# taz.de -- Verdacht auf islamistisches Motiv: Mordanklage nach Anschlag auf Ve… | |
> Anklage wegen zweifachen Mordes und versuchten Mord in 44 Fällen: Ein | |
> 24-jähriger Afghane war mit einem Auto in die Demo gefahren. | |
Bild: Der Anschlag auf die Verdi-Demo in München im Februar war religiös moti… | |
München/Karlsruhe dpa | Die Bundesanwaltschaft hat den Autofahrer | |
angeklagt, der im Februar in München in eine Gruppe von Demonstranten | |
gefahren war. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann unter anderem | |
zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 44 Fällen vor. | |
„Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen | |
Motivation heraus“, heißt es in der Mitteilung. „Er wähnte sich | |
verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten | |
Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten | |
zu müssen.“ | |
Der damals 24-jährige Afghane war am 13. Februar – zehn Tage vor der | |
vorgezogenen Bundestagswahl – in Demonstranten [1][bei einer Veranstaltung | |
der Gewerkschaft Verdi] gefahren. Wenige Tage später erlagen eine | |
37-jährige Frau und ihre 2 Jahre alte Tochter ihren schweren Verletzungen. | |
„44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere | |
Verletzungen davon“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Zudem wirft sie dem | |
Mann auch gefährliche Körperverletzung und einen schweren gefährlichen | |
Eingriff in den Straßenverkehr vor. | |
## Angriff auf freiheitlich-demokratische Grundordnung | |
„Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als | |
Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist“, | |
hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, als sie wegen der besonderen | |
Bedeutung des Falls als oberste Anklagebehörde die Ermittlungen von der | |
Generalstaatsanwaltschaft München übernahm. „Damit ist sie geeignet, die | |
innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.“ | |
Das Oberlandesgericht München muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt. | |
In einem weiteren Schritt würde es Termine für einen Prozess ansetzen. Der | |
Beschuldigte ist laut Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft. | |
Die Ermittler in München gehen von einem [2][islamistischen Motiv des | |
Autofahrers aus]. Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur | |
Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der | |
Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer | |
Pressekonferenz am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe „Allahu Akbar“ | |
gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er | |
„eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des | |
Demonstrationszugs gefahren zu sein“. | |
Den Angaben zufolge gab es zu dem Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass der | |
Mann in ein Netzwerk eingebunden gewesen sei. Die Ermittler hätten auch | |
keine Spuren zu einer Verbindung zum Beispiel zur Terrororganisation | |
Islamischer Staat (IS), zu weiteren Beteiligten oder zu einer zunehmenden | |
Radikalisierung des jungen Mannes in der jüngeren Vergangenheit. | |
26 Aug 2025 | |
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