| # taz.de -- Attentäter von Aschaffenburg: Einweisung per Gerichtsurteil | |
| > Nach der Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg muss der | |
| > Beschuldigte in die Psychiatrie. Das Urteil fiel am Donnerstagvormittag. | |
| Bild: Ein Psychiater hatte dem Beschuldigten nach der Gewalttat eine psychische… | |
| Aschaffenburg afp | Nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in | |
| Aschaffenburg muss der Beschuldigte dauerhaft in ein psychiatrisches | |
| Krankenhaus. Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt am | |
| Donnerstag. Gegen den heute 28-jährigen Angreifer war in einem sogenannten | |
| Sicherungsverfahren verhandelt worden, er gilt [1][aufgrund einer | |
| psychischen Erkrankung] als schuldunfähig. | |
| Der Beschuldigte hatte am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine | |
| Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie | |
| einen 41 Jahre alten Mann erstochen, der den Kindern helfen wollte. Drei | |
| weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein | |
| zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann. | |
| Die Folgen der Tat für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien | |
| „verheerend“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs während der | |
| Urteilsverkündung. Sie seien auch durch das nun beendete Verfahren nicht | |
| wieder gutzumachen. Das Gericht habe getan, was es tun konnte, und den | |
| [2][„hochgefährlichen Beschuldigten“] durch die dauerhafte Unterbringung | |
| aus dem Verkehr gezogen. Es gebe kein Motiv, [3][dieser sei psychisch | |
| krank]. | |
| 30 Oct 2025 | |
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