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# taz.de -- Pressefreiheit in Nahost: Gericht vertagt Entscheidung über Presse…
> Das Ringen internationaler Medien um Zugang zu Gaza geht weiter: Das
> oberste Gericht Israels hat die Frist für die Regierung verlängert.
Bild: Ein palästinensischer Journalist repariert seine Ausrüstung, während e…
Jerusalem KNA | Das oberste israelische Gericht hat dem Staat Israel
weitere 30-Tage-Frist eingeräumt, seine Position zur Frage des [1][Zugangs
in den Gazastreifen für internationale Journalist*innen] zu
formulieren. Der Auslandspresseverband (Foreign Press Association, FPA),
zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. „Der Staat hat
heute erneut auf Verzögerungstaktiken zurückgegriffen, um die Einreise von
Journalisten zu verhindern“, erklärte der Verband am Donnerstag im
Anschluss an die Anhörung.
Die FPA hatte im September 2024 eine Petition für den freien und
unabhängigen Zugang von Journalist*innen zu dem Kriegsgebiet
eingereicht. An der Anhörung nahmen Vertreter verschiedener diplomatischer
Missionen teil, darunter der deutschen Botschaft in Tel Aviv. Der
vorsitzende Richter Ofer Grosskopf stellte bei der Anhörung klar, dass es
keine weiteren Fristverlängerungen für die Regierung geben werde. Im „Sinne
der Sache“ werde das Gericht eine Entscheidung treffen: „Keinesfalls länger
als 30 Tage“, so Großkopf wörtlich.
Die FPA wirft der israelischen Regierung vor, seit zwei Jahren eine
Verzögerungstaktik anzuwenden, „mit dem klaren Ziel, Journalisten an der
Ausübung ihrer journalistischen Pflichten zu hindern und das Recht der
Öffentlichkeit auf Information zu beeinträchtigen“. Die Lobbygruppe fordert
sofortigen und unabhängigen Zugang zum Gazastreifen.
Die Petition ist der zweite Versuch der FPA, am obersten Gericht eine
Änderung der israelischen Blockade von Journalist*innen zu bewirken.
Als positiv bewerteten der Anwalt der FPA, Gilead Scher, sowie der
stellvertretende FPA-Vorsitzende, der AP-Nachrichtenchef für Israel,
Palästina und Jordanien, Joe Federman, dass das dreiköpfige Richtergremium
anerkannt habe, dass sich die Umstände im Gazastreifen durch den
Waffenstillstand geändert haben. Das Gericht verlange vom Staat eine
Neubewertung seiner bisher vertretenen Position.
„Die Petition ist noch offen und nach wie vor gültig“, erklärte Scher vor
Medien. Dass die Richter die Anliegen der FPA „für durchaus berechtigt“
hielten, ließe sich daran ablesen, dass „sie die Last dem Staat und nicht
uns auferlegt“ haben. Scher bezeichnete die Hinderung von
Journalist*innen am Zugang zum Gazastreifen als eine „erhebliche
Verletzung der journalistischen Freiheit und der Meinungsfreiheit sowie
anderer Grundrechte dieser Journalisten“, für die es keinen Vergleich aus
anderen Kriegsgebieten gebe.
Anwalt Michael Sfard, der die [2][Organisation Reporter ohne Grenzen] als
unbeteiligter Sachverständiger (Amicus Curiae) in der Petition vertritt,
spricht von einer „etwas frustrierenden Anhörung“. Das Gericht habe dem
Staat mehr Zeit für dessen Politik eingeräumt, „den Gazastreifen für
unabhängige internationale Medien vollständig abzuriegeln“. Dies sei auch
deshalb besorgniserregend, weil es „für die israelische Regierung sehr
praktisch ist, den Informationsfluss aus Gaza zu kontrollieren“. Dass die
Regierung eine erheblich veränderte Situation in Gaza eingeräumt habe,
lasse jedoch auf eine Änderung der Politik hoffen, so der Anwalt.
Anwalt Gilad Barnea bedauerte den Entscheid des Gerichts, der Forderung des
Staates nach einer 30-tägigen Frist stattzugeben. Er hoffe, dass „der
Druck, vor allem aus den USA, zu einer Verkürzung der Frist führen und
Journalisten innerhalb weniger Tage die Einreise ermöglichen wird“, so
Barnea, der mit dem Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) den zweiten
Amicus Curiae vertritt. Die USA hätten ein Interesse an einer „fairen und
ehrlichen Berichterstattung über das, was im Gazastreifen passiert“, und
könnten die israelische Regierung dazu bringen, schneller einen Plan
vorzulegen.
FPA-Vize Federman kündigte an, der Verband werde bei Regierung und Armee
auf weitere Informationen drängen, „was sie während dieser 30-tägigen
Übergangsphase unternehmen werden“, aber auch zu den Plänen für die Zeit
nach Ablauf der Frist. Weitere Verzögerungen beim Zugang nach Gaza seien
nicht wünschenswert. Es sei vielmehr an der Zeit, „dass sie eine
Entscheidung treffen, uns einen Plan vorlegen und Reporter ins Land
lassen“, so Federman.
24 Oct 2025
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