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# taz.de -- Söder will regionale Erbschaftsteuer: In Bayern soll das Sterben a…
> Bayern fordert eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer und klagt dafür
> vor dem Verfassungsgericht. Die Bundesländer stünden dadurch in
> Wettbewerb zueinander.
Bild: Mister Bayern First: Söder scheitert meist mit seinen Anläufen, Vorteil…
Freiburg taz | [1][Bayerns Ministerpräsident Markus Söder] (CSU) will die
Erbschaftsteuer um 50 Prozent senken – für Todesfälle in Bayern. Die
Steuersätze der Erbschaftsteuer sind bisher bundesweit einheitlich, daher
fordert Söder eine „Regionalisierung“ der Steuer. Söder will das nicht nur
politisch in der schwarz-roten Koalition durchsetzen. Parallel läuft auch
eine Klage Bayerns beim Bundesverfassungsgericht.
In Deutschland werden pro Jahr Vermögen im Wert von etwa 400 Milliarden
Euro vererbt. Ganze 12 Milliarden Euro werden vom Staat als Erbschaftsteuer
abgeschöpft. Geregelt ist dies zwar in einem Bundesgesetz, doch das
Steueraufkommen geht vollständig an die Länder, in denen die Verstorbenen
ihren Wohnsitz hatten. Bayern nimmt so pro Jahr 2,4 Milliarden Euro ein,
Thüringen nur 27 Millionen, weil in den neuen Ländern wenig vererbt werden
kann.
Söder forderte am Montag in der Bild-Zeitung: „Jedes Bundesland soll
künftig eigene Steuersätze festlegen dürfen, denn das Steueraufkommen
fließt ohnehin in die Länderhaushalte. Es ist nur folgerichtig, den Ländern
dann auch die Hoheit über die Höhe der Steuer zu geben.“ Kanzler Friedrich
Merz reagierte zurückhaltend: „Wir haben im Moment andere Sorgen.“
Umso wichtiger für Söder, dass er noch ein zweites Eisen im Feuer hat: Im
Juni 2023 veranlasste Bayern beim Bundesverfassungsgericht das Verfahren
der abstrakten Normenkontrolle gegen das Erbschaftsteuergesetz. Der Bund
habe hierfür gar keine Gesetzgebungskompetenz. Ein Bundesgesetz sei nicht
erforderlich.
Der Bundestag nahm zu dieser Klage nicht Stellung; vermutlich konnten sich
SPD und Union nicht einigen. Deshalb hat die Grünen-Bundestagsfraktion den
Rechtsprofessor Florian Meinel mit einer Stellungnahme beauftragt, die der
taz vorliegt.
Für Meinel steht außer Zweifel, dass ein Bundesgesetz für die
Erbschaftsteuer zulässig ist. Andernfalls bestünde die Gefahr eines
„ruinösen Steuerwettbewerbs“. Wenn Bayern bei der Erbschaftsteuer die
Steuersätze absenken und die Freibeträge erhöhen könnte, wäre dies ein
Anreiz für reiche Leute, nach Bayern umzuziehen. Sie würden dort dann auch
Einkommensteuer zahlen. „Das wäre eine Bayern-first-Politik, eine Abkehr
von der für den deutschen Föderalismus charakteristischen Solidarität“,
so Meinel.
## Geringe Erfolgsaussichten
Die Chancen, dass Bayern das Bundesgesetz völlig kippt, sind relativ
gering. Erst 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass der
Bund hier die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz wahrnehmen durfte. Der
Bundestag habe auch einen Einschätzungsspielraum, ob eine
Rechtszersplitterung zu „problematischen Entwicklungen für die Rechts- und
Wirtschaftseinheit“ führt.
Besser sind die bayerischen Erfolgsaussichten an einem zweiten Punkt.
Bayern moniert auch, dass die Freibeträge für die Erbschaftsteuer (500.000
Euro für Ehegatt:innen, 400.000 Euro für Kinder) schon seit 2009 nicht mehr
erhöht wurden. Gerade in Bayern müssten viele Kinder das ererbte Haus
verkaufen, so das bayerische Argument, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu
können.
## Söder macht weiter Druck
Meinel überzeugt aber auch das nicht. „Wenn Ehegatten im ererbten Haus
wohnen bleiben oder wenn Kinder dort einziehen, ist das Familienheim von
der Erbschaftsteuer befreit“, es gehe also nur um Fälle, bei denen die
Immobilie als Kapitalanlage genutzt wird. „Und auch dort kann die
Steuerlast für zehn Jahre gestundet werden.“
Eine verfassungsrechtliche Pflicht, Steuerfreibeträge regelmäßig zu
erhöhen, gebe es nur beim Schutz des Existenzminimums, aber nicht bei der
Erbschaftsteuer. „Es gibt keinen Anspruch auf Absicherung von
Ungleichheit“, schreibt Meinel.
Wann das Bundesverfassungsgericht über die Klage Bayerns entscheidet, ist
noch offen. Bis dahin wird Söder weiter politisch Druck machen. Doch selbst
wenn er es durch Erpressung und Deals schaffen würde, die rot-schwarze
Koalition auf seine Seite zu ziehen, so wäre er noch nicht am Ziel:
Erforderlich wäre für eine Regionalisierung der [2][Erbschaftsteuer] auch
die Zustimmung des Bundesrats, also der Länderkammer. Und dort sind Söders
Vorstöße bisher immer gescheitert – weil sie eben vor allem Bayern nutzen
und anderen Ländern schaden.
2 Sep 2025
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Erbschaftsteuer
Steuern
Markus Söder
Bayern
soziale Ungleichheit
Robert Habeck
Haushalt
Kolumne Materie
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