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# taz.de -- Frankreichs Ex-Präsident wieder frei: Sarkozy darf wieder nach Hau…
> Der frühere Staatschef wird unter strikten Auflagen aus der
> Untersuchungshaft entlassen. Im März 2026 startet sein Berufungsprozess.
Bild: Sarkozy und seine Frau Carla Bruni: Die Richter gingen davon aus, dass ke…
[1][Der seit dem 21. Oktober im Pariser Gefängnis La Santé inhaftierte
ehemalige französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy] darf wieder zu
seiner Gattin Carla Bruni nach Hause gehen. Das hat am Montag das Pariser
Berufungsgericht auf Antrag von Sarkozys Anwälten entschieden. Sarkozy muss
sich aber bis zu seinem Berufungsprozess im März 2026 einer strikten
Kontrolle unterziehen.
Diese Entscheidung ist kein Freispruch. Vielmehr wird eine bestimmte Form
von Untersuchungshaft in eine Freilassung umgewandelt, die an bestimmte
Auflagen gebunden ist. Die Richter gingen davon aus, dass keine akute
Fluchtgefahr oder ein aktuelles Risiko neuer Straftaten bestehe.
Bis zum Berufungsprozess im kommenden März darf Sarkozy jedoch Frankreich
nicht verlassen. Zudem ist ihm jede Kontaktaufnahme zu Personen untersagt,
die als Mitangeklagte oder Zeugen in die mutmaßlich illegale Finanzierung
seiner Wahlkampagne von 2005 bis 2007 durch den libyschen Machthaber Oberst
Gaddafi involviert sind.
Zudem darf er sich mit dem gegenwärtigen Justizminister Gérald Darmanin
sowie gegebenenfalls mit dessen Nachfolger nicht treffen. Darmanin, der
Sarkozys Wahlkampagne geleitet hatte und als dessen Vertrauter gilt, hatte
den Ex-Staatschef im Gefängnis besucht. Das war in den Medien als
unzulässige Parteilichkeit eines für die Unabhängigkeit der Justiz
verantwortlichen Ministers kritisiert worden. Dass ein Gericht mit seiner
Entscheidung indirekt, doch explizit den Justizminister anprangert, ist ein
unerhörter Vorgang.
## Fünf Jahre Haft
[2][Sarkozy war am 25. September 2025 in einem Prozess wegen Bildung einer
kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt], hingegen vom
Vorwurf der mutmaßlichen illegalen Parteienfinanzierung während des
Wahlkampfes freigesprochen worden.
Das Gericht ordnete dann auch an, dass Sarkozy wegen des „außerordentlich
gravierenden“ Charakters seines Vergehens seine Strafe sofort antreten
solle, obwohl er danach Berufung gegen seine Verurteilung einlegte. Der
sofortige Vollzug des Strafurteils einer ersten Gerichtsinstanz ist in
Frankreich laut Experten bei mehrjährigen Gefängnisstrafen in 85 Prozent
der Fälle üblich.
Für Sarkozy war im Pariser Gefängnis eine Zelle im Trakt für besonders
gefährdete und prominente Häftlinge vorbereitet worden. In einer
benachbarten Zelle wachten jeweils zwei Polizeibeamte rund um die Uhr über
seine Sicherheit. „Das Gefängnis ist ein Albtraum“, versicherte Sarkozy.
Vor den drei Richtern, die über seine Freilassung befinden mussten,
beteuerte Sarkozy erneut seine Unschuld. Er habe sich nie vorstellen
können, mit 70 Jahren ins Gefängnis gesteckt zu werden. Er ist indes in
einem anderen Prozess bereits rechtskräftig verurteilt worden. Das Urteil
in einem anderen Verfahren muss das Kassationsgericht am 26. November
bestätigen.
10 Nov 2025
## LINKS
[1] /Ex-Praesident-Sarkozy-im-Gefaengnis/!6122424
[2] /Sarkozy-Urteil-Auch-ein-Ex-Praesident-steht-nicht-ueber-dem-Gesetz/!6111825
## AUTOREN
Rudolf Balmer
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