Anhörung mit vier eingeladenen Expert:innen,
die durchaus widersprüchliches zeigte: Zwar verharren die politischen Lager
auf ihren Positionen, oft mit altbekannten Argumentationen, gleichwohl
dreht sich die Debatte weiter. Dafür sorgt in erster Linie der kürzlich
vorgelegte Gesetzentwurf der Initiative, der eine neue Basis für die
Auseinandersetzung bietet, aber auch neue Vorwürfe der
Vergesellschaftungsgegner provoziert.
Zunächst wies Armin Rothemann von DWE darauf hin, dass die Initiative in
mühsamer Arbeit das getan habe, „was eigentlich der Senat hätte tun
müssen“: ein Gesetzt erarbeitet. „Unser Entwurf ist auf dem allerneusten
Stand der Wissenschaft, rechtlich tragfähig und sauber“, so Rothemann;
Berlin könne damit „sofort mit der Vergesellschaftung starten“. 220.000
Wohnungen sollen somit aus den Beständen der großen privaten Vermieter in
eine Anstalt öffentliches Rechts überführt werden. Die Entschädigungssumme
in Höhe von 8 bis 17 Milliarden Euro solle über 100-jährige
Schuldverschreibungen aus den Mieteinnahmen finanziert werden.
Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft verwies darauf,
dass eine Entschädigung, die etwa bei 40 Prozent der Marktwerte liegen
soll, mitunter die Fremdkapitalquote der Konzerne unterschreitet. So sollen
Vonovias Bestände, in den Büchern mit 22 Milliarden Euro gelistet, nur mit
7 Milliarden entschädigt werden; bei 11 Milliarden Bankschulden.
Der Linken-Abgeordnete Niklas Schenker sagte dazu auf Nachfrage der taz:
„Verlierer von Vergesellschaftungen könnten am Ende nicht nur Konzerne,
sondern auch die Banken sein.“ Ein Argument dagegen sei dies nicht. Die
Banken hätten „Vonovias spekulatives Geschäftsmodell“ mit immer weiteren
Krediten finanziert und seien damit dieses „Risiko“ eingegangen.
## Attrappen statt Debatten
Etwas heikler wird es für die Initiative aber beim Vorwurf, mit zu
niedrigen Instandhaltungs- und Sanierungskosten zu kalkulieren, die
teilweise deutlich unter den bislang veranschlagten Kosten der Konzerne
lägen, wie Voigtländer ausführte. Zudem warnte er vor einem
„Vertrauensverlust der Märkte“, also steigenden Zinsen für Berlin, wenn
tatsächlich vergesellschaftet wird.
Doch statt sich mit diesen Fragen zu beschäftigten, blockiert der Senat
weiterhin, „stellt Attrappen auf“, wie es die Grünen-Mietenexpertin Kartin
Schmidberger im Gespräch mit der taz kritisierte. Festgehalten wird etwa an
einem Rahmengesetz, das niemand braucht oder will, außer
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD), der aber feststellen
musste: „Es wundert mich, dass es von allen Seiten als völlig absurd
dargestellt wird.“ Schmidberger wies zudem auf die Verschwendung von
100.000 Euro für ein neuerliches Rechtsgutachten, beauftragt von der
Senatsfinanzverwaltung, hin.
Dieses hatte die Vergesellschaftung aufgrund eines fehlendes Passus in der
Landesverfassung als rechtlich unzulässig bewertete. Isabel Feichtner, die
sowohl der vom Senat eingesetzten Expertenkommission angehörte als auch am
Gesetz von DWE mitgearbeitet hatte, widersprach: Wenn der
Grundgesetzartikel 15, der die Vergesellschaftung regelt, „als
Freiheitsrecht“ begriffen wird, „darf die Berliner Verfassung dem nicht
entgegenstehen“. Die Expertenkommission sei einstimmig zu dem Schluss
gekommen, dass das Land die Befugnis habe, „ein Vergesellschaftungsgesetz
zu erlassen“, so Feichtner.
8 Dec 2025
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Deutsche Wohnen & Co enteignen
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Schwerpunkt Stadtland
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