| # taz.de -- Verdacht auf islamistisches Motiv: Mordanklage nach Anschlag auf Ve… | |
| > Anklage wegen zweifachen Mordes und versuchten Mord in 44 Fällen: Ein | |
| > 24-jähriger Afghane war mit einem Auto in die Demo gefahren. | |
| Bild: Der Anschlag auf die Verdi-Demo in München im Februar war religiös moti… | |
| München/Karlsruhe dpa | Die Bundesanwaltschaft hat den Autofahrer | |
| angeklagt, der im Februar in München in eine Gruppe von Demonstranten | |
| gefahren war. Die Karlsruher Behörde wirft dem Mann unter anderem | |
| zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 44 Fällen vor. | |
| „Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen | |
| Motivation heraus“, heißt es in der Mitteilung. „Er wähnte sich | |
| verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten | |
| Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten | |
| zu müssen.“ | |
| Der damals 24-jährige Afghane war am 13. Februar – zehn Tage vor der | |
| vorgezogenen Bundestagswahl – in Demonstranten [1][bei einer Veranstaltung | |
| der Gewerkschaft Verdi] gefahren. Wenige Tage später erlagen eine | |
| 37-jährige Frau und ihre 2 Jahre alte Tochter ihren schweren Verletzungen. | |
| „44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere | |
| Verletzungen davon“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Zudem wirft sie dem | |
| Mann auch gefährliche Körperverletzung und einen schweren gefährlichen | |
| Eingriff in den Straßenverkehr vor. | |
| ## Angriff auf freiheitlich-demokratische Grundordnung | |
| „Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als | |
| Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist“, | |
| hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, als sie wegen der besonderen | |
| Bedeutung des Falls als oberste Anklagebehörde die Ermittlungen von der | |
| Generalstaatsanwaltschaft München übernahm. „Damit ist sie geeignet, die | |
| innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.“ | |
| Das Oberlandesgericht München muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt. | |
| In einem weiteren Schritt würde es Termine für einen Prozess ansetzen. Der | |
| Beschuldigte ist laut Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft. | |
| Die Ermittler in München gehen von einem [2][islamistischen Motiv des | |
| Autofahrers aus]. Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur | |
| Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der | |
| Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer | |
| Pressekonferenz am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe „Allahu Akbar“ | |
| gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er | |
| „eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des | |
| Demonstrationszugs gefahren zu sein“. | |
| Den Angaben zufolge gab es zu dem Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass der | |
| Mann in ein Netzwerk eingebunden gewesen sei. Die Ermittler hätten auch | |
| keine Spuren zu einer Verbindung zum Beispiel zur Terrororganisation | |
| Islamischer Staat (IS), zu weiteren Beteiligten oder zu einer zunehmenden | |
| Radikalisierung des jungen Mannes in der jüngeren Vergangenheit. | |
| 26 Aug 2025 | |
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