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# taz.de -- Selbstbestimmungsgesetz: Doch keine Abstimmung über Queer-Register…
> Der Bundesrat sollte über die Kennzeichnung geänderter
> Geschlechtseinträge im Melderegister abstimmen. Dann wurde der Punkt von
> der Tagesordnung gestrichen.
Bild: Das Selbstbestimmungsgesetz wurde noch von der Ampel-Koalition eingeführt
Fachverbände hatten ebenso wie Datenschützer:innen vor dem hohen
Diskriminierungspotenzial und dem Risiko eines „[1][Registers für trans
Personen]“ gewarnt. Der öffentliche Druck scheint nun Wirkung gezeigt zu
haben: Eine Verordnung des Bundesinnenministeriums (BMI), die vorsieht,
geänderte Vornamen und Geschlechtseinträge zukünftig im Melderegister zu
kennzeichnen, wurde kurzfristig von der Abstimmung im Bundesrat
zurückgezogen. Unter den Landesregierungen fehlte offenbar die
erforderliche Mehrheit.
Als Tagesordnungspunkt 57 war die „[2][Verordnung zur Umsetzung des
Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im
Meldewesen]“ am Freitag im Bundesrat angesetzt. Zu einer Abstimmung kam es
jedoch nicht, zu deutlich war offenbar bereits im Voraus die Skepsis in den
Ländern. Letztlich sei der Punkt auf Antrag des CDU-geführten Hessen von
der Tagesordnung genommen worden, heißt es aus grünen Bundesratskreisen.
Weil es sich beim Meldewesen um Ländersache handelt, bedarf es der
Zustimmung der Länderkammer. „Offensichtlich hat die Bundesregierung kalte
Füße bekommen, weil sie im Bundesrat aktuell keine Mehrheit für ihre Pläne
findet“, sagte die queerpolitische Sprecherin der
Grünen-Bundestagsfraktion, Nyke Slawik.
## ‚Altes Geschlecht‘ würde dauerhaft mitgeführt
Mitte Juli waren die Pläne des Bundesinnenministeriums unter Alexander
Dobrindt (CSU) zur Umsetzung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes erstmals
bekannt geworden. Sie sehen vor, dass der frühere Vorname und
Geschlechtseintrag einer Person und das Änderungsdatum zukünftig im
Melderegister angezeigt und auch an andere Behörden wie die Bundeszentrale
für Steuern und die Rentenversicherung übermittelt werden. Bisher war der
frühere Eintrag mit einem Sperrvermerk versehen, lediglich der aktuelle
Eintrag war einsehbar. Das BMI argumentierte jedoch, die Kennzeichnung sei
notwendig, um die Identifizierbarkeit zu gewährleisten.
Bei Fachverbänden und unter Datenschützer:innen blickte man kritisch
auf die Regelung, die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken
waren groß. Das noch von der Ampel-Koalition eingeführte
Selbstbestimmungsgesetz würde damit ad absurdum geführt, so die
Kritiker:innen. „Die Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechts- und
Namensangaben kann zu Zwangsoutings im Kontakt mit Behörden führen – mit
möglichen Folgen wie Diskriminierung und Stigmatisierung“, sagte der
Bundesverband trans.
„Faktisch entsteht ein Mechanismus, der das ‚alte Geschlecht‘ dauerhaft
mitführt, obwohl das Selbstbestimmungsgesetz gerade darauf abzielt, dass
Menschen nach einer Änderung nicht mehr an ihren früheren
Geschlechtseintrag gebunden sind“, heißt es vom LSVD – Verband Queere
Vielfalt. Auch das Argument der Identifizierbarkeit sei nicht
nachvollziehbar, denn Änderungen von Vornamen und Geschlechtseintrag sind
schon seit vielen Jahren durch das Transsexuellengesetz möglich, wobei die
Identifizierbarkeit nie ein Problem darstellte.
Auch aus dem Bundesrat selbst gab es Bedenken. So [3][empfahl der
Familienausschuss], dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die Erforderlichkeit der
Regelungen werde nicht hinreichend belegt, heißt es in der Begründung.
## Aufatmen bei Opposition und Verbänden
Bei den Grünen war die Freude über die abgesetzte Abstimmung groß: „Der
Protest gegen das geplante Sonderregister für trans*, inter* und
nicht-binäre Personen wirkt!“, sagte die Grüne Nyke Slawik. Auch die
stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Misbah Khan, begrüßte die
nun erst einmal abgesetzte Abstimmung.
Die Bundesregierung müsse sich „den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem
Vorgehen nicht nur unnötiges Misstrauen gegenüber queeren Menschen geschürt
und sich dabei erneut [4][mit rechtsextremen und menschenfeindlichen
Kräften gemeingemacht] zu haben“, so Khan. Sondern auch, „erneut versucht
zu haben, ein verfassungsrechtlich höchst problematisches Vorhaben ohne
gesicherte politische Mehrheit durchzusetzen“.
17 Oct 2025
## LINKS
[1] /trans-Menschen/!6103673
[2] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0401-0500/419-25.pdf?_…
[3] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0401-0500/419-1-25.pdf…
[4] /Kritik-am-Selbstbestimmungsgesetz/!6106300
## AUTOREN
Amelie Sittenauer
## TAGS
Selbstbestimmung
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Transgender
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Selbstbestimmung
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