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# taz.de -- Gericht kassiert Abmahnung: Ein Erfolg für die Gewerkschaft an der…
> Das Landesarbeitsgericht entscheidet, dass der FU-Präsident eine
> Abmahnung gegen das Vorstandsmitglied der Verdi-Betriebsgruppe
> zurücknehmen muss.
Bild: Die Freie Universität Berlin hat vor Gericht eine Niederlage kassiert
taz | Die Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi an der
Freien Universität Berlin (FU) hat einen Erfolg vor dem
Landesarbeitsgericht erzielt. Es entschied, dass der FU-Präsident eine
Abmahnung zurücknehmen muss, die er gegen das Vorstandsmitglied der
Verdi-Betriebsgruppe, Lukas S., erlassen hatte.
Noch im Januar 2025 hatte das Berliner Arbeitsgericht die Abmahnung des
Gewerkschafters für rechtmäßig erklärt. Die Entscheidung wurde bundesweit
als Einschränkung der gewerkschaftlichen Rechte kritisiert.
Anlass für die Abmahnung war ein Aufruf der Verdi-Betriebsgruppe an der FU
Berlin vom Februar 2024. Damals gingen in ganz Deutschland Hunderttausende
gegen eine weitere Rechtsverschiebung auf die Straße, nachdem ein Treffen
zwischen Mitgliedern von AfD und CDU, der Werteunion und
Vertreter*innen der Wirtschaft in einer Villa in Potsdam bekannt
geworden war.
An den Protesten hatte sich die Verdi Betriebsgruppe der FU Berlin mit
einem eigenen Aufruf beteiligt. Die Gewerkschafter*innen kritisierten
dort nicht nur die AfD, wie schon an dem Untertitel des Aufrufs „Gegen AfD
und die Abschiebepolitik der Ampelregierung“ deutlich wurde. In einem
Passus werfen sie der FU-Verwaltung vor, durch Nichteinhaltung von
Tarifverträgen und der Bekämpfung der gewerkschaftlichen Mitbestimmung zur
Rechtsverschiebung beigetragen zu haben.
## Ein großer Erfolg
Das FU-Präsidium reagierte darauf mit der Abmahnung von Lukas S. und drei
weiteren Verdi-Gewerkschafter*innen. Das Arbeitsgericht hatte die Maßnahme
mit der Begründung gebilligt, dass es sich bei dem Passus in dem Aufruf um
Schmähkritik handele. Dem widersprach das Landesarbeitsgericht: „Vielmehr
handelte es sich um eine Meinungsäußerung mit wahrem Tatsachenkern“,
stellte es fest.
Der Arbeitsrechtler Benedikt Hopmann sieht in der Entscheidung einen großen
Erfolg. „Die Verdi-Betriebsgruppe der FU durfte verbreiten: Wer wie das
FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhält, bekämpft aktiv Mitbestimmung und
demokratische Prozesse und sorgt so für politischen Verdruss“, schreibt er
in einen Kommentar auf der Homepage der Verdi-Betriebsgruppe.
Eine Abmahnung ist arbeitsrechtlich die Vorstufe zur Kündigung. Diese
Gefahr ist für Lukas S. gebannt. Bei den drei weiteren
Gewerkschafter*innen an der FU, die wegen des Aufrufs eine Abmahnung
bekommen haben, sind die Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht
noch nicht abgeschlossen.
Nach dem Erfolg von Lukas S. sind ihre Chancen groß, dass auch ihre
Abmahnungen aufgehoben werden.
24 Oct 2025
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Freie Universität Berlin
Verdi
Abmahnung
Berlin tokt
Studierende
Deutsche Universitäten
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